Guten Morgen!
Ich habe auf einer Lohnsteuerbescheinigung unter 32. ZV-AN-Beitrag. Wo trage ich das in der ESt-Erklärung ein und wie muss ich es sonst noch behandeln?
Vielen Dank für die Hilfe.
Fine.Holthusen
Guten Morgen!
Ich habe auf einer Lohnsteuerbescheinigung unter 32. ZV-AN-Beitrag. Wo trage ich das in der ESt-Erklärung ein und wie muss ich es sonst noch behandeln?
Vielen Dank für die Hilfe.
Fine.Holthusen
Alles anzeigenGuten Morgen!
Ich habe auf einer Lohnsteuerbescheinigung unter 32. ZV-AN-Beitrag. Wo trage ich das in der ESt-Erklärung ein und wie muss ich es sonst noch behandeln?
Vielen Dank für die Hilfe.
Fine.Holthusen
Dieser Betrag wird nicht in der ESt-Erklärung eingetragen.
Dieser Betrag wird nicht in der ESt-Erklärung eingetragen.
Hm, ich kenne Gehaltszettel aus dem ÖD, da verbirgt sich die VBL dahinter, die in den neuen Bundesländern mit einem Riestervertrag verknüpft sind. Und die finden schon Eingang in die Erklärung, allerdings hat man dann ja auch die Riesterbescheinigung (wenn sie denn mal zur Jahresmitte endlich kommt).
Gruß
Dirk
Zitat von »mArk78« Dieser Betrag wird nicht in der ESt-Erklärung eingetragen. Hm, ich kenne Gehaltszettel aus dem ÖD, da verbirgt sich die VBL dahinter, die in den neuen Bundesländern mit einem Riestervertrag verknüpft sind. Und die finden schon Eingang in die Erklärung, allerdings hat man dann ja auch die Riesterbescheinigung (wenn sie denn mal zur Jahresmitte endlich kommt).
Gruß
Dirk
Du hast hier vollkommen Recht. Der/die Fragesteller/in sollte hier mal erklären, ob die Beiträge zur VBL bzw. zur ZVK evtl. mit einer Riester-Rente verknüpft sind. Dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Die Beiträge dazu müssten in dem Fall nämlich unbedingt in die Erklärung eingegeben werden.
Der/die Fragesteller/in sollte hier mal erklären, ob die Beiträge zur VBL bzw. zur ZVK evtl. mit einer Riester-Rente verknüpft sind.
Genau das wollte ich damit sagen.
Gruß
Dirk
ZitatHm, ich kenne Gehaltszettel aus dem ÖD, da verbirgt sich die VBL dahinter, die in den neuen Bundesländern mit einem Riestervertrag verknüpft sind. Und die finden schon Eingang in die Erklärung, allerdings hat man dann ja auch die Riesterbescheinigung (wenn sie denn mal zur Jahresmitte endlich kommt).
Gruß
Dirk
Da habe ich auch schon mal von gehört, aber dann sollte der/ die TE davon Kenntnis haben...