Firmenwagen wie absetzen? Selbstständiger.

  • Hallo,


    mein Mann hat sich einen Firmenwagen gekauft.


    Neuwagen.


    Er macht eine Anzahlung, finanziert 3 Jahre und zahlt dann die Schlussrate.


    Nun ist er verunsichert, was für ihn zwecks Abschreibung in Frage kommt.


    Die 1 Prozentregelung oder Fahrtenbuch?


    Die vom Finanzamt meinten, die 1 Prozentregelung nutzen und einen privaten PKW benutzen.


    Ich habe schon gegoogelt, aber vieles ist für Arbeitnehmer.


    Natürlich würden wir gern den Firmenwagen auch privat nutzen, wie läuft das mit dem Fahrtenbuch?


    Mehr km kommen aber dienstlich zusammen, da er außerhalb arbeitet beim Kunden.


    Wie setzt er jetzt das ganze ab?


    Die MWST kann er ja nicht sofort absetzen?


    Wie schreibt man den Firmenwagen ab?


    Ich hoffe, das ist nicht zu verwirrend.


    Vielen Dank.

  • mein Mann hat sich einen Firmenwagen gekauft.

    Viel Spass mit dem Neuen...


    Nun ist er verunsichert, was für ihn zwecks Abschreibung in Frage kommt.

    Linear. Neuwagen laut AfA 6 Jahre.


    Die 1 Prozentregelung oder Fahrtenbuch?

    Fahrtenbuch. 1% Regelung kommt in sehr seltenen Fällen sehr gelegen.
    Bsp: Neupreis 40.000 €
    1% = 400€


    So müsste Dein Mann/ Ihr monatlich 400 € Gewinn ermitteln.


    Natürlich würden wir gern den Firmenwagen auch privat nutzen, wie läuft das mit dem Fahrtenbuch?

    Ihr führt einen Fahrtenbuch. Es müssen alle Fahrten erfasst sein. LÜCKENLOS!! :D Die privaten Fahrten werden am Ende des Jahres prozentual berechnet und als Gewinn versteuert.


    Wie setzt er jetzt das ganze ab?

    Das Nettoneupreis wird linear auf die 6 Jahre abgeschrieben. Falls Zinsen anfallen werden die dementsprechen als Ausgaben verbucht.


    Die MWST kann er ja nicht sofort absetzen?

    Doch. Die Vorsteuer kann er sofort zurückbekommen. Auch alle Vorsteuerbeträge für die zum Wagen anfallenden Kosten. Bsp.: Sprit, Reparatur, Inspektion ....


    Wie schreibt man den Firmenwagen ab?

    Nun noch einmal. 6 Jahre.


    Vielen Dank.

    Alle Angaben ohne Gewähr. :D Trotzdem würde ich raten einen Fachmann aufzusuchen, oder sich Basiswissen in Sachen Rechnungswesene anzueigenen. Ist ein harter Kampf ;)






    Hallo,


    viel Spass mit dem Neuen...

    • Offizieller Beitrag

    Das Nettoneupreis wird linear auf die 6 Jahre abgeschrieben. Falls Zinsen anfallen werden die dementsprechen als Ausgaben verbucht.

    Gewagte Aussage, ohne zu wissen, ob Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG oder, ob auf die Anwendung derselben verzichtet wurde. (siehe Eingangspost: "Die MWST kann er ja nicht sofort absetzen?").

    Doch. Die Vorsteuer kann er sofort zurückbekommen. Auch alle Vorsteuerbeträge für die zum Wagen anfallenden Kosten. Bsp.: Sprit, Reparatur, Inspektion ....

    siehe oben

    Fahrtenbuch. 1% Regelung kommt in sehr seltenen Fällen sehr gelegen.
    Bsp: Neupreis 40.000 €
    1% = 400€
    So müsste Dein Mann/ Ihr monatlich 400 € Gewinn ermitteln.

    siehe oben

    Alle Angaben ohne Gewähr.

    Ist auch besser so.

  • Mal ganz offen...


    Ich finde es einfach unverschämt in so einem "öffentlichen" Forum, dass manche "dumme bzw. feindselige" Bermerkungen abgeben.


    Es wäre doch total ausreichend, wenn Du meinen Beitrag einfach nur um den Punkt i.S. § 19 Absatz 1 UStG ergänzen und vielleicht noch eine kleine Erklärung schreiben würdest.


    Von wegen Moderator...


    Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Im Wesentlichen können Kleinunternehmer auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber im Gegenzug vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.

    • Offizieller Beitrag

    Von wegen Moderator...

    Selber voreilige und u.U. falsche Lösungen anbieten und dann beleidigt sein, wenn man ertappt wird. Und meine Äußerung war weder dumm noch feindselig. Ich kenne Dich gar nicht, warum sollte ich Dich also anfeinden. Ich habe lediglich Deine voreilige Äußerung zum Anlass genommen den Threadersteller auf deren mögliche Fehlerhaftigkeit hinzuweisen, bevor er aus dieser falsche steuerliche Folgerungen zieht. Oder haftest Du für einen ihm/ihr ggf. entstehenden wirtschaftlichen Schaden?


    Also künftig schön erst einmal den steuerlichen Sachverhalt vollständig erfragen und dann eine Antwort posten. Mit den derzeitigen Kenntnissen zum Sachverhalt stochern wir nur im Trüben. Also soll sich jacqy1980 mal äußern, ob auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG verzichtet wurde oder nicht.