Finanzamt stellt doppelte Haushaltsführung in Frage

  • Guten Tag liebe Community,


    ich bin neu hier im Forum und bin positiv überrascht das es für solche spezifischen Fragen eine kompetente Anlaufstelle gibt.


    Zum Sachverhalt.
    Ich habe heute Post vom Finanzamt meines Zweitwohnsitzes bekommen, die meine bisherige (seit 2003) doppelte Haushaltsführung in Frage stellen und
    in diesem Zusammenhang natürlich streichen möchten. Ich habe eine Monatsfrist bekommen um mich zu rechtfertigen.
    Da ich natürlich etwas unwissend in diesem Thema bin, bitte ich hier im Forum um Hilfestellung. Meine Steuererklärung wird von einem Steuerberater gemacht,
    aber ich suche trotzdem noch eine unabhängige Meinung bevor ich mit dem Thema zu meinem Steuerberater gehe.


    Tatsache ist das ich seit 2003 eine unbefristete Arbeitsstelle inkl. angemeldeter Zweitwohnung an Ort B habe.
    Mein Hauptwohnsitz ist an Ort A, an welchem meine Eltern wohnen. Das Haus in Ort A gehört mir.
    Jede Woche fahre ich am Freitag zu meinen Eltern nach Ort A und am Sonntag wieder zurück zu Ort B.


    Diesen Sachverhalt stellt das Finanzamt jetzt in Frage.
    Einreichen muss ich:
    - Mietvertrag/Eigentumsnachweiß Wohnung/Haus
    - Nebenkostenabrechnung Wohnung/Haus


    Das mit dem Mietvertrag ist klar, auch der Eigentumsnachweiß des Hauses stellt kein Problem dar, denke mal das ein Grundbucheitrag o.ä. ausreichend wird.
    Bei den Nebenkosten bin ich mir aber absolut nicht sicher wie die Sicht vom Finanzamt ist.
    Die Nebenkosten der Wohnung werden komplett von mir getragen aber die Nebenkosten vom Haus stehen meines Wissens nach auf meine Eltern und werden von ihnen beglichen.


    Meine Fragen sind:


    1. was genau muss ich bei den Nebekosten vom Haus einreichen? (nur Strom, Wasser, Heizkosten?)
    2. wird es Probleme geben wenn die Nebenkosten vom Haus nicht von mir getragen werden?
    3. in wie weit kann sich das Finanzamt mit der Streichung der doppelten Haushaltsführung durchsetzen, bzw. welche Dinge würden dazu führen das ich diese verliere?


    Ich würde mich über fundierte Meinungen sehr freuen und stehe für weitere Fragen zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    StevieG

    • Offizieller Beitrag

    3. in wie weit kann sich das Finanzamt mit der Streichung der doppelten Haushaltsführung durchsetzen, bzw. welche Dinge würden dazu führen das ich diese verliere?


    Das FA möchte hier vor allem wissen, ob am Heimatort ein eigener Hausstand von Dir existiert. Ein Hausstand bei den Eltern genügt eben nicht. Nur darum geht es dem FA letztendlich.


    Tipp: Steuerberater aufsuchen.


  • Das FA möchte hier vor allem wissen, ob am Heimatort ein eigener Hausstand von Dir existiert. Ein Hausstand bei den Eltern genügt eben nicht. Nur darum geht es dem FA letztendlich.


    Tipp: Steuerberater aufsuchen.


    also ob ich einen eigenen Bereich habe, z.B. Schlafzimmer und auch ein eigenes Badezimmer?
    Nur ein Zimmer zu haben reicht nicht aus, das habe ich schon nachgelesen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Anforderung des Finanzamts ist im Rahmen der Ermittlungspflichten vollkommen normal und natürlich auch zulässig (ggf. auch jedes Jahr).


    Das Haus kann ja genauso im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mit Vorbehaltsnießbrauch bzw. lebenslangem Wohnrecht übertragen worden sein. Dann ist ja auch nichts mit wirtschaflichem Eigentum des 1. Wohnsitzes. Dann nutzt auch ein Dir zur Verfügung stehendes Zimmerchen nichts. Und das Finanzamt kann sogar eine sogenannte Nachschau vor Ort vornehmen, die sogar unangekündigt erfolgen kann.


