Hallo zusammen,
in unserer Firma hat kürzlich eine Lohnsteuer-Außenprüfung stattgefunden. Hierbei stellte der Prüfer fest, dass mein AG 30 km (sind eigentlich genau 30,2 km) für mein Firmenfahrzeug als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert hat.
Ich habe bei den Lohnsteuererklärungen folgendes eingegeben: 30,2 km. Hierauf öffnet sich ein Fenster, dass dieser Wert nur ohne Nachkommastelle angegeben und zu meinen Gunsten aufgerundet werden darf. Gesagt - getan: 31 km.
Nun bekomme ich für die letzten drei Jahre einen neuen Festsetzungsbescheid vom FA, wonach ich pro Jahr ganze 21,75 Euro nachzahlen soll, was m.E. aufgrund der Geringfügigkeit schon ziemlich lächerlich wirkt.
Nun meine Frage: macht hier ein Einspruch Sinn? Ich habe mich schließlich an die Aufforderung meines Lohnsteuerprogramms, den Wert aufzurunden, gehalten und nichts unrechtes getan. Nach Absprache mit unserer Buchhaltung wird vom Lohnsteuerprogramm in unserem Unternehmen sehr wohl ein Wert mit Nachkommastelle erlaubt...
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.