Hallo zusammen,
ich quäle mich gerade wieder durch unsere Steuer. Jetzt habe ich jedes Jahr die Frage, ob ich meine Computerhardware absetzen kann. Ich bin meinem AG in der IT Rufbereitschaft eingeteilt. Wir müssen uns von zu Hause im Störungsfall per VPN in der Firma einwählen. Dies geschieht über den Privat-PC. Nun habe ich diesem im letzten Jahr upgegradet. Kann ich die PC Teile dann absetzen? Wenn ja, wo muss das hin und über welche Laufzeit? Muss das vom AG begründet werden?
Das selbe frage ich mich auch bei der Absetzbarkeit beim DSL Router.
Wäre nett, falls mir jemand nen Tipp geben könnte ;).
Danke
Gruß
Michael