Prozentsatz Progressionsvorbehalt ?

  • Das WISO-Steuer-Sparbuch gibt mir 5,3344 % Prozentsatz Progressionsvorbehalt an :thumbdown:


    aber das FA rechnet mit 5,0143 % Prozentsatz Progressionsvorbehalt, :thumbsup:


    ich komme damit auf ein anderes Ergebnis in ,, STEUER nach TARIF '' ?(


    Wie werden die Prozente gesteuert, den eine Eingabe ist nicht möglich, das macht das Programm ? ?(



    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Haben wir hier unter dem stichwort Progressionsvorbehalt mit Sicherheit schon mehr als einmal erklärt. Musst Du mal nachlesen. Die Eingaben auf Richtigkeit und vollständigkeit kannst Du nur selber prüfen.


    Solange du aber Dein Problem mit den Kindern aus dem anderen Post nicht in den Griff bekommst, würde ich mich heirum erst einmal nicht kümmern.

  • Solange du aber Dein Problem mit den Kindern aus dem anderen Post nicht in den Griff bekommst, würde ich mich heirum erst einmal nicht kümmern.


    Es geht halt nicht, das Programm WISO Steuer-Sparbuch ist dafür nicht ausgelegt. Die FA haben in Ihren Programmen die Möglichkeit


    Korrekturen mit der Hand einzutragen, das habe ich schon die Jahre des Öfteren bemerkt , wenn sich die die Vergleichstabellen ansieht


    bemerkt man das das FA bei Elster Eintragungen getätigt hat die man nicht korrigieren kann.





    476,-€ Werbungskosten, die End Summen sind identisch.


    95,-€ übrigen Werbungskosten sind identisch, wenn ich die im Programm ändere kommt ein anderes Ergebnis raus




    Wir sind auf die Vorgaben des Programms' angewiesen. Wenn er Berechnungen


    automatisch macht kann man das halt nicht ändern, schade ...






    Haben wir hier unter dem stichwort Progressionsvorbehalt mit Sicherheit schon mehr als einmal erklärt. Musst Du mal nachlesen. Die Eingaben auf Richtigkeit und vollständigkeit kannst Du nur selber prüfen.

    Wenn ich es gefunden hätte würde ich nicht Fragen oder ...

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind auf die Vorgaben des Programms' angewiesen. Wenn er Berechnungen automatisch macht kann man das halt nicht ändern, schade ...

    Da interessieren nur die Einkünfte überein, die Darstellung ist unerheblich. Abgesehen davon hast Du sicherlich die ergänzenden Hinweise gesehen, dass es sich bei der ELSTER-Bescheidrückübermittlung um eine Testfunktion der Finanzverwaltung handelt. Es werden weitenweise die möglichen Differenzen mit Gründen erklärt.


    Zitat


    Wenn ich es gefunden hätte würde ich nicht Fragen oder ...

    Es ging mir um das Prozedere der Berechnung, welche wir hier detailliert mehrfach erläutert haben. Unter der erweiterten Suche, mit entsprechender Sortierfunktion, sollte sich das durchaus finden lassen.


    Bsp. von der Frau meines Freundes wo ich die Steuer mache.

    Das würde ich lieber nicht laut sagen, da es sich insoweit um unerlaubte steuerliche Hilfeleistung handelt, die im Einzelfall erhebliche Sanktionen seitens der Finanzverwaltung nach sich ziehen kann. Deshalb darf das Forum dazu auch keine Beihilfe leisten, weshalb ich mich jetzt aus diesem Thread zurückziehe.

  • Das würde ich lieber nicht laut sagen, da es sich insoweit um unerlaubte steuerliche Hilfeleistung handelt, die im Einzelfall erhebliche Sanktionen seitens der Finanzverwaltung nach sich ziehen kann. Deshalb darf das Forum dazu auch keine Beihilfe leisten, weshalb ich mich jetzt aus diesem Thread zurückziehe.

    welches Zitat ? ?(
    habe eigentlich auch keine Hilfe erwartet oder besser ausgedrückt, vermutet eventuell Hinweise zu bekommen das es bei Euch auch vorgekommen ist, aber meine Vermutungen bewahrheiten sich, es ist doch Sch ...... mit der Steuer :cursing:
    schönen Abend noch alle zusammen
    MfG

  • ... dass es sich bei der ELSTER-Bescheidrückübermittlung um eine Testfunktion der Finanzverwaltung handelt. ...

    ?( ?( Testfunktion ?( ?(
    Ich benutze das Programm WISO Steuer seid 1996 damals noch als Disketten-Version. Habe mal nachgeschaut mit ELSTER-Bescheidrückübermittlung arbeite ich seit 2008, habe noch die alten elektronische Steuerbescheidrückübermittlung gefunden mit der Vergleichsliste, also soll mir jetzt 2013 keiner was von einer Testversion erzählen. :!:
    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt aber tatsächlich.
    Es existieren noch immer etlich Probleme bei der Bescheidrückübermittlung, von der Elster-Schnittstelle verursacht, weshalb das Finanzamt diese Form der Zustellung immer noch als Testversiion bezcichnet. Das bedeutet ganz knappp, dass diese Möglichkeit noch immer keine Rechtssicherheit bringt.

