Umsatzsteuererstattung

  • Hallo zusammen,


    ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Umsatzsteuer Buchungen.


    In dem Buchungsassistent gibt es ja eine Vorlage für die Umsatztsteuervorauszahlung. Aber wie sieht das aus mit Umsatzsteuererstattung? Auf welches Konto muß ich da buchen, damit es in der Einnahme-Überschußrechnung auch als Erstattung auftaucht.


    vielen Dank im vorraus.


    Gruß


    erdi

  • Zitat von "kleines Helferlein"

    Hallo erdi,
    hierfür legst du dir ein nicht steuerbares Erlöskonto an, dass in die EÜR als Erlös einfließt. Hierauf buchst du die erhaltenen Erstattungen.


    Hallo kleines Helferlein,


    Dein Darstellung ist nicht richtig. Umsatzsteuererstattungen sind keine Erloese.


    Hallo erdi,


    wenn Du mit SKR03 arbeitest, hast du fuer UStVorauszahlungen das Konto 1780.Das gleiche Konto ist auch fuer USt Erstattungen.


    Bei Vorauszahlungen buchst Du
    1780UStVorauszahlungen Soll an 1200Bank Haben
    Bei USt Erstattungen vom FA buchst Du
    1200 Soll an 1780 Haben.


    Es wird also das gleiche Konto angesprochen.


    In der EUeR ist dieses Konto in der Kontengliederung nach Soll und Haben getrennt:
    Soll Umsatzsteuervorauszahlungen
    Haben Umsatzsteuererstattungen
    Ein USt Schluessel ist diesem Konto nicht zugeordnet

  • Hallo Forum,


    ich habe dies soeben getan, wie im Thread beschrieben 1200 Soll an 1780 Haben - soweit ist es für mich auch nachvollziehbar.


    Wenn ich mir nun die Bilanz ansehe, dann steht da
    Passiva -> Verbindlichkeiten -> sonst. Verbindlichkeiten -> 1780 im Saldo genau die Summe, die ich auf mein Bankkonto erstattet bekommen habe.


    Leider verstehe ich nicht, warum der mir erstattete Betrag ein Verbindlichkeit darstellen soll... hat da vielleicht jemand eine plausible Erklärung?


    Danke und Gruß,
    Alex


  • Hallo Alex,


    es ist keine Verbindlichkeit sondern nur dieser Bilanzposition zugeordnet. In der Kontengliederung erfolgt die Zuordnung hierfuer nach dem Soll oder Haben Saldo.
    Da Du die Erstattung im Soll bei der Bank buchst, muss der Betrag folgerichtig im Haben beim 1780 stehen. Und dieses bedeutet dann die Zuordnung zu Passiv / Verbindlichkeit. Jedoch nicht wie eine "echte Verbindlichkeit" sondern mit einem Plus Zeichen als Zugang.


    Lies einmal hier


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.plasticthinking.org/wiki/LuposFiBuDoku">http://www.plasticthinking.org/wiki/LuposFiBuDoku</a><!-- m -->


    Auszug hieraus:


    Grober Aufbau:


    links Aktiv Seite, rechts Passiv Seite
    links steht der Besitz, rechts wo es her kommt
    links Überschriften: Anlagevermögen, Umlaufvermögen (mit Unterpunkten wie Forderungen) ...
    rechts Überschriften: Eigenkapita, Fremdkapital ...


    Auf Aktiv Seite stehen alle Zugänge im Soll und Abgänge im Haben.
    Auf Passiv Seite genau umgekehrt.


  • Bei Erstellung der UStVA müsste eigentlich eine Buchung erfolgt sein. In diesem Fall die Einstellung einer USt-Forderung (an das Finanzamt). Wenn das Finanzamt das Geld dann überweist, dürfte keine Forderung mehr in der (vorläufigen) Bilanz auftauchen.


    Ich nehme an, dass durch die Zuordnung des Kontos 1780 unter "Verbindlichkeiten" eine "negative Verbindlichkeit" (= Forderung!) entsteht. Wenn am Schluss des Jahres tatsächlich das USt-Konto ein Guthaben zu Lasten des Finanzamts ausweist, sollte die Zuordnung wegen der "Bilanzklarheit" geändert werden (Zuordnung zu den Forderungen).

  • Zitat von &quot;erdi&quot;


    ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Umsatzsteuer Buchungen.


    In dem Buchungsassistent gibt es ja eine Vorlage für die Umsatztsteuervorauszahlung. Aber wie sieht das aus mit Umsatzsteuererstattung? Auf welches Konto muß ich da buchen, damit es in der Einnahme-Überschußrechnung auch als Erstattung auftaucht.


    Wenn der Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wird, stellt die erstattete USt tatsächlich eine Einnahme dar!
    Bei der Bilanz ist das anders, weil hier der USt-Erstattung durch das Finanzamt eine entsprechende Forderungsbuchung gegenübersteht (keine Gewinnauswirkung!).