    Und wenn Du dann an Deinem Zweitwohnsitz sogar noch mit einem Lebenspartner gemeldet sein solltest, dann stellt sich auch die Frage des tatsächlichen Lebensmittelpunktes. Denn Besuchsfahrten zu unseren Eltern machen wir doch (fast) alle.


    Ich würde die Angelegenheit mit meinem Steuerberater besprechen und ggf klären lassen. Im Zweifel wird der Dich aber im Rahmen der allgemeinen Beratungspflichten auch schon auf etwaige zukünftige Probleme bei der Durchsetzung hingewiesen haben.

  • Was genau heißt dann eigener Hausstand?
    Bei mir läuft sämtlicher wichtiger Briefverkehr (Bank, Versicherung, Gehalt) über meinen Hauptwohnsitz in Ort A.
    Weiterhin habe ich auch meinen eigenen Bereich, also Zimmer und Bad. Meine Eltern haben ihr eigenes.
    Auch eine Garage für das Auto ist vorhanden und eine Zahnbürste habe ich auch da.


    Das mit dem eigenen Hausstand ist ein Begriff den man ziemlich strecken kann.
    Es muss doch irgendwelche Reglungen dazu geben und nicht der Willkür des Finanzamtes überlassen sein, was ein eigener Hausstand ist.

    • Offizieller Beitrag

    Weiterhin habe ich auch meinen eigenen Bereich, also Zimmer und Bad. ... Auch eine Garage für das Auto ist vorhanden und eine Zahnbürste habe ich auch da.

    Was bekanntlich nicht reicht.

    Das mit dem eigenen Hausstand ist ein Begriff den man ziemlich strecken kann.

    Nein. vereinfacht gesagt: Alles, was eine komplette Wohnung auch hat.

    Es muss doch irgendwelche Reglungen dazu geben und nicht der Willkür des Finanzamtes überlassen sein, was ein eigener Hausstand ist.

    s.o.


    Da Du meiner Vermutung hinsichtlich vorweggenommener Erbfolge und Nießbrauch nicht widersprochen hast, gehe ich mal davon aus, dass ich ins Schwarze getroffen habe.


    Für solche Fälle ist Dein Steuerberater da. Ggf. muss er Dir aber auch unangenehme Wahrheiten erklären.


  • Nun, wenn alles da sein muss was eine Wohnung hat dann gibt es ja da zumindest keine Probleme.


    Der Erbfolge habe ich nicht wiedersprochen, hat seine Gründe warum das Haus auf meinen Namen steht und ist sicherlich auch ein Grund warum
    ich die doppelte Hausführung mache, Also voll in´s schwarze^^ du machst mir Angst ;)
    Aber das ändert ja trotzdem nichts daran das mein "Lebensmittelpunkt" in Ort A ist.


    Wenn es nur so wäre das ich da ein Zimmer habe und gut, dann kann man das sicher anzweifeln, aber dem ist ja nichts so.
    Ich habe ja noch mit dem wichtigen Briefverkehr ein Argument gebracht.


    Aber ich danke Euch für Eure Hilfe und werde die Tage dann meinen Steuerberater aufsuchen.
    Wenn sich was neues ergibt, bzw. das "Urteil" feststeht, poste ich hier.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ja noch mit dem wichtigen Briefverkehr ein Argument gebracht.

    Was für das FA nichts zu bedeuten hat.

    Nun, wenn alles da sein muss was eine Wohnung hat dann gibt es ja da zumindest keine Probleme.

    Hörte sich bei der Sachverhaltsdarstellung von Dir aber anders an. Da fehlen bisher noch ein paar Kleinigkeiten.

    Aber ich danke Euch für Eure Hilfe und werde die Tage dann meinen Steuerberater aufsuchen. Wenn sich was neues ergibt, bzw. das "Urteil" feststeht, poste ich hier.

    Der hat zumindest den Vorteil, dass er sämtlichen tatsächlichen Tatbestandmerkmale problemlos abfragen und prüfen kann. Du siehst es etwas zu blauäugig. Die doppelte Haushaltsführung mus kein Konstrukt auf Lebenszeit sein. Für mich sprechen da nach derzeitigem Kenntnisstand mehr Dinge für ein Nichtvorhandensein einer doppelten Haushaltsführung im steuerlichen Sinne. Dagegen spricht in meinen Augen eben auch gerade der Vorbehaltsnießbrauch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und das Fehlen einer (abgeschlossenen) Wohnung i.S. des Wohnungsbaugesetzes an Ort A. Deine Wohnung in Ort B hat nicht zufällig auch mehr Quadratmeter als der Dir zur Verfügung stehende Raum im Elternhaus? Teilhabe an den Kosten in Ort A (Nebenkosten, laufender Unterhalt Haus, etc.) nicht vorhanden, weil bei Vorbehaltsnießbrauch regelmäßig der Nießbraucher (Eltern) schon vertraglich alle Kosten trägt. Und wer ist alles gemeldet in der Wohnung in Ort B? Trifft auch da meine Vermutung zu?

