Hallo zusammen!
Ich nutze schon seit Jahren erfolgreich WISO für meine Steuererklärung. Bis auf ein paar Cent Abweichung stimmte der Lohnsteuer-Bescheid immer mit den vom Programm ermittelten Werten überein. Der Lohnsteuer-Bescheid für das Jahr 2012 hat jedoch sehr hohe Abweichungen - insgesamt über 650 Euro zu meinen Ungunsten.
Im Jahr 2012 habe ich in der Mitte des Jahres den Arbeitgeber gewechselt. Habe also zwei Lohnsteuerbescheinigungen, die ich separat erfasst habe mit dem WISO Steuersparbuch 2013. Auch bin ich zum 01.03.2012 aus der Kirche ausgetreten. Hierzu habe ich unter den persönlichen Angaben den Haken gesetzt "Die Kirchensteuerpflicht bestand nicht das gesamte Jahr 2012" und dann den Zeitraum eingetragen (01.01.2012 - 29.02.2012). Die erfassten Daten der Lohnsteuerbescheinigungen habe ich mehrmals überprüft. Ausgaben zu Löhne und Gehälter wie gewohnt vorgenommen (überwiegend Fahrtkosten der zwei AG, Fachliteratur und Arbeitsmittel). Die Plausibilitätsüberprüfung des Programms war in Ordnung, keine Fehler ermittelt.
Nachdem ich per Post den schriftlichen Lohnsteuerbescheid des Finanzamtes erhalten habe, habe ich mich über die geringe Rückerstattung gewundert. Dann habe ich zum ersten Mal die Funktion "Steuerbescheid prüfen" angewendet, um die Daten per ELSTER herunterzuladen und zu vergleichen.
Und siehe da - erhebliche Abweichungen, die mich nun etwas stutzig machen. Die Abweichungen sind im Anhang, sowohl die Zusammenfassung (Folgeabweichungen ausgeblendet) als auch einen Ausschnitt der Detailansicht. Für mich sieht das so aus, als ob die Daten von beiden Lohnsteuer-Bescheinigungen von ELSTER nicht richtig zusammenaddiert wurden. Das Programm hat hier bei einigen Punkten fast das Doppelte berechnet. Die fehlenden Beiträge zur Basiskrankenversicherung sind allerdings auf dem schriftlichen Ausdruck vorhanden. Ich habe nicht alle Punkte kontrolliert, da ich auch nicht weiß, wie sich die Summen zusammenstellen. Muss ich jetzt mit WISO bei jedem Abweichungspunkt Einspruch einlegen? Was soll ich als Grund nennen - "Fehler in der Übermittlung" ? Erstellt WISO für mich dann ein Anschreiben, dass ich an das Finanzamt zwecks Einspruch schicken muss?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar, da ich so einen Fall noch nie hatte.