Hallo,
ich habe 2 Fragen in Bezug auf Handwerkerleistungen.
1.) Können auch die Handwerkerleistungen für den Einbau einer Einbauküche in meiner Mietswohnung steuerlich geltend gemacht werden.
wenn ja, dann
2.) Ein Teil der Küche wurde als Anzahlung mit 1000,- EUR bar bezahlt (dieser Teil ist wohl weg). Der Rest von 2400,- EUR wurde finanziert. Ist dieser Teil steuerlich geltend zu machen?
Vielen Dank für eine Antwort
LG tricky07