Hallo Gemeinde,
weshalb sind Handwerkerleistungen, die mit einer unterschriebenen Rechnung direkt nach Leistungserbringung bar beglichen werden, nicht steuerbegünstigt?
Der einizige Unterschied ist nur die Form der Weitergabe des Geldes.
Kann mir das jemand erklären?
Danke
Gruß
Christoph