Hallo,
bei mir geht es um die Zahlung von Elterngeld und den Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung.
1. Ich bin selbständig, habe 2 Kinder und habe Elterngeld erhalten. Allerdings wurde das Elterngeld jeweils anfänglich nur für den Sockelbetrag bewilligt bis anschließend die abschließende Berechnung erfolgt ist. Diese hat sich aber über Jahre hingezogen, weil sich einerseits der Schriftverkehr jeweils hingezogen hat, andererseits wohl wegen Unwissenheit bei der Berechnung (Elterngeld war auch noch ganz frisch) und Unkenntnis bei der Analyse von GuVs (Steuerbescheid war nicht Grundlage, weil ich mich erst im Jahr zuvor selbständig gemacht hatte). Das Amt wollte dann zu meinen Einkünften vor der Geburt meines ersten Kindes immer weitere und andere Übersichten haben, weswegen es zu keiner abschließenden Abrechnung kam. Und auch die Erstellung der Übersichten hat jeweils einige Zeit in Anspruch genommen, weil die Angaben ja auch korrekt sein mußten. Am Ende konnte ich fast meine ganzen Belege und Ausgaben auswändig.... und das waren einige....
2. Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgte erst in 2010, obwohl das Geld in 2007/2008 und 2008/2009 zu zahlen gewesen wäre und so auch in der Bescheinigung vermerkt ist. Wegen des Progessionsvorbehaltes wäre es mir lieber, wenn das Elterngeld in den Jahren, für die es gezahlt wurde, berücksichtigt würde.
Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, das Elterngeld als Einkommen in den Jahren 2007 bis 2009 zu berücksichtigen? Schließlich kann ich ja nichts dafür, daß das Amt erst so spät zu einer abschließenden Abrechnung kam und dann auch noch für beide Kinder alles, was über den Sockelbetrag ging, ausgezahlt wurde. Zu einem vorläufigen Elterngeldbetrag war das Amt nicht bereit gewesen. Das Geld wurde ausweislich der Bescheinigung für die Jahre 2007, 2008 und 2009 bezahlt, aber eben erst Anfang 2010.
Allerdings sind meine Steuerbescheide für 2007 und 2008 schon rechts- und bestandskräftig. Der 2009 ist gerade gekommen. Einspruch wäre hier noch möglich. Verrechnung in 2009 würde mir auch schon viel weiterhelfen.
Wenn es eine Möglichkeit gibt, was ist dann noch zu veranlassen?
Für die Beantwortung der Frage, auch für Ideen, wäre ich sehr dankbar. Es würde mir auch reichen, wenn ich Hinweise bekomme, wo ich noch nach der Problematik suchen könnte. Ich habe schon überall gesucht, bin aber nicht fündig geworden.