Steuererklärung der Witwe für das Todesjahr des Ehegatten

  • Hallo zusammen,


    ich möchte die Steuererklärung für 2011 für meine Eltern erstellen (beide Rentner). Mein Vater ist 2011 verstorben.


    Wie ich an anderer Stelle schon gelesen habe, ist für das Todesjahr noch eine Zusammenveranlagung der Ehegatten möglich.


    Doch nun zu den praktischen Fragen für die Erstellung der Erklärung mit dem WISO Steuersparbuch:


    Die Erklärung wie im Vorjahr: Steuerpflichtige der verstorbenen Ehemann? Wo wird das Todesdatum vermerkt? Gibt es sonst Besonderheiten zu beachten?


    Danke für Eure Hilfe.


    Gruß


    skorpi54

    • Offizieller Beitrag

    m Hauptvoprdruck in Zeile 13 zum Titel: "Verwitwet seit dem" das entsprechende Datum eintragen.


    Als Steuerpflichtige nur noch die verwitwete Ehefrau eintragen.

    Sicher? Das würde ich erst für das erste Jahr nach dem Todesjahr sagen, da dann ja auch das Witwensplitting zum tragen kommt.


    Damit zutreffend eine Zusammenveranlagung durchgeführt wird, m.E. beide Eheleute ganz normal wie bisher eintragen (Ehemann + Ehefrau).
    Zur Sicherheit bei Zustellvollmacht für den Steuerbescheid den überlebenden Ehegatten, also die Ehefrau, bzw. den Gesamtrechtsnachfolger/Erben eintragen.
    Der Erklärung in jedem Fall Kopien der Sterbeurkunde sowie des Erbscheins beifügen.

    • Offizieller Beitrag

    Und warum nicht wie von mir vorgeschlagen?


    Versuche doch einfach mal mit dem von Hermann vorgeschlagenen Modell eine Ehegattenveranlagung für 2011 durchzuführen. Es würde mich wundern, wenn das Programm das so kommentarlos erledigen würde. Es sind ja keine Unmengen an Daten einzugeben.

  • eingegeben habe ich jetzt beide Versionen, Programm hat beides genommen. Werde nächste Woche beim Finanzamt anrufen und nachfragen, wie es richtig ist (oder sie es gern hätten), Werde dann berichten.

    • Offizieller Beitrag

    Komisch, in meinem Steuer-Sparbuch kann ich zum Ehegatten keinerlei Angaben mehr machen, sobald ich für den Stpfl. als Familienstand verwitwet xx.xx.2011 eingegeben habe. Aber Du scheinst ja zu wissen, was Du da machst. :censored:

  • Ich konnte Renten- und Kapitaleinkünfte eintragen, ohne die persönlichen Daten auszufüllen (war dann nur Herr ....). Die persönlichen Daten ausfüllen habe ich jetzt nicht probiert. Auch die Plausibilitätsprüfung ergab keine Fehler. Habe auf jeden Fall beide Versionen eingegeben, mal sehen, welche ich dann übertrage. Wobei mir die Version von Hermann eigentlich logischer erscheint. Ein Toter kann schließlich keine Steuererklärung abgeben. Nur, was ist im Steuerrecht schon logisch?

    • Offizieller Beitrag

    Das Todesdatum wird NICHT eingetragen, man kann es aber individuell neben den Namen schreiben.
    Die Sterbeurkunde sollte beigefügt werden.
    Der Verstorbene war einen Teil des Jahre 2011 noch unbeschränkt steuerpflichtig und die Eheleute müssen deshalb, so sie denn eine Erklärung abgeben, BEIDE eine Steuererkläung abgeben.


    Verwitwet ist die Dame dann im Folgejahr zu bezeichnen. Die Daten des Gatten fallen dann weg und das Gnadensplitting kommt zum Tragen für 2012.
    Der Vorschlag von Hermann ist falsch: ein Toter kann und MUSS zuweilen eine Erklärung abgeben, dafür gibt es dann Erben oder bestellte Betreuer. Er hatte doch eigene Einkünfte, die kann man nicht einfach jemand anderen zuordnen- auch nicht der Witwe!


    Das gleiche rechnerische Ergebnis ergibt sich aus dem Gnadensplitting des Folgejahres, das entspricht dem Ehegattensplitting im Ergebnis.


    Danach (2013): Einzelveranlagung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich konnte Renten- und Kapitaleinkünfte eintragen, ohne die persönlichen Daten auszufüllen (war dann nur Herr ....).

    Aha, und Deine Mutter als Herr erscheint Dir richtig?

    Die persönlichen Daten ausfüllen habe ich jetzt nicht probiert.

    Aha, aber schreiben, es klappt wunderbar.

    Auch die Plausibilitätsprüfung ergab keine Fehler.

    Nein, aber das Programm rechnet dann Einzelveranlagung.
    Und wenn Du das mal mit meinem Modell verglichen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, dass bei mir zutreffend mit Splittingtarif gerechnet wird und die Steuerlast erheblich geringer ist.

    Wobei mir die Version von Hermann eigentlich logischer erscheint. Ein Toter kann schließlich keine Steuererklärung abgeben. Nur, was ist im Steuerrecht schon logisch?

    Nein, aber der Gesamtrechtsnachfolger/Erbe und deshalb steht der bei mir ja auch als Empfangsbevollmächtigter und es ist ein Erbschein beigefügt.