    • Offizieller Beitrag

    welches Zitat ? ?(
    MfG

    Na ja, wenn man den Passus mit der Ehefrau des Freundes und deren Einkünften bzw. dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften, für die man die Steuererklärung erstelle, nachträglich editiert, bleibt da natürlich nicht viel stehen.
    Also dieses Zitat:

    Bsp. von der Frau meines Freundes wo ich die Steuer mache.


    ?( ?( Testfunktion ?( ?(
    Ich benutze das Programm WISO Steuer seid 1996 damals noch als Disketten-Version. Habe mal nachgeschaut mit ELSTER-Bescheidrückübermittlung arbeite ich seit 2008, habe noch die alten elektronische Steuerbescheidrückübermittlung gefunden mit der Vergleichsliste, also soll mir jetzt 2013 keiner was von einer Testversion erzählen. :!:
    MfG

    Wenn man es nicht besser weiß und auch nicht die im Programm und in der Datenübermittlung vorhandenen Hinweise zu deuten weiß, dann sollte man sich mit seiner Kritik doch einfach mal etwas zurückhalten.



    Solange die Bundesländer keine einheitliche Software für Ihre Steuerangelegenheiten nutzen, wird die Bescheiddatenrückübermittlung immer eine Baustelle bleiben und ist somit als Testversion zu bezeichnen.

  • Sorry, wenn das jetzt als Kritik an Dich angekommen ist, das war nicht an dich gerichtet sondern an die FA. die ja eigentlich nach so langer Zeit Ihre nicht Fähigkeit in diesem Punkt nicht auf die Testversion schieben sollten. Na Klar kenne ich den Text habe Ihn ausführlich studiert.
    Die ganzen Jahre habe ich es einigermaßen hinbekommen, nur dieses Jahr ist besonders Verzwickt da ich die Angaben von der FA. durch die vorhandenen Fehler nicht nachvollziehen kann und das stört mich. Ich Bekomme am Wochenende Professionelle Hilfe und dann werden hoffentlich einige Fragen geklärt, aber das soll hier nicht näher erörtert werden.
    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Es liegt halt an unserem föderalem System und daran, dass (fast) jedes Bundesland programmtechnisch sein eigenes Süppchen kocht. Da nützen auch dutzende von länderübergreifenden Arbeitsgruppen nichts.


    Wobei das Steuer-Sparbuch beim Progressionsvorbehalt und bestimmten Tatbeständen in der Tat etwas anders rechnet. Das liegt daran, dass eine Steuersoftware Urteile zugunsten des Steuerbürgers natürlich anwenden muss und das FA auf entsprechende Anweisungen von oben warten muss. Wobei es dann auch noch Nichtanwendungserlasse gäbe, etc. etc. ; das Steuer-Sparbuch erläutert dies aber meines Wissens nach.


    Bei Dir kann der Progressionsvorbehalt eh nicht stimmen, solange Du die andere Baustelle nicht in den Griff bekommst. Habe ich ja oben bereits drauf hingewiesen.

  • Bei Dir kann der Progressionsvorbehalt eh nicht stimmen, solange Du die andere Baustelle nicht in den Griff bekommst. Habe ich ja oben bereits drauf hingewiesen.


    Das haben wir nun Gott sei Dank in den Griff bekommen. Es lag an dem Hacken Ausbildungsfreibetrag n. § 33a Abs. 2 EStG der nicht gewährt wurde, aber nicht in der Begründung erwähnt wurde. Man muss alles drei mal durch gehen um so dumme Fehler zu bemerken. :thumbsup:




    Wobei das Steuer-Sparbuch beim Progressionsvorbehalt und bestimmten Tatbeständen in der Tat etwas anders rechnet. Das liegt daran, dass eine Steuersoftware Urteile zugunsten des Steuerbürgers natürlich anwenden muss und das FA auf entsprechende Anweisungen von oben warten muss. Wobei es dann auch noch Nichtanwendungserlasse gäbe, etc. etc. ; das Steuer-Sparbuch erläutert dies aber meines Wissens nach.

    habe ich jetzt bis auf 0,00002 % Abweichung hinbekommen. Meine Professionelle Hilfe ist der Meinung das dort im FA ein ganz, ganz großer nachhole bedarf an qualifizierten Mitarbeitern herrscht und der Bearbeiter durch meine 33 Seitigen Einspruch auf alle Fälle was dazu lernen kann, was er sehr nötig hat. :!:


    Es liegt halt an unserem föderalem System und daran, dass (fast) jedes Bundesland programmtechnisch sein eigenes Süppchen kocht. Da nützen auch dutzende von länderübergreifenden Arbeitsgruppen nichts.


    Habe Heute Professionelle Hilfe bekommen und habe erfahren das auch die Mitarbeiter des FA unter Leistungsdruck verbunden mit Unterbesetzung stehen, da weis doch jeder was los ist in den FA. ;(


    Länderübergreifende Arbeitsgruppen, da fing meine Hilfe an zu lachen, was das bedeutet weis ja auch jeder. :sleeping: