Und ich muss die Nachweise nicht nochmal zusätzlich beilegen? Richtig?
Ohne die Fahrkarten läuft da gar nichts.
MfG Günter
Und ich muss die Nachweise nicht nochmal zusätzlich beilegen? Richtig?
Ohne die Fahrkarten läuft da gar nichts.
MfG Günter
Genau das ist mein Ziel. Und ich muss die Nachweise nicht nochmal zusätzlich beilegen? Richtig?
Nein. Grundsätzlich gehören die dazu.
Also muss ich mir die nochmal vom Arbeitgeben holen? Für das ganze Jahr 2010?
aua !!!!
Toller Kommentar. Hilft nur keinem.
Tip das ganze jetzt nochmal mit dem Elsterprogramm ab,
denn dort wurde das nicht berücksichtigt und frag auch nochmal beim Finanzamt nach,
um mich abzusichern. Und natürlich erzähl ich was rauskam.
Toller Kommentar. Hilft nur keinem.
Was er Dir sagen will: Wozu schreiben wir uns hier die Finger wund?
Tip das ganze jetzt nochmal mit dem Elsterprogramm ab, denn dort wurde das nicht berücksichtigt und frag auch nochmal beim Finanzamt nach, um mich abzusichern.
Jetzt fall ich vom Glauben ab. Willst Du uns echt veräppeln? Die steuerliche Behandlung ist zweifelsfrei und eindeutig.
Das ELSTER-Online ist nur ein Eingabemodul, dass man in keinster Weise als Steuerprogramm bezeichnen kann. Da kannst Du auch 100.000€ Werbungskosten eingeben, ohne dass es da einen Fehler gibt. Nur weil Dir das Ergebnis des Sparbuchs nicht gefällt, muss das Programm nicht schlecht sein. Jedes Programm ist nur so gut wie es der Bediener zulässt.
Mein Gott ich will mich absichern und es ist mir herzlich egal ob du vom Glauben abfällst.
Ganz ehrlich sachlich bleiben ist halt ne Tugend.
Ich weiß, und das habe ich auch schonmal geschrieben (nicht nur ihr wiederholt euch), das ein Kollege das schon jahrelang macht
und noch nie diese Kosten ausgleichen musste (was nach sich gezogen hätte alle Fahrscheine nochmal mitzusenden, das hatten wir
ja schon durchgekaut).
Mal kurz noch ein bißchen Hintergrund Information. Im letzten Jahr hatte ich Hilfe vom Steuerberater und dort musste ich
das auch nicht mitangeben und musste nichts rückzahlen. Deshalb höre ich dort auch mal durch. Was kann es schaden?
Ich denke trotz euer "was hat er denn schon wieder" (was echt angenehm ist), ist der Thread
für andere Leute sinnvoll. So arg viel fand man dazu im Netz nicht.
ZitatJetzt fall ich vom Glauben ab. Willst Du uns echt veräppeln? Die steuerliche Behandlung ist zweifelsfrei und eindeutig.
Das ELSTER-Online ist nur ein Eingabemodul, dass man in keinster Weise als Steuerprogramm bezeichnen kann. Da kannst Du auch 100.000€ Werbungskosten eingeben, ohne dass es da einen Fehler gibt. Nur weil Dir das Ergebnis des Sparbuchs nicht gefällt, muss das Programm nicht schlecht sein. Jedes Programm ist nur so gut wie es der Bediener zulässt.
Ich habe nie gesagt das die Software schlecht ist und das ich diese ganzen Tips/Hilfen etc. nicht in diesem Programm finde ist mir auch klar.
Es ist ja auch kostenlos. Aber scheinbar, obwohl ich die Software nie madig gemacht habe und das Programm auch nicht schlecht finde, geht
es bei dir in die "ich muss die Software die ich hier supporte verteidigen" Richtung und das wird dann meistens häßlich. Das
ist nicht das Thema. Also ENDE.
Aber scheinbar, obwohl ich die Software nie madig gemacht habe und das Programm auch nicht schlecht finde, geht es bei dir in die "ich muss die Software die ich hier supporte verteidigen" Richtung und das wird dann meistens häßlich.
Aber andere sollen auch nicht auf eine falsche Fährte geführt werden. Das Steuer-Sparbuch ist ein Steuerprogramm, ELSTER-Online ist eine Schreibhilfe; also eine Schreibmaschine oder Kuli mit Papier.
Also ENDE.
...na hoffentlich.
Das war mal wieder ein Fall für die Galerie
MfG Günter
Genau das ist mein Ziel. Und ich muss die Nachweise nicht nochmal zusätzlich beilegen? Richtig?
Hallo ziodraw, dieses Thema wurde bereits als erledigt markiert (von wem?).
Ja, Du mußt keine Nachweise beilegen, falls sie nicht vom Finanzamt gezielt angefordert werden.
Nur die Nachweise, die als Steuerabzüge bezeichnet sind, müssen beigefügt werden.
Horst
Du mußt keine Nachweise beilegen, falls sie nicht vom Finanzamt gezielt angefordert werden.
Er muss sie auf Anfrage aber jederzeit vorlegen können. Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen fügt man sie dann zweckmäßiger Weise gleich dem Vorgang hinzu.
dieses Thema wurde bereits als erledigt markiert (von wem?).
Von mir! Weil:
Also ENDE.