Datev-Export: Umbuchung zwischen Umsatz- oder Erlösschmälerungskonten bei Ist-Versteuerung nicht zulässig!

  • Sieh dort vorher einmal nach, ob Deine Tickets alle aufgeführt sind.

    Sind beide in der Ticket Liste aufgeführt, scheinen den Weg in den Bugtracker - trotz SQL-Fehler - geschafft zu haben. :) Stehen aber noch auf offen.


    Als xls ausgeben bzw. EÜR ausdrucken sind natürlich gute Tipps und auch ein machbarer Workaround, aber ich hab mich ja eigentlich für MB+Datev entschieden, da mein SB meinte Excel-Tabellen und dergleichen kommen ihm eigentlich nicht ins Haus. Mal abgesehen davon, dass das ja alles den Aufwand auf seiner Seite in die Höhe treibt und sich das natürlich schnell in höheren Kosten für mich niederschlägt.


    Gruß
    AJ

  • Support:
    "Über das Ticketsystem kann keine
    SQL-Fehlermeldung dargestellt werden. Vermutlich haben Sie ein weiteres
    Programm installiert, dass diese SQL-Meldung hervorruft und auch
    darstellt."


    ... abenteuerliche Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    So- ich bin häschen.


    Zunächst einmal kann ich bei der Übertragung Ihrer Daten und auch bei der Buchungsdarstellung durch das Programm keinen Fehler erkennen.


    Erklärung:
    In einer EÜR wird erst bei Geldfluss eine steuerlich relevante Einnahme erzielt.
    Bucht man aber über OPOS Konten den Betrag auf ein Einnahmekonto, würde die Einnahme vor Geldfluss dargestellt: 10 000 an 8400.
    Steuerlich wäre das falsch.
    Deshalb nutzt MB hier einen kleinen aber wichtigen Umweg: Ausgangsrechnungen, die eine zivilrechtliche Forderung darstellen, in unserem Programm erstellt, bearbeitet und verwaltet werden können, bucht das Programm auf ein Zwischenkonto, das nicht erfolgserhöhend in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingesteuert wird, das Konto 8405.


    Also 10 000 an 8405 und bei Zahlungseingang wird von dem Konto 8405 auf das Konto 8400 umgebucht.


    Sachlich ist der Vorgang korrekt, steuerlich ebenfall und auch buchhalterisch ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden, da hier klar und nachvollziehbar zu ersehen ist, wie das Programm vorgeht. Es findet keine Verrechnung von Erlösen mit Aufwendungen statt und auch sonst kenne ich kein buchhalterisches Gebot, das diese Art der Buchungen verbietet- und ich kenne die GOB.
    Es gibt sogar einige Sachverhalte, die die Aufteilung verschiedener Einkünfte auf diese Art nötig machen, wie etwa die Aufteilung von Mieteinnahmen in Miete und Nebenkosten am Jahresende.


    Wenn also der Steuerberater beziehungweise dessen Buchhaltungsprogramm nicht in der Lage ist, den Eingang der Buchungen ordentlich zu importieren, dann sollte er das Problem auch entsprechend benennen "wir können das nicht"...


    Zitat

    Wenn du eh mit Steuerberater arbeitest, ist das im Endeffekt egal ,was du lieferst.
    Du kannst ihn doch deine kompltte EÜR mit allen sonstigen Ausdrucken liefern.
    Für eine Überprüfung reicht das allemal, und als Anlage für deine EkSt.-Erklärung ist das auch in Ordnung.
    Aus der Kontenübersicht fertigt er dir in ein/zwei Stunden sogar eine richtige Bilanz mit A/P und GuV.
    Also hoffnungslos ist das nicht, und auch die Arbeit war nicht umsanst.
    MfG Günter


    So würde ich es auch machen: die Daten in Papierform zur Prüfung liefern!
    Oder den StB wechseln...
    Eine Saldenübernahme aus einer BWA schafft er wohl noch, auch dann, wenn die Zahlen von einem anderen Programm erstellt sind- das macht hier der Azubi :cursing:


    Wobei ich das mit den ein/zwei Stunden so nicht unterschreibe!