  • Es soll ja auch nicht auf Lebenszeit sein, aber solange ich noch keine Familie aufgebaut bzw. nicht familiär sesshaft bin soll es bestand haben.


    Du schreibst ja "Da fehlen bisher noch ein paar Kleinigkeiten" was genau sind den diese Kleinigkeiten?
    Evtl. sind diese ja vorhanden, aber werden von mir nocht nicht als so wichtig betrachtet.


    Edit:


    Zur Wohnungsgröße:


    Also rechnerisch bin ich mir nicht sicher, aber ich gehe stark von aus das der Bereich bei meinen Eltern ein ganzes Stück größer ist.
    Das einzige was fehlt ist eine zweite Küche, was sich, in meinen Augen, auch negativ auswirken kann.

    • Offizieller Beitrag

    Das einzige was fehlt ist eine zweite Küche, was sich, in meinen Augen, auch negativ auswirken kann.

    Uns das Ausschlaggebende. Natürlich neben den anderen von mir oben genannten Ausschlusskriterien, die m.E. zutreffen.

  • Teilhabe an den Kosten in Ort A (Nebenkosten, laufender Unterhalt Haus, etc.) nicht vorhanden, weil bei Vorbehaltsnießbrauch regelmäßig der Nießbraucher (Eltern) schon vertraglich alle Kosten trägt. Und wer ist alles gemeldet in der Wohnung in Ort B? Trifft auch da meine Vermutung zu?

    Das mit der Teilhabe an den Nebenkosten stimmt, die tragen in vollem Umfang meine Eltern.
    In der Wohnung in Ort B bin nur ich gemeldet bzw. lebe ich dort allein.


    In den vergangenen Jahren wohnte auch meine Lebensgefährtin dort, bis ein paar Monate in 2010 rein.
    Aber die Jahre zuvor (mit nur halber Mietbelastung bei mir durch meine Lebensgefährtin) gab es auch keine Probleme.
    Aber wie gesagt lebe ich dort allein und bin dort auch allein angemeldet.


    EDIT:


    Ich weiß nicht ob das von wichtigkeit ist, aber das Haus verfügt auch über einen eigenständigen Eingang.
    Es war eh einmal ein 2 Familienhaus, es wurde nur ein Wanddurchbruch gemacht damit die 2 Bereiche zusammenliegen,
    aber 2 Eingänge bestehen trotzdem.

    • Offizieller Beitrag

    In den vergangenen Jahren wohnte auch meine Lebensgefährtin dort, bis ein paar Monate in 2010 rein.
    Aber die Jahre zuvor (mit nur halber Mietbelastung bei mir durch meine Lebensgefährtin) gab es auch keine Probleme.

    Irgendwann ist immer das erste Mal. Es hat halt in den Vorjahren eventuell niemand so genau hingeschaut. So hätte man das m.E. auch in den Vorjahren nie anerkennen dürfen.

    Ich weiß nicht ob das von wichtigkeit ist, aber das Haus verfügt auch über einen eigenständigen Eingang. Es war eh einmal ein 2 Familienhaus, es wurde nur ein anddurchbruch gemacht damit die 2 Bereiche zusammenliegen, aber 2 Eingänge bestehen trotzdem.

    Früher waren Häuser mit Einliegerwohnung steuerlich günstiger. Später hat sich das geändert und alle bzw. viele haben das umgebaut. Und nur der tatsächliche Bauzustand ist maßgeblich. Abgesehen davon entstehen Dir für Deinen "Ersthaushalt" nicht die üblichen Kosten. Allein deshalb schon keine doppelte haushaltsführung im steuerlichen Sinne.


    Man dreht sich im Kreis. Bei Dir spricht m.E. soviel dagegen. Sorry.

