Steuererklärung 2012 für meine Tochter.
Tochter wohnt und arbeitet in Heidelberg.
Am 9. 6. ist Hochzeit und ab diesem Tag ihr erster Wohnsitz in Memmingen.
Zweiter Wohnsitz ist weiterhin in Heidelberg bis zum 1.10., weil das Beschäftigungsverhältnis erst am 30. 9. in Heidelberg endet.
Neues Beschäftigungsverhältnis ab dem 15.10. in Bad Waldsee.
Was mit der doppelten Haushaltsführung zu erklären ist, ist mir bekannt.
Frage: Kann in diesem Fall Umzugskosten von dem Zweitwohnsitz Heidelberg zum Erstwohnsitz nach Memmingen geltend gemacht werden?