Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstsätte - aufrunden?

  • Hallo zusammen,


    in unserer Firma hat kürzlich eine Lohnsteuer-Außenprüfung stattgefunden. Hierbei stellte der Prüfer fest, dass mein AG 30 km (sind eigentlich genau 30,2 km) für mein Firmenfahrzeug als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert hat.
    Ich habe bei den Lohnsteuererklärungen folgendes eingegeben: 30,2 km. Hierauf öffnet sich ein Fenster, dass dieser Wert nur ohne Nachkommastelle angegeben und zu meinen Gunsten aufgerundet werden darf. Gesagt - getan: 31 km.
    Nun bekomme ich für die letzten drei Jahre einen neuen Festsetzungsbescheid vom FA, wonach ich pro Jahr ganze 21,75 Euro nachzahlen soll, was m.E. aufgrund der Geringfügigkeit schon ziemlich lächerlich wirkt.


    Nun meine Frage: macht hier ein Einspruch Sinn? Ich habe mich schließlich an die Aufforderung meines Lohnsteuerprogramms, den Wert aufzurunden, gehalten und nichts unrechtes getan. Nach Absprache mit unserer Buchhaltung wird vom Lohnsteuerprogramm in unserem Unternehmen sehr wohl ein Wert mit Nachkommastelle erlaubt...


    Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Hierbei stellte der Prüfer fest, dass mein AG 30 km (sind eigentlich genau 30,2 km) für mein Firmenfahrzeug als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert hat.

    Was ja auch stimmt. Ein Blick in das Gesetz erleichtert hier schon einmal die Rechtsfindung: § 9 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

    Nun bekomme ich für die letzten drei Jahre einen neuen Festsetzungsbescheid vom FA, wonach ich pro Jahr ganze 21,75 Euro nachzahlen soll, was m.E. aufgrund der Geringfügigkeit schon ziemlich lächerlich wirkt.

    Mag man so meinen. Aber die durch den geldwerten Vorteil versteuerten Beträge und die als Werbungskosten berücksichtigten Werte müssen übereinstimmen.

    Nun meine Frage: macht hier ein Einspruch Sinn?

    Nein.

    Ich habe mich schließlich an die Aufforderung meines Lohnsteuerprogramms, den Wert aufzurunden, gehalten und nichts unrechtes getan.

    Deshalb brummt Dir ja auch niemand ein Steuerstrafverfahren auf. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Egal, welches Programm das war, und obwohl miwe das hier verlinkt hat: das Programm, das vorgeschlagen hat, man dürfe zu seinen Gunsten aufrunden, hat Unrecht. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass man "für jeden vollen Kilometer" 0,30 Euro ansetzen darf.


    Wer also 995m Arbeitsweg hat, kann garnichts ansetzen.


    Aufrundungen sind nicht zulässig, auch dann nicht, wenn man mit dem Arbeitgeber einig wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Egal, welches Programm das war, und obwohl miwe das hier verlinkt hat: das Programm, das vorgeschlagen hat, man dürfe zu seinen Gunsten aufrunden, hat Unrecht. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass man "für jeden vollen Kilometer" 0,30 Euro ansetzen darf.

    Genau das habe ich doch gesagt und genau das steht in dem von mir genannten Gesetztestext. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Genau das habe ich doch gesagt

    Aber nur indirekt. Daraus, daß im Gesetz drinsteht, was korrekt ist, folgt zwar, daß dann ein solcher Hinweis mit dem möglichen Aufrunden der Kilometer im Programm falsch ist, aber ich finde Häschens Klarstellung wichtig, um diesen Widerspruch aufzuklären.
    Das WISO Steuer-Sparbuch 2012 (und vermutlich auch die Vorgänger) spricht da übrigens mit gespaltener Zunge (wie die Ureinwohner Nordamerikas sagen würden :stick:




    Der zweite Text ist vielleicht in Anlehnung an die Hinweise zum Aufrunden von Euro-Beträge falsch übertragen worden. :S


    und genau das steht in dem von mir genannten Gesetztestext.

    Da steht nichts davon, daß das in der Sparbuch-Hilfe teilweise falsch erklärt wird ;)

  • Was ja auch stimmt. Ein Blick in das Gesetz erleichtert hier schon einmal die Rechtsfindung: § 9 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

    Wenn ich auf die Idee gekommen wäre, den entsprechenden Gesetztestext danach zu durcsuchen, hätte ich keine Frage hier im Forum für solche Fragen hinterlassen... :huh:

  • Egal, welches Programm das war, und obwohl miwe das hier verlinkt hat: das Programm, das vorgeschlagen hat, man dürfe zu seinen Gunsten aufrunden, hat Unrecht. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass man "für jeden vollen Kilometer" 0,30 Euro ansetzen darf.


    Wer also 995m Arbeitsweg hat, kann garnichts ansetzen.


    Aufrundungen sind nicht zulässig, auch dann nicht, wenn man mit dem Arbeitgeber einig wäre.


    Es war das WISO-Steuersparbuch für die entsprechenden Jahre. Vielleicht ein guter Hinweis für die Vertreiber des Programms, diese Meldung entsprechend zu korrigieren. :thumbsup: