Verstehe Ansicht Abholung elektronische Steuererklärung nicht

  • Hallo,


    wahrscheinlich bin ich heute nicht ganz wach.
    Aber irgendwie versteh ich den Ausdruck der elektronischen Steuererklärung nicht ganz. Habe heute die Email erhalten,
    dass ich diese abholen kann. Gesagt, getan.
    Links = Finanzamt, Mitte Programm, Rechts Differenz.


    Ganz unten steht: Erstattung oder Nachzahlung
    (geänderte Zahlen) Finanzamt: - 850, Program: -1.600, Differenz: 750 EUR
    Mich wundert es sowieso, dass dieser Betrag so erheblich abweicht, aber heißt das jetzt, dass ich auf einmal 850 EUR nachzahlen muss oder diese erstattet bekomme?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Bin leider total verwirrt.

  • Du holst Deinen Steuerbescheid elektronisch ab. Die Steuererklärung hast Du vorher elektronisch übermittelt.


    Der Vergleich bedeutet, dass das Finanzamt eine Erstattung von 850 Euro berechnet hat, während das Programm 1600 Euro berechnet hatte. Beim Vergleich siehst Du die Unterschiede bei den einzelnen Posten. So findest Du heraus, was genau abweicht. Ggfs. sollte auch ein Hinweis im Text des Steuerbescheids stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Du kannst keine "Steuererklärung" beim FA abholen, sondern den "Steuerbescheid" zur abgegebenen Erklärung.


    Jetzt warte mal den Papierbescheid ab und vergleiche den mit der Berechnung des eigenen Programms. Ansonsten kann hier vorerst niemand etwas zu evtl. bestehenden Differenzen sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Selbst nutze ich "Elster" zwar nicht, doch hier im Forum war schon oft die Rede davon, dass der "Papierbescheid" ausführlicher und übersichtlicher gestaltet ist als der Elektronische und sich deshalb viel besser mit der Berechnung des eigenen Programms vergleichen lässt.


    Nö, das kann man nun wirklich nicht sagen, zumal man ja die Werte aus dem Programm und dem Bescheid im direkten Vergleich hat.
    Bin nur bei einem Punkt nicht sicher, ob der auch im ELSTER-Bescheid dabei ist: und zwar die Erläuterungen des Finanzamtes zzur Festsetzung, die sich auf den konkreten Steuerfall beziehen? :S Also nicht die allgemeingültigen, sondern die Anmerkungen des FA-Mitarbeiters, warum es was ggf. nicht anerkannt hat etc.
    Habe leider das Sparbuch vom letzten Jahr nicht mehr installiert und kann deshalb nicht nachsehen (von diesem Jahr habe ich den Bescheid noch nicht - war spät dran ;( )


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Bin nur bei einem Punkt nicht sicher, ob der auch im ELSTER-Bescheid dabei ist: und zwar die Erläuterungen des Finanzamtes zzur Festsetzung, die sich auf den konkreten Steuerfall beziehen? Also nicht die allgemeingültigen, sondern die Anmerkungen des FA-Mitarbeiters, warum es was ggf. nicht anerkannt hat etc.

    Sollten drin zu finden sein.