Doppelte Haushaltsführung

  • Hallo


    Der Arbeitgeber bezahlt die Pension und ich habe keine Rechung.
    Diese Leistung ist als "Steufreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" auf Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.


    Kann ich im Jahresausgleich, für Wohnkosten trotzdem fiktiv den Betrag einsetzten, obwohl es ja der AG bezahlt und ich keine Rechung dafür habe?
    Weil ich bekomme ja die steurfreien Leistungen nicht direkt ausgezahlt und bezahle auch die Kosten der Pension nicht selber.Aber als Einkommen wird es berechnet.


    Denn ansonsten wäre es ja so, dass meine Heimfahrten durch den Betrag geschmälert würde. Was kann ich da machen?


    lg charlotte

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich im Jahresausgleich, für Wohnkosten trotzdem fiktiv den Betrag einsetzten, obwohl es ja der AG bezahlt und ich keine Rechung dafür habe?

    Nein.

    Denn ansonsten wäre es ja so, dass meine Heimfahrten durch den Betrag geschmälert würde. Was kann ich da machen?

    Vom Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung berichtigen lassen.

  • Hallo


    Danke erstmal für die Antwort.


    Die verstehe ich jetzt aber nicht, denn an anderer Stelle dieses Forums wurde die gleiche Situation geschildert und dort wurde geantwortet, dass die Miete die der AG für mich (anstelle von mir persönlich direkt vom Ag bezahlt) bezahlt und sie als Steuerfreies Einkommen aufgeführt hat, absetzbar sei. ???? wie ist das denn nun?


    Würde ich den Steurfreien Betrag ausgezahlt bekommen und selber die Miete zahlen, könnte ich sie ja auch absetzen. So wird sie ohne Beleg als Einnahme hinzugezählt und ich kann den Aufwand, für die der Betrag gedacht ist, nicht anwenden ?


    lg charlotte

    • Offizieller Beitrag

    Die verstehe ich jetzt aber nicht, denn an anderer Stelle dieses Forums wurde die gleiche Situation geschildert und dort wurde geantwortet, dass die Miete die der AG für mich (anstelle von mir persönlich direkt vom Ag bezahlt) bezahlt und sie als Steuerfreies Einkommen aufgeführt hat, absetzbar sei. ???? wie ist das denn nun?

    Um das beurteilen zu können, müßte miwe4 sicherlich wissen, welche Stelle (Link) Du konkret meinst.


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    an anderer Stelle dieses Forums wurde die gleiche Situation geschildert und dort wurde geantwortet, dass die Miete die der AG für mich (anstelle von mir persönlich direkt vom Ag bezahlt) bezahlt und sie als Steuerfreies Einkommen aufgeführt hat, absetzbar sei. ????

    Und das ist auch Dein Post? Doppelanmeldung?


    Ich habe Dir meine Lösung gesagt. Bei dem anderen Thread habe ich mich aus gewissen Gründen bisher wohlweislich herausgehalten.


    Wenn Der Arbeitgeber selber eine Wohnung anmietet, in der er Arbeitnehmer kurzzeitig während einer Abordnung unterbringt, dann hat der Arbeitnehmer hier keinen geldwerten vorteil zu versteuern und entsprechend auch keine steuerfrei ersetzten Aufwendungen. Der vertrag und auch die Belege lauten in diesem Fall nur und ausschließlich auf den Arbeitgeber. Dieser setzt die dann ganz normal als Betriebsausgaben ab.


    Anders läge der Fall, wenn Du selber auf Grund des kurzzeitigen auswärtigen Einsatzes, eine Wohnung anmietest und Dir der Arbeitgeber dann diese Kosten ersetzt. Nur das ist laut Schilderung eben genau nicht der Fall. Sollten in diesem Fall also Kosten der Unterbringung in dem in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigten Betrag enthalten sein, so ist dieses falsch und die Lohnsteuerbescheinigung entsprechend zu berichtigen.


    Du hattest keine eigenen Aufwendungen für die Unterbringung und kannst insoweit auch keine Werbungskosten geltend machen. Insoweit ist dann auch kein steuerfreier Kostenersatz möglich, geschweige denn zu bescheinigen.


    Ist aber natürlich nur meine persönliche rechtliche Auffassung.