Verständnisproblem

  • hallo forum,


    bin neu hier, ein herzliches moin an alle!


    vermutlich stelle ich ein frage, die bereits zig-tausendmal gestellt wurde - suchen im forum hat mir aber nicht weitergeholfen.


    zunächst zum verständnis der umsatzsteuerzahlungen bei einnahme-überschussrechnung:
    das ustva des 4. quartals eines abgelaufenen jahres zahle ich ja im 1. quartal des folgenden jahres. als ausgabe buche ich sie also im ersten quartal des folgenden jahres. in der umsatzsteuererklaerung fuer das abgelaufene jahr taucht die zahlung damit zunaechst nicht auf, es entsteht eine zahlungsschuld. da ich die ja aber im ersten quartal des folgenden jahres gezahlt habe, zahle ich doppelt. ist das sinn der uebung und rechnet sich irgendwann bei aufgabe der unternehmung wieder raus?


    wenn nicht - wie muss eine abschlussbuchung fuers vergangenen jahr aussehen, damit die zahlen stimmen? dann stimmen aber die zahlungen nicht... oder wie, oder wo, oder was? ?( :?: ?(


    besten dank fuer eure hilfe!
    flyingshoes

    • Offizieller Beitrag

    da ich die ja aber im ersten quartal des folgenden jahres gezahlt habe, zahle ich doppelt.

    Wieso? Verstehe ich nicht. Ist eine Schuld = eine Belastung = eine Zahlung?


    Die Umsatzsteuererklärung bzw. die Abrechnung derselben hat erst einmal nichts mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gemein. Die Umsatzsteuerabrechnung ist das eine und die EÜR (es gilt § 11 EStG) das andere. Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei paar Schuh.

  • danke fuer die antwort!
    klar, das ist auch nicht das problem...


    ich habe in 2009 fuers 4. quartal eine umsatzsteuerschuld. die habe ich im 1. quartal 2010 ja gezahlt. davon weiss aber offensichtlich das sparbuch 2009/2010 nix - es zeigt eine umsatzsteuerschuld fuer 2009 an - in eben dder hoehe des 4. quartals...


    wie wird das geloest?


    danke

  • ich habe in 2009 fuers 4. quartal eine umsatzsteuerschuld.


    ...bei einer EÜR gibt es keine Schulden.
    Ausgaben entstehen erst, wenn du etwas bezahlst bzw. für etwas Geld ausgibst.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    ich habe in 2009 fuers 4. quartal eine umsatzsteuerschuld. die habe ich im 1. quartal 2010 ja gezahlt. davon weiss aber offensichtlich das sparbuch 2009/2010 nix - es zeigt eine umsatzsteuerschuld fuer 2009 an - in eben dder hoehe des 4. quartals...

    Du hast den Betrag ja auch in 2009 nicht gezahlt. Was soll also in 2009 erfasst werden? Ich glaube, Du hast die Systematik des Steuerrechts (sowie der EÜR und/oder Buchführung) nicht verstanden.

  • Zitat von »flyingshoes«




    ich habe in 2009 fuers 4. quartal eine umsatzsteuerschuld. die habe ich im 1. quartal 2010 ja gezahlt. davon weiss aber offensichtlich das sparbuch 2009/2010 nix - es zeigt eine umsatzsteuerschuld fuer 2009 an - in eben dder hoehe des 4. quartals...
    Du hast den Betrag ja auch in 2009 nicht gezahlt. Was soll also in 2009 erfasst werden? Ich glaube, Du hast die Systematik des Steuerrechts (sowie der EÜR und/oder Buchführung) nicht verstanden.


    Du hast den Betrag ja auch in 2009 nicht gezahlt. Was soll also in 2009 erfasst werden? Ich glaube, Du hast die Systematik des Steuerrechts (sowie der EÜR und/oder Buchführung) nicht verstanden.

    der verdacht draengt sich mir ja auch auf - deswegen stand ueber dem fred auch verstaendnisproblem... :)


    eben - gezahlt habe ich im ersten quartal '10, und in der umsatzsteuererklaerung fuer '09 steht infolgedessen, das ich den gleichen betrag nochmal zu zahlen habe... . vermutlich ist die erklaerung simpel...

  • Ich habe das gleiche Problem und ich versuche es mal anders zu formulieren:


    Istbesteuerung Jahreswechsel:


    Die Umsatzsteuer für die Einnahem im Dez. 2010 betragen z.B. 400,- Euro. Am 05.01.2011 Januar wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dez. 2010 erstellt (und auf Umsatzsteuer Vorjehr gebucht) wo die besagten 400,- Euro gemeldet und anschließend auch bezahlt werden.


    Anschließend wird die Umsatzsteueranmeldung für 2010 aus den Buchungen erstellt und in der sind die 400,- Euro vom Dezember noch als Steuerschuld ausgewieden. Ist ja auch logisch, denn bis zum 31.12.2010 wurden diese ja nicht an das Finanzamt überwiesen.


    Jetzt hab ich also 1. die Umsatzsteuer für Dez. 2010 (400,- Euro) mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt gemeldet und gezahlt und 2. trotzdem die 400,- Euro in der Umsatzsteueranmeldung für 2010 stehen, weil die ja nur die Zahlungen bis zum 31.12.2010 berücksichtigt. Somit müsste ich die 400,- Euro ja eigentlich noch mal bezahlen.


    Die Frage ist jetzt: Kann das so stehen bleiben und das Finanzamt verrechnet die Werte oder muss ein Korrekturbetrag in der Umsatzsteueranmeldung eingesetzt werden damit die 400,- Euro nicht zwei mal bezahlt werden müssen?


    All das hat natürlich nichts mir der EÜR zu tun, es geht nur um die Umsatzsteuer!


    Ich hoffe das war verständlich erklärt


    mws


    [Edit]
    So ganz trivial scheint die Frage auch nicht zu sein, denn ich habe heute 3 (in Worten drei) Sachbearbeiter im Finanzamt gefragt und es konnte mir keiner eine Antwort geben. Einer hat was rum geraten, die nächste meinte es wird nicht verrechnet, die dritte meinte es würde verrechnet. Na super wenn nicht mal die Sterbeamten sowas wissen. Das sollte doch eine alljährliche Situation für 1000de von Freiberuflern sein und keiner weiß wie es richtig zu machen ist? ?(
    [/Edit]

  • Du musst nichts doppelt zahlen. Wenn irgendwann die Umsatzsteuerjahresanmeldung für 2010 verarbeitet wird, ist die Dezember-Voranmeldung ja schon längst eingebucht. Die für 2010 vorausgezahlten Beträge werden dann automatisch angerechnet, und zwar selbst dann, wenn du in der Zeile 108 der Umsatzsteuererklärung einen falschen (d.h. um 400 € zu niedrigen) Betrag einträgst. Entscheidend sind also hier nicht die Zahlungen bis 31.12., sondern das Vorauszahlungs-Soll.


    Ganz sicher.