Hosting Kosten richtig buchen

  • Hallo Zusammen,


    täglich grüßt das Murmeltier, ich hab mal wieder eine Frage zum Buchen.
    Wie würde ich denn die Kosten für das Hosting meiner Webseite buchen?
    Das Zahlungsintervall ist jährlich würde das nicht unter Betriebsbedarf fallen ?


    Mfg
    Stockinger01


    P.S. keine Angst so viele Fragen sind es nicht mehr ;) .

  • Dann sind das für Dich keine Werbe-kosten (Aufwand) sondern Umsatzerlöse (Einnahmen)

    Wieso sind Hostingkosten (Ausgaben) Umsatzerlöse (Einnahmen)? Oder buche ich die Kosten dann als negativen Umsatz?


    Wie verbuche ich die Gebühren für Domains, ich habe hier einen seperaten Anbieter über denen ich die pflegen lasse, die laufen nicht über das Hosting.

  • Du vermietest eine Hostingleistung an Fremde - also ist dies klassischer Umsatz und nichts anderes. Auch kein negariver Umsatz. Deine Kosten (was du selber zahlst) interessiert hier überhaupt nicht.

  • Deine Kosten (was du selber zahlst) interessiert hier überhaupt nicht.

    Aber um genau die geht es mir aber hier...

    Ich hab eine Rechnung vom Rechenzentrum und eine Rechnung vom Domain-Dienstleister.

    Die muss ich doch irgendwie verbuchen...


    Dass ich meine Einnahmen unter Umsatzerlöse verbuche, war mir schon klar, aber mir ging es hier von Anfang an um die AUSGABEN.


    Und normalerweise bucht man das ja vermutlich unter Werbungskosten, aber für mich ist Hosting ja keine Werbung sondern Einkauf.



    Gibt es irgendwo eine gute Übersicht mit Beispielen, was man auf welches Konto verbucht?

    Ich google mir jetzt schon seit Stunden die Seele aus dem Leib. Es gibt zwar Millionen Tutorials, aber ganz wenig wirklich gute, für Einsteiger verständliche Erklärungen.

  • aber mir ging es hier von Anfang an um die AUSGABEN.

    Dir ging es also um den sogenannten "Aufwand für bezogene Leistung" welche Du dann weiter verkaufst. (Kontenklasse 3)

    Wenn Du/Dein Gewerbe bezogene Leistungen selbst (ver)-brauchst, wären das "Betriebliche Aufwendungen" der Klasse 4 und eben darum ging es dem Threadersteller.

    "Hosting-kosten-richtig buchen" ;)


    eine gute Übersicht mit Beispielen, was man auf welches Konto verbucht?

    ............

    entweder (Google) VHS-Buchführung

    oder

    Einführung Buchhaltung

    oder

    Termin bei einem Steuerbüro machen.



    seit Stunden die Seele aus dem Leib

    Für Dein Anliegen hier z.B. das Ergebnis von 5 sekunden

    es kommt eben auf die Schlagwörter der Suchanfrage an.

  • Termin bei einem Steuerbüro machen.


    Da ich das mittlerweile nur noch nebenberuflich mache, würde mich der Steuerberater mehr kosten als ich Einnahmen habe. Deswegen habe ich mich wohl voin der Werbung blenden lassen:


    Zitat

    nutzen Sie den einfachen Jahresabschluss per EÜR und sparen sich so das aufwendige Buchen auf Soll-und Habenkonten


    Für Dein Anliegen hier z.B. das Ergebnis von 5 sekunden

    es kommt eben auf die Schlagwörter der Suchanfrage an.

    Soweit war ich auch schon, ich komme bei meiner Recherche immer auf 4964 oder 3100 (Fremdleistungen) - beide Konten sind in WISO EÜR nicht vorhanden.

  • 4964 oder 3100

    4964 (Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)

    da kannst Du auch im EKR 03 (4900 sonstige Betriebliche Aufwendungen) nehmen.

    Das ist Aufwand den Dein Betrieb (ver)-braucht.

    3100 (Fremdleistungen)

    gehe im Programm einmal in Verwaltung und dort Konten aktivieren. Dort Häkchen bei 3100 machen.

    Kontenklasse 3 (Wareneingang) den Dein Betrieb sozusagen braucht, um seine eigenen Leistungen an den Mann zu bringen.

  • Du vermietest eine Hostingleistung an Fremde - also ist dies klassischer Umsatz und nichts anderes. Auch kein negariver Umsatz. Deine Kosten (was du selber zahlst) interessiert hier überhaupt nicht.

    Hi,

    ich suche gerade auch nach einer genaueren Angabe, wie ich meine Serverkosten, auf dem diverse Systeme laufen, richtig buchen kann.
    Ich habe also als Unternehmer Ausgaben und diese kann ich definitv absetzen.
    Welches die genaue Definition dafür ist, ob Fremdleistung oder laufende Domainkosten ist relevant und wird erfragt in diesem Beitrag oder?


    Wie kommst du denn auf die Behauptung, dass das selbst bezahlte überhaupt niemand interessiert, wenn man als Unternehmer Ausgaben hat? Natürlich kann man das absetzen und es spielt eine Rolle, wie man das richtig macht.

  • Steht doch oben - Fremdleistungen!

    Wenn man sich schon an einen alten Thread anhängt, sollte man diesen auch lesen.

  • als Unternehmer Ausgaben und diese kann ich definitv absetzen.

    Unternehmer setzen Aufwand nicht ab :rolleyes:

    nicht jedem ist auf Anhieb der Unterschied zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben bekannt. Hier ist doch auf Anhieb ersichtlich, was gemeint war