Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Hallo,
    zuerst möchte ich erwähnen, dass ich mich mit der Steuererklärung nicht so umfangreich auskenne. Ich nutze auch WISO Steuersparbuch und mache grad rückwirkend für 2010 oder besser gesagt versuche ;)
    Ich habe Nr.17 Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte und Nr. 20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit erhalten. Wo genau muss ich jetzt die Fahrtkosten und meine Auslöse bei Werbungskosten eintragen??? Weil WISO sagt mir immer wenn ich die Plausibilitätsprüfung mache: Verpflegungsmehraufwendungen sollten als Ausgaben erfasst werden.


    Es wurde angegeben, dass R******** vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet. Ich war ja immer von Montag bis Freitag auf Montage
    Ach und dann war ich noch Arbeitslos von 01.12.2010 bis 31.12.2010 habe aber KEIN Geld vom Amt bekommen wegen sperre, gibt es da noch was zu beachten??? und was muss ich aus der Betriebskostenabrechnung entnehmen weil ich ja in einer Mietwohnung lebe??? Wär echt supi wenn mir das jemand ganz genau erklärt :)

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin wirklich ein absoluter Steuerneuling - schlage mich bisher mit vielen Recherchen und Tricks und Kniffen ganz gut, denke ich :)
    Wiso hilft mir ganz gut dabei. Dennoch verstehe ich einen Hinweis der Software nicht - vielleicht könnt ihr mir einen kleinen Tipp geben?


    Und zwar: Ich habe eine Job, bei dem ich ab und an auch mal auf Dienstreise muss. Da bekomme ich natürlich auch Spesen. Die Spesenabrechnung mache ich nach jeder Reise direkt mit der Firma. Soweit so gut - also alles okay.


    Ich muss diese Spesen, wenn ich das richtig verstanden hab, als steuerfreie Verpflegungszuschüsse angeben, bzw. brav in die Maske von Wiso eintragen. Das hab ich getan: In meinem Fall sind das 324,00 €.


    Nun kommt aber darunter folgender Hinweis von Wiso: (nachdem ich die Zahl eingetragen hab)



    "Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden
    Es wurde angegeben, dass "Neuling2013" vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Pauschalen für Verpflegung erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."



    Wie soll ich das verstehen? Ich soll die entsprechenden Ausgaben geltend machen? Das habe ich doch getan, indem ich die 324 Euro eingetragen habe, oder?
    Könnt ihr mir bitte sagen, was ich tun muss? Wie mache ich die 324 Euro denn jetzt geltend? Wo muss ich noch was genau eintragen? Und gern auch für "Doofe" erklären :)


    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen!


    Viele liebe Grüße,


    Neuling2013 ;)

  • Mit der Eingabe der 324,- EUR als steuerfreie Verpflegungszuschüsse teilst Du dem Finanzamt mit, dass Du dieses Geld erhalten hast. Ohne weitere Angaben werden die 324,- steuerpflichtig, davor warnt Dich der Programmhinweis. Nun mußt Du noch eingeben, welche Ausgaben Du für Deine Dienstreisen hattest; sprich: gib Deine Dienstreisen und damit verbundenen Aufwendungen in das Programm ein.


    Sind Deine Aufwendungen höher als die Erstattung durch den Arbeitgeber, verbleibt die Differenz als Werbungskosten. Ist die Erstattung höher als die Aufwendungen, wird die Differenz versteuert. Sind Aufwendungen und Erstattungen gleich hoch, kommt untern Strich nix bei raus.


    Aber Du mußt auf jeden Fall Deine Aufwendungen angeben, sonst wird die Erstattung komplett versteuert. Das will Dir das Programm mit dem von Dir zitierten Hinweis sagen.

  • Hallo Cedricus,


    Was ich nicht ganz verstehe ist, dass sogenannte steuerfreie Zuschüsse belegt werden müssen. Ich dachte, es handelt sich um eine vom Gesetzgeber gebilligte, steuerfrei Pauschale. Und Pauschale bedeutet ja eigentlich, man bekommt etwas pauschal, auch ohne Belege.


    Vielleicht hast du dazu ja noch Informationen, die mir bislang fehlen.


    Danke und Gruß
    Grossi68

  • Hallo zusammen!


    Ich gebe aktuell meine erste Steuererklärung als Arbeitnehmer ab und habe gleich einen Frage zu den Reisekosten. Ich war in 2013 für meinen Arbeitgeber ca. 9 Monate lang 3-4 Tage die Woche auswärtig tätig. Ich habe meine Reisekosten detailliert bei meinem Arbeitgeber abgerechnet und alles direkt vom meinem Arbeitgeber (also inklusive Verpflegungspauschale) überwiesen bekommen.


    Nun habe ich in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 20 steuerfreie Verpflegungszuschüsse eingetragen. Wenn ich diese in das Wiso Steuersparbuch übertrage, sagt mir das Programm:


    "Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.


