Handwerkerleistungen

  • Hallo,
    ich habe 2 Fragen in Bezug auf Handwerkerleistungen.
    1.) Können auch die Handwerkerleistungen für den Einbau einer Einbauküche in meiner Mietswohnung steuerlich geltend gemacht werden.
    wenn ja, dann
    2.) Ein Teil der Küche wurde als Anzahlung mit 1000,- EUR bar bezahlt (dieser Teil ist wohl weg). Der Rest von 2400,- EUR wurde finanziert. Ist dieser Teil steuerlich geltend zu machen?


    Vielen Dank für eine Antwort
    LG tricky07

  • Moin ...


    Was meinst Du mit " Eigener Mietswohnung " ?


    Die Wohnung in der Du selbst wohnst ?
    Oder die Wohnung die Du anderen Mietern zur Verfügung stellst ?


    Wenn es die Wohnung ist, in der Du selbst wohnst, kannst Du nur die Leistungen ( Arbeitslohn ) der Handwerker abrechnen.
    Die Küche selbst, also das Material, kannst Du nicht absetzen.


    Die Rechnung muss aber beide Posten dann extra ausweisen und die Beträge müssen überwiesen worden sein --- also keine Barzahlung --- !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol:

  • Moin Moin,


    ja, ich meine die Wohnung, in der ich selbst wohne.


    Die 2400,- EUR, die finanziert worden sind, wurden von der Kreditbank überwiesen. Und ich überweise 24 Monate monatlich 100,- EUR an die Bank. Die Küche habe ich im April 2011 gekauft und seitdem 8 Raten in 2011bezahlt.


    Wenn die Rechnung nun beide Posten (Lohn und Material) ausweist, kann ich dann in meinem Jahresausgleich für 2011 den Lohnanteil von den 2400,- EUR oder den Lohnanteil von den 800,- EUR ansetzen?


    LG tricky07

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Und das betrifft nur das Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Handwerker. Ob die Zahlungen an diesen finanziert sind oder aus eigenen Barmitteln stammen, spielt keine Rolle. Aber 2.400€ reine Handwerkerkosten für den Einbau einer Küche in die Mietwohnung wird sich das Finanzamt schon genauer anschauen. Was hat denn die Küche gekostet, 50.000€? Es zählen nämlich nur die tatsächlichen Einbaukosten, die für die Arbiten bei Dir in der Wohnung entstanden sind. Die Fertigungskosten im Werk des Küchenherstellers/Schreiners sind unmaßgeblich.

  • Moin ...


    Der Küchenmensch hat in 2011 sein Geld komplett erhalten.
    Dafür hast Du eine Rechnung bekommen, in der der Arbeitslohn extra ausgewiesen wurde.


    Die gesamte Küchenrechnung mit Handwerkerleisten sind somit in 2011 überwiesen worden.


    Was Du mit Deiner Bank vereinbart hast, dürfte somit keine Rolle spielen.
    Warte mal auf eine Profiantwort, bin mir nicht ganz sicher !


    Gruß Kuddel

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  • So wie ich es kenne, sind die Aufbauarbeiten -- sprich Handwerker -- beim Kauf einer Küche inclusive.


    Küche kostet 10000.-- Euro und fertig.
    Normalerweise gibt es da keine separaten Handwerkerleisten !


    tricky07 vertue Dich hier nicht !


    Gruß Kuddel

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  • Hallo Kuddel1,
    dem muss ich widersprechen: wir haben unsere Küche bei einem namhaften schwedischen Möbelhaus erworben und der Aufbau extra beauftragt. Da diese Profis (keine Ironie, im Gegenteil!!) ca. 1,5 Tage brauchten, denke ich, dies war die vielleicht sinnvollste Investition meines Lebens :thumbsup:


    Viele Grüße


    Maulwurf

  • Ist ja auch ok !


    1) Dann sind die Handwerkerleistungen für den Küchenaufbau sicher extra berechnet und ausgewiesen,
    2) Wenn die 1000.-- € Baranzahlung den reinen Küchenpreis betreffen, ist das ja auch ok, denn den kannst Du nicht verwerten !


    Gruß Kuddel

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    • Offizieller Beitrag

    wir haben unsere Küche bei einem namhaften schwedischen Möbelhaus erworben und der Aufbau extra beauftragt.

    Ein Teil der Küche wurde als Anzahlung mit 1000,- EUR bar bezahlt (dieser Teil ist wohl weg). Der Rest von 2400,- EUR wurde finanziert. Ist dieser Teil steuerlich geltend zu machen?

    Wenn die 1000.-- € Baranzahlung den reinen Küchenpreis betreffen, ist das ja auch ok, denn den kannst Du nicht verwerten !

    Verstanden habe ich die Rechnungslegung immer noch nicht, aber maulwurf23 wird die steuerlichen Erfordernisse hoffentlich verstanden haben.

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat er eine Küche für 3400.-- € gekauft.
    1000.-- € hat er bar bezahlt, den Rest hat er finanziert.


    Entweder kommen dann die Handwerkerleistungen extra hinzu, oder sind im Kaufpreis von 3400.-- € enthalten.


    Diese kann er dann geltend machen, wenn sie separat ausgewiesen und überwiesen worden sind.


    So verstehe ich die Rechnungslegung.


    Gruß Kuddel

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  • rein informative Frage: Reicht es nicht auch aus, wenn die Lohnkosten (so wie Du schreibst) separat ausgewiesen sind? Eine separate Überweisung ist wohl nicht erforderlich (bei der Miete ist es ja auch so).
    Oder, das fällt mir jetzt gerade auf, hast du "überwiesen" gar nicht im Zusammenhang mit "separat" verwendet? :)


    entejens

  • Moin ...


    Auf jeden Fall müssen die Handwerkerleisten überwiesen worden sein.


    Sie können natürlich auch Bestandteil der gesamten Rechnung - aber gesondert aufgeführt - sein.


    War wohl unglücklich von mir ausgedrückt.


    Gruß Kuddel

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