Erhöhung der Kilometerpauschale bei Dienstfahrten mit privaten PKW

  • Hallo zusammen,
    in meinem momentanen Job fahre ich mittlerweile im Monat 800km dienstlich. Diese Situation ist erst seit kurzem und wird sich auch so schnell nicht ändern. Für die dienstlich gefahrenen Kilometer bekomme ich eine Pauschale von meinem Arbeitgeber ausbezahlt von 30ct per Kilometer. Für mein momentanes Fahrzeug, ein Kleinwagen älteren Baujahres ist diese Pauschale auch O.K und genügt mir vollkommen.


    Ab Mai diesen Jahres werde ich mir einen Neuwagen zulegen. Die Betriebskosten liegen hier nun um ein vielfaches höher. Die pragmatischste Lösung, ein Firmenwagen, entfällt bei mir leider, da mein Fahrzeug schon bestellt ist und ich zudem die gleichen Konditionen nicht als Leasingfahrzeug bekommen würde. Ich erklärte nun meinem Arbeitgeber die Situation und besprach mit ihm eine Erhöhung der Km-Pauschale. Mein Chef ist durchaus kooperativ, meinte aber, dass bei einer Anhebung der Km-Pauschale über 30ct/km ich auf diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen müsste, da es sich nun um eine versteckte Lohnauszahlung handeln würde.


    Mich interessiert jetzt welche Möglichkeiten es gibt, dass mein Arbeitgeber sich an den tatsächlich entstanden Kosten der Dienstfahrten mit meinem privaten PKW beteiligt ohne das ich dafür zusätzlich Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zahlen muss? Vielen Dank im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Chef ist durchaus kooperativ, meinte aber, dass bei einer Anhebung der Km-Pauschale über 30ct/km ich auf diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen müsste, da es sich nun um eine versteckte Lohnauszahlung handeln würde.

    Genau.

    Mich interessiert jetzt welche Möglichkeiten es gibt, dass mein Arbeitgeber sich an den tatsächlich entstanden Kosten der Dienstfahrten mit meinem privaten PKW beteiligt ohne das ich dafür zusätzlich Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zahlen muss?

    Nein. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_indianer_biggrin.gif]

  • Danke für die schnelle Antwort. Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit? Jeder Arbeitnehmer der einen Neuwagen hat und damit betriebliche Fahrten unternimmt kann unmöglich mit 30ct per Kilometer Fahrtkostenerstattung auskommen? An die steigende Benzinpreise der nächste Jahre möchte ich gar nicht erst denken.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit?

    doch in Bezug auf mögliche steuerfreie Erstattungen seitens des Arbeitgebers eindeutig beantwortet.

    Jeder Arbeitnehmer der einen Neuwagen hat und damit betriebliche Fahrten unternimmt kann unmöglich mit 30ct per Kilometer Fahrtkostenerstattung auskommen? An die steigende Benzinpreise der nächste Jahre möchte ich gar nicht erst denken.

    Hinsichtlich der Abziehbarkeit von Fahrten anlässlich beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten gibt es hier im Forum und in jeder Software genügend nachzulesen.

    • Offizieller Beitrag

    Jeder Arbeitnehmer der einen Neuwagen hat und damit betriebliche Fahrten unternimmt kann unmöglich mit 30ct per Kilometer Fahrtkostenerstattung auskommen? An die steigende Benzinpreise der nächste Jahre möchte ich gar nicht erst denken.

    Daran möchte niemand denken, aber so ist's nun einmal. Spielt aber keine Rolle, denn eine Steuererstattung hat auch garnicht das primäre Ziel, Deine Ausgaben zu erstatten. Das ist doch der Gedanke, der unterschwellig mitschwingt. :S
    Man kann bestimmte Ausgaben dahingehend ansetzen, daß sie das zu versteuernde Einkomme mindern und damit die Steuer. Es erfolgt aber keine 1:1 Erstattung.

  • Durch googeln bin ich nun auf folgenden Artikel "Steuerfreie Arbeitgeber Leistungen" gestoßen:
    http://www.witte-scholz.de/ste…Arbeitgeberleistungen.pdf



    Dort gibt es auf Seite 2 den Punkt: Fahrtkosten bei Reisekosten:



    § Eigenes Fahrzeug:
    - PKW pauschal € 0,30 je gefahrenen Kilometer (Motorrad € 0,13 je Kilometer) + außergewöhnliche Kosten wie z.B. für Unfall + € 0,02 je Kilometer/PKW (€ 0,01 je Kilometer/Motorrad) pro mitgenommene Person
    - oder Kilometer-Satz, ermittelt aus tatsächlichen Gesamtkosten über 12 Monate (Ausnahme: unangemessene Luxusklasse)


    D.h. solange ich kein Ferrari fahre, und dazu würde ich jetzt meinen KIA Sportage nicht dazuzählen, kann der Arbeitgeber mir die PKW-Pauschale bis zu dem tatsächlichen Kilometersatz anheben? Oder habe ich etwas hier jetzt verwechselt?

  • Zitat von »grossermanitu« Jeder Arbeitnehmer der einen Neuwagen hat und damit betriebliche Fahrten unternimmt kann unmöglich mit 30ct per Kilometer Fahrtkostenerstattung auskommen? An die steigende Benzinpreise der nächste Jahre möchte ich gar nicht erst denken.


    Hinsichtlich der Abziehbarkeit von Fahrten anlässlich beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten gibt es hier im Forum und in jeder Software genügend nachzulesen.


    Denk mal drüber nach, welchen Rat man dir hier gegeben hat.
    (Fahrtenbuch, Ermittlung des individuellen km/Satzes deiner Fahrzeugs) etc....etc...etc
    Dein Arbeitgeber kann da nichts beeinflussen, du aber in deiner EkSt.-Erklärung.


    MfG Günter