Ich bin enttäuscht :(

  • Wenn man Deinen Punkt 2 nur nimmt - dann kann man zu diesem Schluß kommen. Allerdings verstehe ich (und sicherlich auch nicht Günter) dann Deine Anmerkung unter 1 mit dem "RÜCKWIRKEND MIT 3/5 BERECHNET!!!! ". Das widerspricht dem Punkt 2.


    Gruß
    Dirk


    Punkt 1 beinhaltet lediglich wenn man so will die "Korrekturrechnung nach Abschluß des Jahres 2010"
    Punkt 2 beinhaltet, daß ich nun die StKl. 3 habe und demnach weniger Vorauszahlen muß als mit Stkl. 1

  • Wo denn?
    - Siehe WISO Steuererklärung unter Punkt Werbungskosten....dort sind sowohl Steuerprogramme wie z.B. WISO absetztbar als auch Kosten für Steuerberater!

    Nein, bestimmt nicht.


    - Bestimmt wohl, da das Kind in die Steuerkarte eingetragen wird...die beinhaltet aber lediglich eine relativ geringe begünstigung!


    Zitat

    • Offizieller Beitrag

    ...indirekt! Bei der Steuererklärung sehr wohl!

    Die Lohnsteuerklassen haben nichts, aber auch gar nichts, mit der Einkommensteuererklärung zu tun und somit auch nicht mit der Anwendung der Splittingtabelle.

    • Offizieller Beitrag
  • Hallo XHoch2,


    Du kannst Dich sicher mit Deinem Problem an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Dort wird man Dir vom Inhalt aber nicht viel anderes sagen.


    Bislang wurdest Du von Deiner Frau getrennt steuerlich veranlagt, seit der Heirat könnt Ihr für jedes Jahr wählen, ob es dabei bleibtoder ob Ihr gemeinsam veranlagt werden wollt. Letzteres bedeutet grob gesagt, dass Euer Einkommen wird zusammengerechnet wird und dann 1:1 auf jeden Ehepartner aufgeteilt wird. Dann wird für jeden die Steuerschuld berechnet - die Summe habt Ihr dann gemeinsam zu zahlen. Da in den meisten Fällen ein Ehepartner ein höheres Einkommen hat, kommt bei der Zusammenveranlagung meist ein geringerer Betrag heraus. Wenn Ihr beide das gleiche verdient (und gleiche Werbungskosten habt...) ist die Zusammenveranlagung nicht günstiger, weil ... die Steuerschuld ändert sich nicht.


    Du unterliegst dem Irrtum, veranlagte Steuer und Lohnsteuer zu verquicken. Die Steuerklassen 1, 3, 4 oder 5 bezwecken nur, die monatliche (Voraus-)Zahlung zu berechnen. Wenn Ihr jetzt von 1/1 vor der Eheschließung auf 3/5 wechselt, wird sich die Monatslohnsteuer natürlich verringern. Ob um monatlich 500 Euro, weiß ich nicht, das hängt von Euerm Einkommen ab. Bei Steuerklassen 3/5 besteht aber immer am Ende des Jahres die Gefahr einer Nachforderung seitens des Finanzamtes, weil in diesen Fällen regelmäßig zu geringe Lohnsteuern abgeführt wurden. Auch in diesem Forum gibt es Threads, in denen dieser Punkt diskutiert wird.


    Im Übrigen dürfte hier im Forum niemand sein, der das deutsche Steuerrecht zu gemacht hat. Also bringt es auch nichts, die Leute zu beschimpfen, die Dir sagen, dass die für Dich zu geringe Erstattung so richtig und plausibel ist.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Vielen lieben Dank Rautka, deine Antwort war bisher die hilfreichste!
    Ich denke ich werde mal deinen Rat befolgen und doch steuerliche Hilfe ,sei es durch einen Berater oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein, in Anspruch nehmen!
    Danke!


    BEste Grüße :thumbsup:

  • Tu mir doch bitte einen Gefallen und Kommentiere nicht weiter, ich denke es gibt genügend andere die konstruktivere Beiträge geben können!


    Warum, konstruktiver geht doch nicht, für Leute die lesen können.........



    Deine Jahres-Einkommensteuer orientiert sich nicht an Lohnsteuerklassen, sondern einzig und allein an deinem zu versteuerenden Jahreseinkommen.
    Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung, abgerechnet wird am Ende des Jahres.


    MfG Günter