Hallo liebe Forengemeinde,
ich möchte in meiner Steuererklärung meine Kinderbetreuungkosten geltend machen. Aber das Wiso-Programm läßt mich nicht...
Folgender Hintergrund: Bin getrennt lebend und zahle Kindesunterhalt natürlich. Im letzten Jahr hat der BGH ein neues Urteil zu den Kinderbetreuungskosten gefällt, nämlich, das der Unterhaltsverpflichtete nun auch anteilig für die Kinderbetreuungskosten aufzukommen hat.
Da AG hat neben der Festsetzung des KU auch anteilige Betreuungskosten ausgeurteilt (70,00 EUR/Monat), den Rest 45,00 EUR muss meine Exfrau noch bezahlen und kann diese auch steuerlich geltend machen, weil Kind bei ihr, St-Kl. 2.
Eine Anfrage beim Bundesfinanzministerium wurde mir dahingehend beantwortet, dass wenn beide Eltern die Betreuungskosten zahlen, dieser Betrag bis 2.000 EUR (statt ansonsten bis 4.000 EUR/Jahr) geltend gemacht werden kann.
Das Problem ist nun, dass das Wiso-Programm eine Eingabe nicht zulässt, weil das Kind ja nicht bei mir lebt. "Trickse" ich das Programm aus, indem ich den Wohnort meines Kindes ändere (nämlich auf meine Adresse), zeigt das Programm an, ich könnte Betreuungskosten geltend machen.
Da ich den Wohnort des Kindes dann ja wieder ändere, wird es in der Steuererklärung nicht berücksichtigt. Wer kann helfen bzw. hat das gleiche Problem?
Liebe Grüße
hoevi10