  • Wobei ich das mit den ein/zwei Stunden so nicht unterschreibe!

    In welche Richtung?



    Wie auch immer, mein Steuerberater wurde mir von vielen Geschäftspartnern und Freunden empfohlen und bis jetzt war ich auch zufrieden.
    Jetzt sagt der eine Profi, dass Buchungen zwischen Erlöskonten den GOB entsprechen und der andere sagt das Gegenteil.
    Ich stehe dazwischen, die Logik gebietet natürlich, dass ich meinem SB vertraue, da er sonst ja nicht mein SB wäre.


    Danke zumindest für die gute Erklärung; auch wenn ich das inhaltlich mittlerweile schon einigermaßen verstanden hatte. Wie gesagt, einst hatte ich mit dem ganzen Mist mal zu tun.

  • Nach einigem hin her mit dem Kundencenter, haben die jetzt Tacheles geredet:


    "Bitte beachten Sie das die Software WISO Mein Büro nicht GoB zertifiziert ist. Daher wird eine Unterstützung des Steuerberaters empfohlen um etwaige Änderungen durchzuführen.


    Sofern Sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung arbeiten möchten empfiehlt sich die Software WISO Kaufmann. Dieses Programm ist GoB zertifiziert und eine Übergabe der Daten per DATEV ist auch möglich."
    => d.h: der Fehler liegt bei MB und ich hab selber Schuld, dass ich nicht gleich die teureren Produkte gekauft hab.


    Ich hatte ja die Hoffnung, dass MB auch ohne die Zertifizierung, einfachste Buchungen halbwegs GOB kompatibel erledigen kann. :(


    Vielen Dank für all eure Hilfe! Auch wenn das letztendlich jetzt alles für die Katz war. Für die Zeit, die ich hier mittlerweile investiert habe, hätte ich mir längst Kaufmann 2012 Professional kaufen können - Was ich ja gar nicht haben will.

  • Hallo,
    das verstehe wer wolle...
    Wie Häschen ja gut erklärt hat, ist die Art der Buchungen in MB nicht zu beanstanden und entspricht auch der GoB(soweit eine EÜR-Software das überhaupt erfüllen kann)


    Ein davon abweichender Punkt ist ein vernünftiger Datevexport. Hier scheint es ja eher zu hapern. Wenn ein EÜR Programm den Datevexport als aufpreispflichtiges Extra anbietet und in der Info dazu mit

    Zitat

    Selbstverständlich können mandantenspezifische
    Einstellungen Ihres Steuerberaters hinterlegt werden, so
    dass die Daten auch genau nach den Wünschen Ihres
    Steuerberaters vorliegen.


    wirbt, sollte man nicht auf eine nicht vorhandende GoB Zertifizierung hinweisen, mal davon abesehen, dass ich jahrelang mit einem solchen zertifizierten Programm gearbeitet habe, dessen Datevexport immer wieder bei Nutzern Anlaß zur Klage gegeben hat. Sollte die Aussage des Kundencenters so gefallen sein, dass ein Wechsel zu Wiso Kaufmann die Lösung ist, sollten die Fa. Buhl das Datevmodul für MB schnell entsorgen! Mir klingt der Vorschlag eher nach: ich weiß es nicht und ist mir auch egal ?(
    Ich denke aber, dass die Fa. Buhl auch den Datevexport getestet hat. Sollte der Hinweis des Steuerberaters richtig sein, dürfte ja kein Export bislang von MB zum Steuerberater gelungen sein. Ich denke, dass sich dann schon andere hier entsprechend geäußert hätten.
    Es wäre doch schon, eine Stellungnahme von Buhl dazu hier zu bekommen.

