Ich weiß nicht, ob das Thema hier schon bekannt ist oder diskutiert wurde, wenn ja, bitte ich um Entschuldigung.
Meine Ansicht nach verführt das WISO Sparbuch bei ausländischen thesaurierenden Fonds zu einer Vorgehensweise, die zu steuerlichen Einbußen führt.
Das Sparbuch fragt nämlich einfach nur die Angaben der Steuererklärung ab: Ob dort "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" angekreuzt ist und, wenn ja, was dabei steht als "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen (Zeile 15 Anlage KAP)". Die meisten Anwender werden einfach nur 1:1 das reproduzieren, was in der Steuerbescheinigung steht.
Diese Angaben sind aber, wie ganz deutlich nochmal unterstrichen auf der amtlichen Vorlage dabei steht (und auf jeder Steuerbescheinigung deshalb ebenso stehen sollte), NUR NACHRICHTLICH. Sie können daher allerhöchstens als Kontrolle für die Erklärung dieser Einkünfte dienen, aber nicht die Erklärung der Einkünfte ersetzen. Dennoch nutzt WISO diese Angaben, um sie direkt in Zeile 15 Anlage KAP einzutragen.
Richtig wäre, die Vorgehensweise für "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt" grundsätzlich für alle Fonds anzuwenden: Nämlich die separate Erfassung für jede einzelne ausländische Thesaurierung -- anhand der Daten des Bundesanzeigers.
Wenn man das nicht macht, dann verliert man die anrechenbare ausländische Quellensteuer von ausländischen Thesaurierungen.
Denn diese ist nicht in Zeile 52/53 der Steuerbescheinigung enthalten. Verwirrung mag dadurch entstehen, dass etliche Banken die ausländische Quellensteuer bei ausländischen Thesaurierungen 2009 noch unzulässigerweise in den Quellensteuertopf eingestellt haben, sie auf andere Erträge angerechnet haben, und in der Steuerbescheinigung bei Zeile 52/53 ausgewiesen haben. Seit 2010 haben die Banken diese rechtswidrige Praxis eingestellt und erwähnen, wenn überhaupt, nur noch im Kleingedruckten, dass die Quellensteuer von ausländischen Thesaurierungen selbst anhand des Bundesanzeigers (bzw. den nachrichtlichen Angaben auf Thesaurierungsbelegen) geltend zu machen ist, teilen selten nachrichtlich die bei Zeile 53 aufzuaddierende Gesamthöhe solcher ausländisch thesaurierter Quellensteuern direkt auf der Steuerbescheinigung mit.
Ich schlage daher vor, dass beim Ankreuzen von "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" im Programm nicht nur nach "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" gefragt wird, sondern zumindest noch ausgewählt werden muss ob (1) die Höhe der anrechenbaren, auf Zeile 53 aufzuaddierenden Quellensteuern aus ausländischen Thesaurierungen nachrichtlich auf der Steuerbescheinigung angegeben ist und wie hoch diese sind, oder ob (2) die Erträge und Quellensteuern aus ausländischen Thesaurierenden Fonds einzeln erfasst werden sollen (analog "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt", wobei die "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" höchstens als Prüfsumme benutzt wird).
Folgendermaßen lässt sich das Problem umgehen: Man macht, unabhängig von den tatsächlichen Angaben in der Steuerbescheinigung, bei "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" kein Kreuz, stattdessen eins bei "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt" und gibt dann sämtliche ausländischen Thesaurierungen bei "übrige Kapitalerträge" an.
Außerdem habe ich folgende Probleme bemerkt:
- Kreuzt man "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" zusammen mit "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt" an und füllt "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" gemäß Steuerbescheinigung aus, so wird vom Benutzer verlangt, zu erkennen, welche Erträge bekannt und bei "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge..." enthalten sind und welche nicht, und nur diejenigen, die nicht bekannt waren, sind dann "bei den übrigen Kapitalerträgen zu erfassen". Je nach Anzahl der Fonds ist das eine Aufgabe der Unmöglichkeit. Besser sollte der Anwender aufgefordert werden, alle ausländischen Thesaurierungen dort zu erfassen und dafür die "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge..." ignoriert werden (bzw. geprüft werden, ob dieser Betrag insgesamt mindestens erreicht wird).
- Das Programm beschwert sich selbst dann über "0,00" bei "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 14 oder 14a Anlage KAP)" (mit "Es wurden weder einbehaltene Steuern noch der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag angegeben! Es wurden Kapitalerträge erklärt, die dem Steuerabzug unterlegen haben. In diesem Fall muss von der Bank ein Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen oder es müssen Steuern einbehalten worden sein" und "Es wurden keine Steuern erfasst, obwohl Kapitalerträge bescheinigt wurden und kein Sparer-Pauschbetrag angegeben wurde"), wenn die Höhe der Kapitalerträge zu niedrig ist, um Steuern einzubehalten (z.B. Höhe der Kapitalerträge = 0,01 EUR)
- Das Programm beschwert sich mit "Bitte die Erträge des auslädischen thesaurierenden Investmentfonds angeben!" wenn "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" angekreuzt wird, aber bei "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (Zeile 15 Anlage KAP" 0,00 angegeben wird. Dieser Fall kommt regelmäßig vor, wenn der ausländische thesaurierende Fonds unterjährig nach dem Thesaurierungstermin angeschafft wird.
- Gibt man bei den übrigen Kapitalerträgen für Erträge aus Investmentanteilen bei nicht gesetztem Kreuz für "Die Beträge sind lediglich je Anteilsschein ausgewiesen (Eingabe erfolgt je Anteilsschein)" für den Betrag der Ausschüttung 0 EUR an, dann beschwert sich das Programm "Bitte die Höhe der Kapitalerträge angeben!"), obwohl genau das zu erwarten ist, wenn es sich um einen ausländischen thesaurierenden Fonds handelt (und dafür wird diese Funktion ja üblicherweise genutzt). Denn dann sind lediglich ausschüttungsgleiche Erträge vorhanden.
- Setzt man stattdessen das Kreuz bei "Betrag der Ausschüttung je Anteilsschein", dann gibt es für den gleichen Fall keine Warnung. Allerdings werden die Werte mit sieben Nachkommastellen abgefragt, obwohl sich nur 6 eingeben lassen -- die siebte rundet das Programm automatisch weg.
- Kreuzt man "Ausländische Steuern sind angerechnet oder noch anzurechnen" an, dann erscheint unter anderem die Eingabemöglichkeit "Fiktive ausländische Steuern (Zeile 54)" mit dem Hilfetext "Die Anrechnung von fiktiver Quellensteuer ist nur bei einigen Ländern zulässig [...]" Dies suggeriert, dies würde sämtliche fiktiven Quellensteuern betreffen. Bei ausländischen thesaurierenden Fonds sind aber fiktive Quellensteuern regelmäßig als Teil von "Noch anzurechnende ausländische Steuern (Zeile 53)" anzugeben, weil es sich nicht um den Ausnahmefall handelt, in dem "das Kreditinstitut die Abzugsfähigkeit von Quellensteuern nicht beurteilen [kann] (z. B. bei fiktiver Quellensteuer mit besonderen Anrechnungsvoraussetzungen)" (Anleitung zu KAP), sondern um regulär anrechenbare fiktive Quellensteuer.