Hallo,
wir haben uns dieses Jahr ein Haus zur Vermietung gekauft. Nun möchten wir es renovieren - hierzu habe ich gelesen, dass in den ersten drei Jahren nur Aufwendungen mit einem Nettovolumen von bis zu 15% des Gebäudewertes als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden können (ansonsten werden diese oder darüber hinausgehende Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten behandelt). Außerdem fand ich Informationen über die Vereinfachungsregel, welche besagt, dass Aufwendungen bis 4.000 EUR direkt als Erhaltungsaufwand angesetzt werden können.
Leider finde ich keine Informationen über die Kombination dieser Regeln - daher folgende Fragen:
- Gilt die Vereinfachungsregel auf für Aufwendungen welche innerhalb der ersten drei Jahre entstehen?
- Setzt die Vereinfachungsregel die 15%-Regel außer Kraft bzw. wie lautet die korrekte Reihenfolge zur Anwendung dieser Regeln?
Viele Grüße von der einwenig verwirrten
Steffi