    Meinst Du, so ein Fall passiert in meiner beruflichen Laufbahn zum ersten Mal?


    Nachdem häschen das ja jetzt auch noch bestätigt hat, sollte es eigentlich klar sein.

  • Nein, meine Mutter erschien nicht als Herr, sondern der verstorbene Gatte und der war ja wohl ein Herr.


    Es hat ja auch geklappt.


    Nein, das Programm hat Zusammenveranlagung berechnet, Einzelveranlagung wäre sogar noch um 1 € günstiger gewesen.


    Ich bin eben Laie und da erscheint (gerade im Steuerrecht) nicht immer alles logisch.


    Trotzdem vielen Dank für die Hilfe - aber wenn ich zwei Meinungen lese, wie soll ich beurteilen, welche richtig ist?
    Als die dritte kam (mit Berufsbezeichnung) habe ich mir schon gedacht, welche richtig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das Programm hat Zusammenveranlagung berechnet, ...

    Dann kannst Du aber nicht wie von Hermann beschrieben und von Dir bestätigt verwitwet eingegeben haben. Und genau darauf bezog sich mein Satz, dass dann dies so nicht gehen kann oder nur eine Einzelveranlagung durchgeführt wird.


    Man kann eine zutreffende Hilfe eigentlich nur dann erwarten, wenn man auch zutreffende Aussagen trifft. :censored:

    • Offizieller Beitrag

    Hatte mal vor Jahren den gleichen Fall mit meiner Cousine, die vor dem gleichen Problem stand (Ehemann verstorben, Steuererklärung im Folgejahr, Witwensplitting).


    Auf meine pers. tel. Anfrage beim zuständigen FA bekam ich damals dieselbe Antwort, wie von mir oben beschrieben. Wichtig war dabei das Datum der Verwitwung in Zeile 13 des Hauptvordrucks und die bisherige Steuernummer.


    Welche Unterlagen/Nachweise sie damals noch beifügen/nachreichen musste, weiß ich nicht, denn sie machte ihre Steuererklärungen immer selbst.

    • Offizieller Beitrag

    Hatte mal vor Jahren den gleichen Fall mit meiner Cousine, die vor dem gleichen Problem stand (Ehemann verstorben, Steuererklärung im Folgejahr, Witwensplitting).

    Und genau das ist ja nicht sein Fall. Er muss die Steuererklärung für das letzte Jahr der Ehegattenveranlagung (Zusammenveranlagung) erstellen.

    ich möchte die Steuererklärung für 2011 für meine Eltern erstellen (beide Rentner). Mein Vater ist 2011 verstorben.
    Wie ich an anderer Stelle schon gelesen habe, ist für das Todesjahr noch eine Zusammenveranlagung der Ehegatten möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Hatte mal vor Jahren den gleichen Fall mit meiner Cousine, die vor dem gleichen Problem stand (Ehemann verstorben, Steuererklärung im Folgejahr, Witwensplitting).


    Auf meine pers. tel. Anfrage beim zuständigen FA bekam ich damals dieselbe Antwort, wie von mir oben beschrieben. Wichtig war dabei das Datum der Verwitwung in Zeile 13 des Hauptvordrucks und die bisherige Steuernummer.


    Welche Unterlagen/Nachweise sie damals noch beifügen/nachreichen musste, weiß ich nicht, denn sie machte ihre Steuererklärungen immer selbst.



    Genau. FOLGEJAHR!
    Für das Jahr des Todes ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben!

  • Um die Diskussion abzuschließen, ich habe mit dem Sachbearbeiter des Finanzamtes gesprochen.


    Für das Sterbejahr wird der verstorbene Ehemann noch als Steuerpflichtiger eingetragen, wie von
    miwe4 und häschen erläutert.
    Danke für die Hilfe.


    Gruß
    skorpi54

  • Hallo,
    da ich im Moment das gleiche Problem habe, war dieser Beitrag sehr hilfreich.
    Gilt denn die Zusammenveranlagung für das Todesjahr auch, wenn der Ehepartner z.B. beeits am 11.Januar verstorben ist??
    Danke ....

    • Offizieller Beitrag

    Gilt denn die Zusammenveranlagung für das Todesjahr auch, wenn der Ehepartner z.B. beeits am 11.Januar verstorben ist??

    Ja, das gilt ausogar bei Tod am 01.01.d.J.. Und zwar egal, um welche Uhrzeit der Tod eingetreten ist. Die sog. juristische Sekunde reicht.

  • Ja, das gilt ausogar bei Tod am 01.01.d.J.. Und zwar egal, um welche Uhrzeit der Tod eingetreten ist. Die sog. juristische Sekunde reicht.


    Eben, wenn jemand im Jahr 2014 verstorben ist, dann spielt es steuerrechtlich (und in vielen anderen Fällen auch) überhaupt keine Rolle, ob am 1. Januar 2014 0:00:00 Uhr oder am 31. Dezember 23:59:59 Uhr ...
    Laut Wikipedia gibt es beim Jahreswechsel keine juristische Sekunde, und der BGH scheint das ähnlich zu sehen, aber das ist ja für den Fragenden wie wohl überhaupt in der Praxis nicht von Bedeutung (es sei denn, der Arzt schreibt fälschlicherweise 31.12.2014 24:00 Uhr auf den Totenschein).