Hallo
Der Arbeitgeber bezahlt die Pension und ich habe keine Rechung.
Diese Leistung ist als "Steufreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" auf Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.
Kann ich im Jahresausgleich, für Wohnkosten trotzdem fiktiv den Betrag einsetzten, obwohl es ja der AG bezahlt und ich keine Rechung dafür habe?
Weil ich bekomme ja die steurfreien Leistungen nicht direkt ausgezahlt und bezahle auch die Kosten der Pension nicht selber.Aber als Einkommen wird es berechnet.
Denn ansonsten wäre es ja so, dass meine Heimfahrten durch den Betrag geschmälert würde. Was kann ich da machen?
lg charlotte