  • Sachlich ist der Vorgang korrekt, steuerlich ebenfall und auch buchhalterisch ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden, da hier klar und nachvollziehbar zu ersehen ist, wie das Programm vorgeht. Es findet keine Verrechnung von Erlösen mit Aufwendungen statt und auch sonst kenne ich kein buchhalterisches Gebot, das diese Art der Buchungen verbietet- und ich kenne die GOB.


    Kennst du den Vorteil eines Verrechnungskontos?
    Saldenkontrolle, und alle Umbuchungen stimmen.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Na klar kenne ich den Vorteil des Verrechnungskontos- ich bin ein leidenschaftlicher Verfechter dessen Nutzung! Das hab ich hier schon an manchen Stellen gezeigt (Umbuchungen zwischen verschiedenen Banken usw...)


    Aber das hier ist eine programmseitig, also automatisch generierte Umbuchung, wie schon die Programmautomatik zur Aufteilung von Umsatz und Umsatzsteuer. Da braucht es keine Kontrollinstanz, das läuft korrekt ab.
    Es ist buchhalterisch absolut nicht zu beanstanden, und selbst wenn MB sich nicht die GOB auf die Fahne geschrieben hat und auch nicht in allen Punkten erfüllt- ist ausgerechnet diese Buchung kein Verstoß und buchhalterische zulässig!
    Allein Simba kann diese Buchungen nicht abbilden.


    Übrigens muss ein tool, dass den Namen DATEV- Schnittstelle trägt nicht unbedingt auch eine SIMBA- Schnittstelle sein- oder denke ich da zu einfach? :P
    Ich denke, deshalb sollte man auf den elektronischen Pendelordner zurückgreifen

  • Übrigens muss ein tool, dass den Namen DATEV- Schnittstelle trägt nicht unbedingt auch eine SIMBA- Schnittstelle sein- oder denke ich da zu einfach? :P
    Ich denke, deshalb sollte man auf den elektronischen Pendelordner zurückgreifen


    Der Datevimport von Simba ist nur eine von etlichen Importmöglichkeiten, daher besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass SIMBA nicht mit den Buchungen zurechtkommt. Die Begründung des Steuerberaters wäre dann auch einleuchtend :spiteful:

  • Übrigens muss ein tool, dass den Namen DATEV- Schnittstelle trägt nicht unbedingt auch eine SIMBA- Schnittstelle sein- oder denke ich da zu einfach?


    Nö, du denkst richtig, siehe ......

    Dann dürfte es an SIMBA liegen, das dann nicht 100% kompatibel ist.
    Die schreiben zwar von DATEV-SKR 03 aber ob DATEV-kompatibel schreiben die nicht.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    hinsichtlich der Buchungen selbst kann ich mich Häschen anschließen: Die von WISO Mein Büro verwendeten Buchungssätze sind korrekt und verstoßen gegen keine Buchhaltungsregeln. Auch haben wir noch keine ähnliche Meldung von einem anderen Nutzer der DATEV-Schnittstelle bekommen. Das alles nutzt ajabusch natürlich recht wenig.


    Am ehesten erfolgversprechend scheint mir eine Rücksprache mit dem Steuerberater zu sein. Nach dem, was ich über Simba weiß, lassen sich je nach Version durchaus eigene Anpassungen vornehmen. Ob da auch die Möglichkeit besteht, die beanstandeten Buchungen zu "dulden", weiß ich leider nicht. Zur Prüfung kann der Steuerberater auch einmal versuchen, die Daten als Soll-Versteuerungsbuchungen einzulesen. Das zieht dann natürlich andere Probleme nach sich. Eventuell hätte man dann aber zumindest die Buchungen als solche einmal im Programm des Steuerberaters.


    Ich kann auch gerne noch eine Anfrage an unsere Entwickler starten. Ich gehe aber sehr davon aus, dass die keine Änderungen planen, da die vom Programm vorgenommenen Buchungen ja korrekt sind.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel