Vermögenswirksame Leistungen von Kindern

  • Meine Tochter hat in der Ausbildung vermögenswirksame Leistungen erhalten. Ich habe für die Steuererklärung auch die erforderliche Bescheinigung vorliegen. Wo trage ich diese VL für meine Tochter nun ein? Eine eigene Steuererklärung gibt sie noch nicht ab. Es muss doch über die Einkünfte von Kindern über 18 auch diese Möglichkeit geben.

  • Weil sie selbst keine Steuern abführen muss, und somit auch keine Erstattung bekommt.
    gebe ich sie jedoch bei mir als Kind an, dann wirk sich das für mich günstiger aus.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Tochter hat in der Ausbildung ...... Weil sie selbst keine Steuern abführen muss, und somit auch keine Erstattung bekommt. gebe ich sie jedoch bei mir als Kind an, dann wirk sich das für mich günstiger aus.

    Und was soll das mit Deinen VL zu tun haben.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Tochter die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten möchte, so muss sie eine Steuererklärung abgeben, auch dann, wenn sie z.Z. keine Steuern zahlt.
    Dazu füllt sie die Seite 1 des Hauptvordrucks und die Anlage N aus.
    Auf den Hauptvordruck (Seite 1) gehören die persönlichen Daten und die Bankverbindung. Ferner muss dort oben im Kopf des Formulars das Kästchen zum Text "Antrag auf Festsetzung der Arbeinehmer-Sparzulage" angekreuzt sein.


    Auf Seite 1 der Anlage N nur Name und der Vorname eingeben (evtl. noch die Steuernummer; falls vorhanden).
    Auf der letzten Seite der Anl. N in Zeile 80 in das Kästchen "Anzahl" eine "1" setzen.


    Nicht vergessen, die vom Anlageinstitut erhaltene Bescheinigung (Anlage VL) der Erklärung beizufügen.

  • das sind nicht meine VL, sondern die meiner Tochter.
    Und ich würde gern für Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
    Da sie als Azubi ja Einkommen hat, dieses aber so niedrig ist, daß sie selbst keine Steuern zahlt, also somit auch keine Steuerklärung machen braucht, habe ich sie bei mir als Kind eingetragen und ich kann ihrEinkommen ja nur einmal angeben. entweder in meiner Steuererklärung bei Kindern über 18 oder eben Sie macht eine eigene Steuererklärung. dann muss ich sie bei mir aber als Kind rausnehmen und habe somit einen steuerlichen Nachteil. Es ist durchaus möglich, daß ich das falsch einschätze und beides möglich ist. genau deshalb hab ich ja die Frage hier reingestellt :)

  • Wenn die Tochter die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten möchte, so muss sie eine Steuererklärung abgeben, auch dann, wenn sie z.Z. keine Steuern zahlt.
    Dazu füllt sie die Seite 1 des Hauptvordrucks und die Anlage N aus.
    Auf den Hauptvordruck (Seite 1) gehören die persönlichen Daten und die Bankverbindung. Ferner muss dort oben im Kopf des Formulars das Kästchen zum Text "Antrag auf Festsetzung der Arbeinehmer-Sparzulage" angekreuzt sein.


    Auf Seite 1 der Anlage N nur Name und der Vorname eingeben (evtl. noch die Steuernummer; falls vorhanden).
    Auf der letzten Seite der Anl. N in Zeile 80 in das Kästchen "Anzahl" eine "1" setzen.


    Nicht vergessen, die vom Anlageinstitut erhaltene Bescheinigung (Anlage VL) der Erklärung beizufügen.

    ok, soweit so gut, und was mach ich mit meiner Steuererklärung? Kann ich sie da trotzdem als Kind geltend machen? oder muss ich sie da nun rausnehmen?

    • Offizieller Beitrag

    das sind nicht meine VL, sondern die meiner Tochter.


    Deshalb muß sie die auch beantragen, wie von Hermann ausführlich beschrieben. Und wenn ich ihn richtig verstehe, läuft das unabhängig davon, ob Du in Deiner Steuererklärung die steuerlichen Vorteile durch Kinder im Haushalt in Anspruch nimmst (zu denen nicht die Arbeitnehmersparzulage Deiner Tochter gehört). Richtig, Hermann?
    Gruß
    Dirk


  • Deshalb muß sie die auch beantragen, wie von Hermann ausführlich beschrieben. Und wenn ich ihn richtig verstehe, läuft das unabhängig davon, ob Du in Deiner Steuererklärung die steuerlichen Vorteile durch Kinder im Haushalt in Anspruch nimmst (zu denen nicht die Arbeitnehmersparzulage Deiner Tochter gehört). Richtig, Hermann?
    Gruß
    Dirk


    ok, dann werd ich das so machen. Vielen Dank :)

    • Offizieller Beitrag

    Was Hermann sagt, stimmt schon.


    In den Erläuterungen zum Mantelbogen bzw. zum Erklärungsbogen findet man folgenden Hinweis:
    Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage
    Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Ein gesonderter Antrag ist z. B. erforderlich, wenn
    – Sie (ggf. auch Ihr Ehegatte) ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen haben oder
    – keine Steuerabzugsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.
    Zum gesonderten Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage gehören der vierseitige Hauptvordruck, die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und die vom Anlageinstitut / Unternehmen übersandte Anlage VL (Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen)."


    Man darf eine eigene Einkommensteuererklärung eines Kindes nicht mit den kindbezogenen Angaben auf der Anlage Kinder verwechseln. Die Angaben auf der Anlage Kinder dienen ausschließlich der Berechnung aller kindbezogenen Freibeträge des Antragstellers.

    • Offizieller Beitrag

    @ Billy 1963
    Alles richtig vermittelt... So langsam entwickelst Du Dich auch zum Experten.


    @ e-mi
    Ja, so machst Du es, bzw. die Tochter. Die Arbeitnehmer-Sparzulage steht hier eben nur der Tochter zu, hat also mit Deiner eigenen Steuererklärung nichts zu tun.


    ...miwe4 hat dies jetzt nochmals haargenau erleutert