hallo,
blöde und kuze Frage:
Akzeptiert das FA auch ZWEI KFZ-Haftpfkichtversicherungen bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen?
danke!
hallo,
blöde und kuze Frage:
Akzeptiert das FA auch ZWEI KFZ-Haftpfkichtversicherungen bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen?
danke!
Akzeptiert das FA auch ZWEI KFZ-Haftpfkichtversicherungen bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen?
Die Frage verstehe ich jetzt wirklich nicht, sorry.
Alles anzeigenhallo,
blöde und kuze Frage:
Akzeptiert das FA auch ZWEI KFZ-Haftpfkichtversicherungen bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen?
danke!
Wenn beide Versicherungen in einem Jahr fällig wurden, ja.
Die Frage verstehe ich jetzt wirklich nicht, sorry.
Die Frage verstehe ich jetzt wirklich nicht, sorry.
Nun, ich bin in der (glücklichen?) Lage dass meine Krankenversicherungsbeiträge die Grenze von 1.900 Euro nicht übersteigt.
Darum dachte ich nun daran, die KFZ-Haftpflicht von BEIDEN Ehepartnern unter EINEM Steuerpflichtigen anzusetzen.
Nur - werden zwei überhaupt akzeptiert? Immerhin kann ich ja nicht mit 2 Autos gleichzeitig fahren...
Darum dachte ich nun daran, die KFZ-Haftpflicht von BEIDEN Ehepartnern unter EINEM Steuerpflichtigen anzusetzen.
Das ist bei zusammenveranlagten Ehegatten doch so etwas von egal. Wirkt sich doch eh nur über die Günstigerprüfung aus.
Darum dachte ich nun daran, die KFZ-Haftpflicht von BEIDEN Ehepartnern unter EINEM Steuerpflichtigen anzusetzen.
Vielleicht kannst Du ja noch andere Versicherungsbeiträge ansetzen, z.B. Lebens- oder Unfallversicherungen, die auf Dich lauten.
Vielleicht kannst Du ja noch andere Versicherungsbeiträge ansetzen, z.B. Lebens- oder Unfallversicherungen, die auf Dich lauten.
Ja kann ich, aber es ist immer noch Luft.
Luxusproblem, was? Leider eine vermutlich einmalige Sache..
Das ist bei zusammenveranlagten Ehegatten doch so etwas von egal. Wirkt sich doch eh nur über die Günstigerprüfung aus.
Wieso? Ehegatte 1 hat mehr als 1.900 Euro Krankenvers.beiträge. -> keine Luft mehr für weitere Versicherungsbeiträge.
Ehegatte 2 - ausnahmsweise - nicht -> Luft für weitere Versicherungsbeiträge, z.B. KFZ-Haftpflicht, wäre sogar Luft für beide Versicherungen!
Das ist doch unabhängig von der Günstigerprüfung, da es um den Höchstbetrag pro Person geht, oder bin ich da völlig auf dem falschen Dampfer?
Schau Dir doch einfach einmal die detaillierten Vergleichsberechnungen in der Steuerberechnung bzw. in den Erläuterungen dazu an.
Schau Dir doch einfach einmal die detaillierten Vergleichsberechnungen in der Steuerberechnung bzw. in den Erläuterungen dazu an.
Hört sich nach der Nadel im Heuhaufen an
Hört sich nach der Nadel im Heuhaufen an
Warum?
Warum?
Weil ich nicht verstehe auf was er hinaus will
Weil ich nicht verstehe auf was er hinaus will
Wenn Du ein Programm wie WISO Steuer Sparbuch verwendest, solltest Du die Möglichkeiten nutzen, die Dir dieses Programm bietet.
Unter anderem gibt es hier die Anzeige der Steuerberechnung und dessen Kommentierung.
Weil ich nicht verstehe auf was er hinaus will
Er will darauf hinaus, dass Du Dir diese Berechnung einmal genauer anschaust. Du kannst ja Deine Datenbank auch einmal sichern und mit einer Kopie Deiner Datenbank die Aufwendungen bei Zusammenveranlagung komplett dem anderen Ehegatten zuordnen. Ändert sich etwas am Ergebnis? Wahrscheinlich nicht, sollte es zumindest nicht nach § 10 Abs. 4 Satz 3 EStG.
Es ist wirklich schade, dass Ihr die vorbildlichen Funktionen Erklärungen Eures Programms nicht zu nutzen wisst. Ich hoffe, Ihr verschenkt dadurch kein Geld. Das Programm ist wirklich super. Aber man muss sich schon ein paar Stunden oder gar Tage damit beschäftigen, um einen optimalen Nutzen aus der Investition zu ziehen. Bei einem Steuerberater gibt man in der Regel auch die Belege nicht mal so eben ab und bekommt alles in ein paar Minuten unterschriftsreif vorgelegt. Da stecken im Zweifel etliche Stunden Besprechungen drin.
Er will darauf hinaus, dass Du Dir diese Berechnung einmal genauer anschaust. Du kannst ja Deine Datenbank auch einmal sichern und mit einer Kopie Deiner Datenbank die Aufwendungen bei Zusammenveranlagung komplett dem anderen Ehegatten zuordnen. Ändert sich etwas am Ergebnis? Wahrscheinlich nicht, sollte es zumindest nicht nach § 10 Abs. 4 Satz 3 EStG.
Es ist wirklich schade, dass Ihr die vorbildlichen Funktionen Erklärungen Eures Programms nicht zu nutzen wisst. Ich hoffe, Ihr verschenkt dadurch kein Geld. Das Programm ist wirklich super. Aber man muss sich schon ein paar Stunden oder gar Tage damit beschäftigen, um einen optimalen Nutzen aus der Investition zu ziehen. Bei einem Steuerberater gibt man in der Regel auch die Belege nicht mal so eben ab und bekommt alles in ein paar Minuten unterschriftsreif vorgelegt. Da stecken im Zweifel etliche Stunden Besprechungen drin.
Gemacht und verstanden - ich habe die 1.900 Euro als persönlichen Betrag missverstanden, bei Ehegatten werden "fehlende" Beträge durch die des anderen aufgefüllt.
Danke für die Hilfe.
Im Übrigen habe ich selbst schon seit vielen Jahren jedes Jahr viel Zeit mit dem Sparbuch verbracht und werde das künftig auch noch tun, ich brauch nur manchmal eine kleine Starthilfe und eine grobe Richtung.