Jahresabschluss

  • Hallo,


    wie funktioniert das denn mit dem Jahresabschluss? Ich habe einen Gewerbebetrieb angemeldet und zwei große Arbeitszimmer im Haus. Ich habe alle Auto- und Telefonkosten auf die Firma gebucht und möchte zum Jahresende den Eigenanteil rausrechnen.


    Geht das mit WBK? Wenn nicht, mit welchem Programm kann ich das denn machen?


    Gruß - Angelika

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Angelika,


    das was du möchtest, ginge mit einem Programm zur Einkommensteuererklärung wie dem WISO Sparbuch, aber nicht mit WISO Büro komplett. Bereits während des Buchens der Belege erfolgt die Aufteilung auf den privaten und den beruflichen Teil durch entsprechendes Splitten der Beträge.


    Beachte bitte, dass hier ganz genau zwischen dir als "Privatfrau" und "Geschäftsfrau" getrennt wird und die Aufteilung prozentualer Natur eher in einem Einkommensteuerprogramm zu finden ist. (Ich denke hier gerade an die entsprechenden Dialoge zu Feststellung der Ausgaben eines Selbständigen des WISO Sparbuch.)


    Eine nachträgliche Aufteilung in den privaten und geschäftlichen Teil eines Kontensaldos ist nicht möglich.

  • Hallo,


    Zitat


    Eine nachträgliche Aufteilung in den privaten und geschäftlichen Teil eines Kontensaldos ist nicht möglich.


    Das verstehe ich nicht. Ich habe schon eine ganz saubere Trennung... Und beim Auto muss ich die 1%-Regelung anwenden... Ich will ja auch nicht den Kontensaldo verändern, sondern die das irgendwie in die Betriebseinnahmen reinbekommen, vielleicht als Eigenverbrauch oder...?


    Ich buche doch Tankbelege usw. als Gesamtsumme ein, da rechne ich doch nichts raus.


    Gruß - Angelika

  • Hallo,


    Zitat

    Auf welche Konten hast du denn die entsprechenden Beträge verteilt?


    Die Tankbelege z.B. habe ich auf 4530 gebucht. Und jetzt möchte ich wissen, wie ich den Eigenanteil, z.B. den 1%-igen Anteil buchen muss. Und ob ich auch MwSt buchen muss, oder ob das ohne Steuerschlüssel geht.


    Gruß - Angelika


  • Angelika,


    Deine Frage mit 1% hat nichts mit "Tankbelegen" zu tun sondern nur mit dem Anteil vom Fahrzeugkaufpreis. Mit der 1% Regelung sind alle anderen Fahrzeugkosten bereits abgegolten (privat entnommen).


    Siehe Dein anders Posting.


    Du brauchst fuer die Berechnung des Privatanteiles natuerlich kein anderes Progamm. Buche Deine Kosten, Telefon Kfz ganz normal.


    Fuer KFZ habe ich Dir bereits erklaert, nur beim Telefon noch nicht.


    Hier machst Du am Jahresende eine komplette Buchung z.B. mit 35% Privatanteil.


    Du nimmst Konto 4920, rechnest 35% Privatanteil aus und buchst dann wie folgt:


    Nettoberechnung aus SOLL Saldo 35% = 100,00EUR zzgl 16% = 116,00EUR


    116,00EUR 1800S an 8920H (Steuerschluessel 3,16%MwSt)


    Fertig.

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte zu der von Franco empfohlenen Vorgehensweise sagen, dass diese steuerrechtlich zweifelhaft ist. Generell wird ein pauschaler Ansatz der nichtabziehbaren Kosten heute in Zweifel gezogen und deshalb auch oftmals nicht mehr akzeptiert.


    Es ist also wahrscheinlich, dass das Finanzamt eine Einzelauflistung der Kosten fordern wird. Im Bereich der Einkommenssteuererklärung sind viele pauschalen Ansätze bereits gefallen und dies betrifft gerade den privaten Telefonanteil sowie Bewirtungskosten.


    Daher rate ich von dem empfohlenen Vorgehen ab und empfehle dringen direkt vernünftig zu buchen. Legt Euch ein Konto nicht-abziehbarer Anteil an (soweit nicht bereits im Kontenplan enthalten) und verbucht mittels einer Splittbuchung direkt korrekt. Dies erspart Ärger seitens des Finanzamts und ist buchhalterisch korrekt.

  • Zitat von "kleines Helferlein"

    Ich möchte zu der von Franco empfohlenen Vorgehensweise sagen, dass diese steuerrechtlich zweifelhaft ist. Generell wird ein pauschaler Ansatz der nichtabziehbaren Kosten heute in Zweifel gezogen und deshalb auch oftmals nicht mehr akzeptiert.


    Es ist also wahrscheinlich, dass das Finanzamt eine Einzelauflistung der Kosten fordern wird. Im Bereich der Einkommenssteuererklärung sind viele pauschalen Ansätze bereits gefallen und dies betrifft gerade den privaten Telefonanteil sowie Bewirtungskosten.


    Daher rate ich von dem empfohlenen Vorgehen ab und empfehle dringen direkt vernünftig zu buchen. Legt Euch ein Konto nicht-abziehbarer Anteil an (soweit nicht bereits im Kontenplan enthalten) und verbucht mittels einer Splittbuchung direkt korrekt. Dies erspart Ärger seitens des Finanzamts und ist buchhalterisch korrekt.


    Hallo kleines Helferlein,


    Du hast voellig Recht.
    Meine Ausfuehrung "Telefonkosten" bezog sich auf den bei mir (und nur hier) vom FA festgelegten Anteil 35%.
    Daher auch meine Anmerkung "z.B. 35%".
    Vergass darauf hinzuweisen, dass dieses natuerlich individuell vom FA gehandhabt wird.


    Sollte dieses nicht gegeben sein ist Dein Weg der richtige.