Hallo zusammen,
ich bin Zeitsoldat und erneut bei meiner Steuererklärung am Verzweifeln…
Insbesondere dreht es sich hier um die Doppelte Haushaltsführung. Ich weiss nicht einmal, ob ich einen Doppelten Haushalt geführt habe, aber der Reihe nach:
Wohnhaft bin ich in Niedersachsen, stationiert in Thüringen. Hier habe ich eine Stube in der Gemeinschaftsunterkunft bezogen, welche mir vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt wird. Trennungsgeldempfänger bin ich nicht.
Nun bin ich im laufenden Jahr vom 1. bis 31. Januar in Thüringen gewesen und wurde dann vom 1. Februar bis 5. Juli zum Lehrgang nach Sachsen-Anhalt abkommandiert. Hier erhielt ich folgende Leistungen:
- Anreise von der Stammeinheit nach Sachsen-Anhalt
- Gemeinschaftsunterkunft wurde gestellt
- Trennungsreisegeld für die ersten 2 Wochen
- Trennungstagegeld für die Zeit danach, für weder täglich noch überwiegend in die Heimat zurückkehrende
- alle 4 Wochen 1x Familienheimfahrt
- Rückreise von SA nach TH
Verpflegung wurde am Dienstort gegen Zahlung bereitgestellt. Ich bin 26, ledig und habe in Niedersachsen einen eigenen Hausstand seit 2002.
Meine Frage lautet, wie oben gesagt, ob ich doppelte Haushaltsführung ansetzen kann, für die Tage, die ich mehr als 8/14/24 Stunden von zuhaus abwesend war, oder ob dies durch das Trennungsgeld bereits abgegolten ist.
Das ich die Dienstantritts- und Rückreise absetzen muss, ist klar, ebenso die Familienheimfahrten.
Grüße