Reparaturkosten und Arbeitsmittel Nutzungsanteil

  • Hallo,


    ich mache eine Weiterbildung (Fernstudium / Förderung durch Arbeitsamt) und habe jetzt meine Steuererklärung erhalten. Das Finanzamt hat mir nur 50% als berufliche Nutzung anerkannt. Also sämtliche Ausgaben für Druckerpatronen, Papier, Drucker und selbst die Reparaturkosten wurden auf 50% gekürzt. Ich dachte bei einer Weiterbildung sollte der Anteil der beruflichen Nutzung doch höher liegen oder hätte ich die Kosten besser bei Fortbildung eingeben sollen? Das Arbeitsamt zahlt nur die Weiterbildung.


    Vielen Dank


    Susi :(

  • Wird der PC sowohl beruflich als auch privat genutzt, sind die Aufwendungen entsprechend aufzuteilen und mit dem beruflichen Nutzungsanteil als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Das in diesem Fall normalerweise geltende Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt für Computer ausnahmsweise nicht mehr.
    Nach allgemeiner Regelung dürfen die Aufwendungen nur dann aufgeteilt werden, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen und außerdem der berufliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist.


    Zur Ermittlung des beruflichen Nutzungsanteils machte der BFH in seinem Urteil eine grandiose Vorgabe: Aus Vereinfachungsgründen sei es vertretbar, dass von einer jeweils hälftigen privaten und beruflichen Nutzung des PC ausgegangen werde.


    So steht es in den Erläuterungen.
    MfG Günter

  • Sorry, ja ich meine natürlich den Steuerbescheid. Das mit der hälftigen Aufteilung das kenne ich schon aus den Vorjahren. Dort wurde der Computer zum Schreiben von Bewerbungen etc. auch schon zu 50% anerkannt. Nun habe ich eine Weiterbildung als Fernstudium im letzten Jahr begonnen und benötige den Computer zum bearbeiten von Einsendeaufgaben, zur Recherche etc. Die Weiterbildung ist ein Fernstudium, so dass der private Nutzung sich eigentlich auf ein paar Briefe und die Steuererklärung beschränkt. Das Arbeitsamt zahlt mir keinen Zuschuss für Arbeitsmaterialien o.ä. Das Finanzamt hat selbst die Reparaturkosten (Einbau einer neuen Festplattte), Kopierpapier, Toner und einen Ordner nur hälftig berücksichtigt. Mit einer halben Festplatte oder einen halben Ordner kann ich beruflich gar nichts anfangen. So mein normaler Menschenverstand ...


    Das Finanzamt scheint einen Schwaben beschäftigt zu haben. Trotzdem Danke.


    Susi :(

    • Offizieller Beitrag

    Du bist hinsichtlich Deiner beruflich veranlassten Ausgaben nachweispflichtig. Das FA könnte auch sagen, weise mir den Umfang der privaten und der beruflichen nutzung detailliert nach. Viel Spaß dabei. Da nehme ich die 50% und bin froh, dass auf jede weitere kleinliche Prüfung verzichtet wird. Hat der PC eine Soundkarte? Wäre nach alter Rechtsauslegung schon für sich genommen ein Indiz, den beruflichen Zusammenhang insgesamt zu verneinen. Man muss auch mal zufrieden sein.

  • Ich wollte hier auch keinen personlich Beleidigen. Unterlagen über meine Fortbildung etc. hat das Finanzamt bekommen. Reiche die Erklärung auch immer mit allen nötigen Nachweisen ein. Ich kann auch nur über meine Erfahrungen mit dem jetzt für uns zuständigen Finanzamt reden. Es dauert deutlich länger als bei unserem alten Finanzamt, telefonische Anfragen werden abgeblockt, der Service ist nicht gerade nett... Früher war es für mich besser, da hatte ich das Finanzamt vor Ort und man konnte bestimmte Dinge im persönlichen Gespräch klären.


    Das nächste Mal setze ich Ordner und Kopierpapier gleich bei meinem Mann an, da gibts dann 100% und da fragt auch keiner nach.


    LG Susi :)

    • Offizieller Beitrag

    Das nächste Mal setze ich Ordner und Kopierpapier gleich bei meinem Mann an, da gibts dann 100% und da fragt auch keiner nach.

    =Steuerhinterziehung/-verkürzung