  • OK, ich habe gerade auch mit meiner Mutter telefoniert und Sie sagte das der Steuerberater auch darauf hingewiesen hat das es irgendwann gestrichen wird.
    Wir hatten das damals auch hauptsächlich gemacht um meine laufenden Spritkosten absetzen zu können, die ich wöchentlich habe um zu meinem Hauptwohnsitz zu kommen.
    Das im Endeffekt da viel mehr dran hängt wird mir auch jetzt erst bewusst, aber trotdem werde ich von meinem Erklärungsrecht gebrauch machen
    und dem Finanzamt dazu ein paar Zeilen schreiben.


    Edit:


    Noch ein Wort zu den üblichen Kosten.
    Es ist ja ganz normal das ich nicht die üblichen Kosten habe. Ich bin ja auch nur 2 volle Tage in der Woche dort.
    Warum sollen die laufenden Kosten dann von mir gedeckt werden, bzw. wäre maximal drin das ich Anteilsmäßig zu den laufenden Kosten Beitrage.
    Und wenn dies so ist, bzw. rechtsmäßig wäre können solche "Anteilszahlungen" auch Bar erfolgen.
    Wie ich oben geschrieben habe ging es mir um die Pendlerpauschale zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz.

    • Offizieller Beitrag

    aber trotdem werde ich von meinem Erklärungsrecht gebrauch machen
    und dem Finanzamt dazu ein paar Zeilen schreiben.


    Damit wäre ich sehr vorsichtig!


    Wenn nämlich das FA rückwirkend dazu Stellung nimmt, könnte es Probleme geben. Soll heißen, dass evtl. für die vergangenen Jahre unrechtmäßige Erstattungen zurück gefordert werden.


  • Damit wäre ich sehr vorsichtig!


    Wenn nämlich das FA rückwirkend dazu Stellung nimmt, könnte es Probleme geben. Soll heißen, dass evtl. für die vergangenen Jahre unrechtmäßige Erstattungen zurück gefordert werden.


    Das ist natürlich ein komplett neuer Standpunkt, was natürlich eine Erklärung zunichte machen würde.
    Ich werde sehen was mein Steuerberater empfiehlt und ob eine Erklärung erfolgreich sein kann.

    • Offizieller Beitrag

    So einfach ist die Änderung eines Einkommensteuerbescheides auch nicht. Aber es ist natürlich zu beachten, ob die Sachverhaltsdarstellung bei erstmaliger Antragstellung in allen Punkten dem entspricht, was man unter dem Gesichtspunkt "keine Änderung, alles wie bisher - siehe Vorjahr" erklärt hat.


    Wenn man schon einen Steuerberater hat, dann sollte man nie irgend etwas selber beantworten.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Güte...ich weiß echt nicht, was es da herumzudiskutieren gibt...


    Wer bei Mutti wohnt führt KEINEN eigenen Hausstand. Egal, wieviele Zimmer er in dem Haus bewohnt- wenn es keine Einliegerwohnung mit eigener Haushaltsführung ist, ist es kein Wohnsitz im steuerlichen Sinne!
    Auch dann nicht, wenn man seinen Kindheitswohnort noch Lebensmittelpunkt nennt und die Besuche bei Mutti und all den alten Freunden gerne von der Steuer absetzen möchten- es heißt HAUSHALTSFÜHRUNG! Und den führt nunmal Mutti.
    Dabei ist es egal, wem das Haus gehört und auch, auf wessen Namen die Rechnungen ausgestellt werden, das können alles nur Anhaltspunkte sein- abzustellen ist allein auf den tatsächlichen Sachverhalt!


    So ein Herumgeeiere macht mich so wütend, dass ich fast vorschlagen möchte, beim Finanzamt einen schönen wütenden Einspruch zu schreiben und damit beim Finanzamt zu erreichen, dass die Akte geöffnet wird und dabei von einem eifrigen Berater entdeckt wird, dass die Steuerbescheide der Vorjahre noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. :miffy:
    Was viele vergessen... auch Privatpersonen sind grundsätzlich verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber wahrheitsgemäße Angaben zu machen!



    Aber ich bin lieb und so sage ich nur: schweig fein still und putz Dir das schöne Steuerplus am Jahresende von nun an von der Backe. :gamer:

  • So ein Herumgeeiere macht mich so wütend,


    Willkommen im Club, aber schön ruhig sachlich antworten ;) ...das muss man können.
    MfG Günter