Guten Abend,
folgende zwei Fragen:
Sachlage:
Wir bewohnen seit über zwanzig Jahren ein selbstgenutztes Eigenheim, welches von einer Seite (Südseite) erschlossen ist. Nun wurde das dahinter liegende Grundstück erschlossen. Die Zufahrt hierzu erfolgt über eine neu gebaute Straße an der Westseite unseres Grundstückes. Die Kosten für diese neu angelegte Straße wurden nunmehr auf alle Anlieger an dieser Straße umgelegt - seien es die "Altbewohner" oder die Neubewohner. Wir, als Altbewohner haben jedoch keinen Nutzen aus dieser neuen Straße, da unsere Zufahrt weiterhin von der Südseite erfolgt, im Gegenteil: eher eine Wertminderung durch die dichtere Bebauung und den vermehrten Verkehr.
Frage 1:
Darf die Gemeinde die Kosten der Straße auch anteilig auf uns umlegen, oder sind das normale Erschließungskosten für das dahinter liegende Grundstück?
Frage 2:
Sollte die Gemeinde das Recht haben, die Kosten auch auf uns umzulegen, sind die Kosten dann als "außergewöhnliche Belastung" absetzbar? Es erfolgt ja keine Wertsteigerung oder Verbesserund der Wohnlage durch die Straße.
Herzlichen Dank für die Hilfe