    Es wurde angegeben, dass Jens vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Pauschalen für Verpflegung erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."


    Meine Fragen:


    Muss ich nun die gesamten 9 Monate, die ich schon bei meinem Arbeitgeber abgerechnet habe, noch einmal im Wiso-Programm eingeben?


    Darf ich die Reisekosten hier überhaupt noch einmal eintragen? Ich habe doch schon alles über meinen Arbeitgeber abgerechnet.




    Um ein paar Zeilen zur Erleuchtung wäre ich recht dankbar. Ich weiß, dass dieser Punkt hier schon ein paar Mal behandelt wurde, aber ich bin leider nicht in der Lage unser Steuerrecht an der Stelle zu verstehen ;)




    Viele Grüße,


    Jens

  • Guten Tag,


    bei der Eingabe meiner Steuerfreien Verpflegungszuschüsse (Punkt 20 auf der Lohnsteuerbescheinigung) hat mir die WiSO Software folgende Meldung ausgegeben:


    "...Es wurde angegeben, dass Person X vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat.
    In diesem Fall sollten die entsprechenden Werbungskosten geltend gemacht werden.
    Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."


    Sehe ich das richtig, dass ich unter der Kategorie -> Reisekosten für Auswärtstätigkeiten - via Schnellerfassung meine Auswärtstätigkeiten
    bzw. die Pauschalen für Verpflegung im Inland in Form von Tagen eingeben muss?


    Damit ergibt sich:


    Pauschalen für Verpflegung: 1.416€
    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse: 1420€


    Und somit hätte ich 1.416€ aus den 1420€ geltend gemacht, richtig?



    [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/140402/6b5o4eap.jpg]


    Ich habe nämlich die Angst, dass das irgendwie doppel angegeben wird. Also, dass die übernahme aus der Lohnsteuerbescheinigung schon recht.
    (<- Würde mich aber Wundern, da ich sonst eine hohe Rückzahlung hätte) ?(



    Schönen Gruß und schon einmal vielen Dank für die Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem Screen wären 4,00 € zuviel erstattet worden und würden nunmehr nachversteuert werden. Das sollte sich aus der Steuerberechnung des Programms nebst Erläuterungen auch so ergeben.

  • Hallo zusammen,


    bei der EkSt Erklärung für 2013 ist mir aufgefallen, dass die Verpflegungsmehraufwände für Dienstreisen auf der Jahresübersicht 2013 von meinem AG mit ausgewiesen wurden.


    Diesen Betrag habe ich dann im Steuerprogramm in das entsprechende Feld eingegeben. Daraufhin kam die Hinweismeldung, dass ich unter Werbungskosten die tatsächlichen Kosten angeben sollte, sonst würde der gezahlte Verpfleguzngsmehrauswand als zu versteuerndes Einkommen behandelt werden.


    Also hab ich den Betrag wieder herausgenommen.....


    Was mache ich nun? Das FA "kennt" ja diese Zahl, also herausnehmen bei meiner EKST. nützt nicht. Reinschreiben verstehe ich auch nicht, da hier ja extra die Betonung auf "steuerfrei" liegt.


    Mein AG zahlt auch nur die jeweils gesetzliche Pauschalen. Reisekostenabrechnungen liegen mir dazu natürlich vor. Alle direkten Kosten (Flüge, Benzin, Hotel etc.) sind natürlich vom AG gezahlt worden. Hier sind mir also keine entstanden. Wenn ich zum Essen eingeladen wurde, egal ob Kunde, Lieferant oder das Hotelfrühstück, habe ich die entsprechenden Angaben auf den AG Abrechnungen gemacht. Dafür ist dann auch die Verpflegungspauschale entsprechent grkürzt worden...


    Was mach ich nun?

    • Offizieller Beitrag

    Auch diesmal wieder zur Antwort verschoben. Bitte künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche zu Rate ziehen.

  • Hallo,


    mein Arbeitgeber hat die an mich im Rahmen von Dienstreisen ausgezahlten steuerfreien Tagespauschalen auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" eingetragen.


    Wenn ich diese in die WiSo Software eingebe, erhöhen diese mein zu versteuerndes Einkommen. Um dies zu vermeiden fordert mich die Software zu folgender Eingabe auf:


    Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.
    Es wurde angegeben, dass XXXX vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Pauschalen für Verpflegung erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet.


    Ich habe aber keine Ausgaben die ich nachweisen kann. Genau das ist doch der Sinn der steuerfreien Tagespauschale, dass ich keine Kosten einzeln sammeln und nachweisen muss.


    Warum rechnet WiSo so? Und viel wichtiger: Was kann ich machen, um zu vermeiden, dass mein zu versteuerndes Einkommen erhöht wird?


    Viele Grüße
    Alexander

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal direkt zur Lösung verschoben. Bitte künftig auch mal die Forensuchfunktion nutzen und ähnliche Themen vollständig durchlesen.