Hallo,
Zwei Fragen:
ich habe meine Einkommensteuererklärung soweit fertiggestellt und wollte gerade die Daten per ELSTER übermitteln (habe ein Software-Zertifikat, aber auch bei Anwahl von Elster ohne Signatur taucht das Problem auf).
1) Folgende Situation Stpfl. hat Einkünfte aus einer freiberuflichen und einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit, Ehefrau angestellt. Die Daten aus den Einnahmeüberschussrechnungen für die zwei Tätigkeiten habe ich im Modul EÜR erstellt und dann in die Einkommensteuererklärung übernommen.
Da die "Check-Liste" zur Einkommensteuererklärung sagt, dass eine EÜR beizufügen ist, habe ich dann versucht diese mithilfe des Moduls EÜR per ELSTER zu übertragen, dabei erhalte ich jedoch die folgende Fehlermeldung:
Bei der Zuordnung der Anlage EÜR zur Einkunftsart sind nur die Werte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 möglich. Zuordnungen: 1 = Anlage L für Stpfl./Ehemann; 2 = Anlage L für Ehefrau; 3 = Gewerbebetrieb Stpfl./Ehemann; 4 = Gewerbebetrieb Ehefrau; 5 = Freiberufl. Stpfl./Ehemann; 6 = Freiberufl. Ehefrau; 7 = Anlage L für Eheleute; 8 = Gewerbebetrieb Eheleute; 9 = Freiberufl. Eheleute. weniger...
- Name des Feldes: Anlage EÜR: Allgemeine Angaben zum Betrieb: Zuordnung Anlage EÜR zu G/S/L (bis einschl. VZ 2007: GSE/L)
- Betroffene Feldkennung: 6000013
- An ELSTER übergebener Wert: 0
Was mache ich denn da falsch? Oder ist das ganze sowieso ein Denkfehler und ich muß die zwei EÜRs gar nicht separat übermitteln, sondern dies geschieht automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung?
2) Bzgl. der Umsatzsteuererklärung, diese muss ich aber unabhängig von der Antwort zur Frage 1 immer separat aus der EÜR der zwei Tätigkeiten an das Finanzamt übermitteln, richtig?
Vielen Dank!
Lars Kemp