Guten Tag,
ich hoffe, dass mir ein freundlicher Experte helfen kann.
Es geht um die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten, jedoch in einer sehr ungewöhnlichen Konstellation.
Kurz und knapp: Zum 01.Mai 2010 bin ich vom Großraum Köln in den Großraum Erlangen gezogen, um eine neue Arbeitsstelle
anzutreten. Ich schloss einen Mietvertrag befristet auf zwei Jahre ab, da ich kein anderes Mietobjekt erhalten habe.
Mietvertrag befristet Laufzeit von 01.05.2010 bis 30.04.2012. Erster Umzug im Laufe des Jahres 2010.
Neues Mietverhaltnis unbefristet ab 01.12.2011 in einer Stadt, ca. 3 km vom vorherigen Ort entfernt: Zweiter Umzug Ende 2011/Anfang 2012.
Meine Argumentation: Dies ist ein Umzug - einer in 2010 und einer in 2011/2012, da ja ich noch immer beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bin, aber eben diesen befristeten Mietvertrag akzeptieren mußte.
Finanzamt: nein: Steuerlich nur ein Umzug im Jahr 2010.
Kann mir bitte ein Experte ein Gerichtsurteil/Richtlinie nennen, dass dies steuerlich ein Umzug ist - irgendwo habe ich dies schon einmal gehört - weiß aber leider nicht mehr, wo ich eine gesetzliche Grundlage hierzu finden könnte.
Vielen, vielen Dank, wenn mir ein Fachmann/Betroffener einen Tipp geben könnte.
Ludwig