Hallo!
Wer kann mir einen Tipp zum Vorgehen geben?
Folgende Situation:
* Zwischen zwei Festanstellungen war ich im Oktober bis Dezember 2010 freiberuflich tätig.
* Ich dachte ich bleibe im Bereich der Kleinunternehmerregelung und habe daher drei Rechnungen ohne Ausweisung der Umsatzsteuer gestellt. Mit der letzten Rechnung habe ich die Grenze für das Rumpfjahr dann wohl überschritten.
* Anfang 2011 habe ich meine Einkommensteuererklärung gemacht und die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit komplett als Gewinn angegeben.
* Kurze Zeit später kam vom Finanzamt der Hinweis, das ich nicht von der Regelung Gebrauch machen kann und daher eine Umsatzsteuererklärung abgegeben muss.
* Habe ich dann auch getan und die Umsatzsteuer gezahlt (meine Rechnungsbeträge als Bruttobeträge betrachtet) - die bereits gestellten Rechnunge habe ich nicht korrigiert o.ä.
Fragen:
* Muss ich jetzt irgendwas nachträglich an der Einkommensteuererklärung korrigieren (lassen), damit sich das nicht zu meinem Nachteil entwickelt?
* Oder gebe ich die in 2011 gezahlte Umsatzsteuer bei der nächsten Einkommensteuererklärung (2011) einfach als Ausgaben an (obwohl ich in diesem Jahr nur noch Einnahmen als Arbeitnehmer habe)?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
BG, Jörg