Umgang mit Mehrbeträgen im Cent-Bereich

  • Hallo,


    sagt mal, wie verbuche ich einen Mehrbetrag von 1-5cent, die der Kunde mir zu viel bezahlt?
    Ich muss doch nicht wirklich in den Vorgängen eine Gutschrift erstellen oder? Das geht doch sicher einfacher?


    Grüße,
    Micha

    • Offizieller Beitrag

    Kommt drauf an. Wenn die Überzahlung nicht zurückgefordert wird, dann versenkst Du diese Centbeträge entweder lapidar auf dem Erlöskonto oder als "Sonstige Erträge". Ist ja sozusagen ein Trinkgeld.
    Würdest Du eine Gutschrift erstellen, hättest Du ja nichts gewonnen. Denn genaugenommen ist es ja so:
    Rechnung lautet über 19,99 € - Kunde überweist 20 €.
    Der Offene Posten ist übererfüllt, Du schuldest dem Kunden jetzt 1 ct. Wenn Du jetzt eine Gutschrift über diesen einen Cent erstellen würdest, würdest Du ja plötzlich dem Kunden 2 ct schulden. Also wenn überhaupt, müsstest Du nochmal eine Rechnung nachschicken. Da das aber wie schon gesagt keinen wirklichen Sinn macht, löse das Problem über eine Buchung auf Umsatzerlöse oder Sonstige Erträge.

  • Danke für die Antworten, das mache ich so!


    Aber wie mache ich das genau? Ich ordne die Zahlung ja einer Rechnung zu und unten ist dann aufgeführt, dass ich ihm 1ct schulde.
    Wie muss ich vorgehen um den einen Cent nun sonstigen Erträgen zuzuweisen?

    • Offizieller Beitrag

    nur "sonstige Ertraege" und ohne USt

    Das versteh ich nicht. Wo ist denn da eine Abgrenzung zum Trinkgeld, das ja der UST unterliegt.


    Und Grtatulation an Manuel


    zum 1.000 Beitrag


    Deine Beiträge lassen sich gut lesen!

  • Moin an alle,
    auf alle Fälle Erlöse mit USt! Die Überzahlung ändert doch den Rechnungsbetrag, der mit USt belastet ist. Umgekehrt kriegt man ja auch bei einer Kürzung (z. B. Skonto) die anteilige Ust wieder zurück.


    Viele Grüße


    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Hi Samm,
    danke für das Kompliment - schon das zweite, das ich in dieser Richtung bekomme. Freut mich, dass sich meine Beiträge "gut lesen" lassen.


    Überzahlungen, die nicht zurückgefordert werden, sind tatsächlich eher ein sonstiger Ertrag, wegen der USt.
    Wenn Trinkgelder tatsächlich USt-pflichtig sind (damit bin ich gerade überfragt!), dann müssten diese auf ein Erlöskonto (8400) gebucht werden - oder man legt sich ein separates Konto dafür an.


    Praktische Vorgehensweise:
    Du ordnest ganz normal die Zahlung zu, sodass der Offene Posten ausgeglichen ist und verbuchst das wie üblich.
    Als nächstes machst Du dann eine "Korrekturbuchung": Bank an Sonstige Erträge über den überzahlten Betrag. Gibst Du auch die Rechnungsnummer mit an, ist der Offene Posten, nachdem Du Deinem Kunden was schuldest, ausgeglichen, Dein Bankkonto stimmt, das Kundenkonto stimmt.
    Alternativ kannst Du beim Verbuchen der Kundenzahlung auch eine Splitbuchung vornehmen:
    Bank 20,00 € an Kunde 19,99
    ___________an sonst. Erträge 0,01 €


    Hat den selben Effekt.

  • Moin an alle,
    auf alle Fälle Erlöse mit USt! Die Überzahlung ändert doch den Rechnungsbetrag, der mit USt belastet ist. Umgekehrt kriegt man ja auch bei einer Kürzung (z. B. Skonto) die anteilige Ust wieder zurück.


    Viele Grüße


    Maulwurf


    Hallo maulwurf23


    das ist eben falsch, denn der Rechnungsbetrag aendert sich nicht sondern der Zahlbetrag ist hoeher.
    Die Rechnungsbetrag beleibt wie er ist, es sein denn Du schreibst eine geaenderte Rechnung.

  • Hi Franco,
    na gut, war nicht so glücklich formuliert. Allerdings bleibe ich dabei: es sind steuerpflichtige Erlöse.
    Guckst Du hier:



    BFH-Urteil vom 19.7.2007, V R 11/05





    • Zahlt der Kunde die Leistung irrtümlich doppelt oder zahlt er
      versehentlich zu viel, ist der Gesamtbetrag Entgelt im Sinne des § 10
      Abs. 1 Satz 2 UStG.
    • Werden Über- oder Doppelzahlungen zurückgezahlt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG vor.

    Gruß
    Maulwurf