ich bin gerade bei meiner Steuererklärung für 2010.
Folgende Situation:
Ich bin verheiratet, meine Frau und ich sind beide voll erwerbstätig (angestellt) und wir haben zwei Kinder (9 und 11 Jahre). Wir haben unsere Kinder in unserem Haushalt betreuen lassen. Hierzu haben wir einen Mini-Job-Vertrag abgeschlossen. Die kosten die uns in 2010 entstanden sind, sind 4.200 € als Gehalt für die Berteuerin und 600 € Beitrag an die Knappschaft. Von meinem Arbeitgeber habe ich die direkten Betreuungskosten in Höhe von 4.200 € erstattet bekommen. Meine Frage ist, wo muss ich die Kinderbetreuungskosten bei der Steuererklärung angeben, bzw. habe ich ein Wahlrecht und welche Möglichkeit ist die für mich günstigste?
Vielen Dank im voraus an alle Helfenden.
Jorg