Zahlung Kundenrechnung "...nur ein Steuerschlüssel hinterlegt"

  • Hallo, liebe Wissende,


    seit dem Update auf die U-Suite habe ich das Problem, dass bei der Eingabe von Kundenzahlungen im Hauptbuch immer folgende Warnung erscheint:

    Zitat

    Bitte prüfen Sie, ob die Buchung steuerlich korrekt ist!
    Im angesprochenen Offenen Posten ist nur ein Steuerschlüssel hinterlegt.

    Habe mir im Forum schon den Wolf gesucht, woran das liegen könnte, oder ob schon mal jemand so ein Problem hatte. Nix...
    Wieso kommt jetzt plötzlich diese Aufforderung zur Prüfung? Es ist doch gut, dass nur ein Steuerschlüssel hinterlegt ist, bei mehreren wäre es problematisch, denke ich.
    Rechnung wurde ganz normal erstellt und im Hauptbuch eingelesen - keine Fehlermeldungen.
    Dann später die Kundenzahlung eingegeben - jedes Mal kommt diese Warnung!
    In der Rechnung ist ganz normal die MwSt ausgewiesen, so wie es sein soll. Es ist kein Steuerschlüssel beim Kunden hinterlegt o.ä.
    Bei der Kundenzahlung stelle ich die 3 dem Kundenkonto voran, weil wir Ist-Versteuerer sind.
    Also alles wie immer - ich weiss nicht mal, ob es am update liegt, oder jetzt nur zufällig zeitgleich auftaucht.


    Ich weiss echt nicht, wo ich noch suchen soll .... :(


    Lieben Gruß
    Christiane

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    die Fehlermeldung ist tatsächlich etwas schräg für meine Augen, da die Offenen Posten keine Steuerschlüssel verwalten.


    Eigentlich solltest Du zu jeder Rechnung erstmal zwei Buchungssätze haben - und bei beiden sollte ein Steuerschlüssel vergeben sein:
    Rechnungsversand:
    Kunde (10000) an Umsatzerlöse 19% (8400) mit StSchl. 3 (19% Mehrwertsteuer)
    Zahlungseingang:
    Bank an Kunde (10000) mit StSchl. 3 (19% Mehrwertsteuer) (oder halt Bank an Kunde (310000), hat denselben Effekt)


    Hast Du diese beiden Buchungssätze auch so in Deiner BuHa?

  • Hallo,


    den ersten Buchungssatz habe ich durch das Einlesen der Rechnung und den erfolgten Buchungslauf. Wenn ich die Zahlung eingebe, erscheint dann diese Warnung. Aber ich gebe die Zahlung immer so ein.... Wenn ich (nach vorheriger Datensicherung natürlich) dann auch einen Buchungslauf habe, habe ich eigentlich beide Buchungen genau so stehen. Aber diese Warnung erscheint bei jeder Kundenzahlung-Eingabe!!! Das irritiert mich doch sehr!
    Was kann ich tun?


    LG
    Chris

  • Hallo,
    habe mir die Infos zum Update nochmal genau durchgelesen und folgendes gefunden:

    Zitat

    Übergreifend/Offene Posten - manueller Ausgleich: In Mandanten mit
    Ist-Versteuerung wird bei der Buchungssatzerstellung beachtet, dass im
    OP evtl. mehrere Steuersätze hinterlegt sind. Bei Bedarf wird eine
    Splittbuchung erzeugt.

    und weiter unten folgendes, was eigentlich dasselbe aussagt.

    Zitat

    FiBu/Geschäftsvorfälle (Mandanten mit Ist-Versteuerung): Bei der
    Zahlungsverbuchung wird berücksichtigt, dass im ausgeglichenen OP evtl.
    mehrere Steuersätze vorhanden sind. Es wird ggf. eine Splittbuchung mit
    unterschiedlichen Steuersätzen erzeugt.

    Es ist aber nun unheimlich nervig, dass man jedes Mal diese Meldung wegklicken muss, dass nur ein Steuerschlüssel hinterlegt ist.
    Ich denke, es ist doch eher die Norm, dass nur einer hinterlegt ist, und man sollte dann vielleicht ne Meldung bekommen, wenn mehrere hinterlegt sind.
    Aber so ist das bei jeder Buchung noch ein Klick extra.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, so wie Du schreibst, scheint es keinen Sinn zu ergeben.
    Eine Warnung macht unter Umständen vielleicht dann Sinn, wenn in der Rechnung Artikel mit 7% und mit 19% MwSt aufgeführt sind, weil dann die Zuorndung der Zahlung natürlich angepasst werden muss. Deshalb denke ich, dass sich die "Fehlermeldung" (die ja nur eine Warnung ist) auch abschalten lassen müsste?!

  • So, nun nochmal meine weiteren Erfahrungen mit diesem Phänomen, falls der Eine oder Andere mitliest:


    Für Ist-Versteuerer ist es nun scheinbar nicht mehr notwendig, beim Zahlungseingang (sollte man ihn im Hauptbuch direkt buchen) dem Debitoren den Steuerschlüssel zuzuordnen oder eben dem Deb.-Konto eine 3 voranzustellen. Dies macht das Programm nun automatisch! (Eine Bemerkung hierzu wäre toll gewesen! Konnte dazu aber nichts in der Update-Info finden)
    Wenn man - wie gewohnt - bei der Eingabe weiterhin dem Debitoren-Konto den Schlüssel zuordnet oder die 3 der Konto-Nummer voranstellt, kommt oben genannte Meldung (dass nur ein Steuerschlüssel in den OPs hinterlegt ist). Wenn man die Eingabe des Steuerschlüssels oder der vorangehenden 3 weglässt, wird sie nach Verlassen des Eingabefensters automatisch vom Programm eingefügt.
    Dies ist doch mal eine gute Neuerung! Hoffe, bei Euch läuft das genauso :)


    Lieben Gruß
    Chris

  • Noch ein Nachtrag:


    Bei der Zahlungsverbuchung von innergemeinschaftlichen Erwerben wird nun auch automatisch der Steuerschlüssel vorangestellt.
    Aber da war er doch noch nie nötig, oder? Es geht doch um die Zahlung an EU-Lieferanten, da habe ich nie einen Steuerschlüssel eingegeben bei der Verbuchung der Zahlung.
    Habe ich das etwa immer falsch gemacht? Kann nicht sein - das bringt mich noch ganz durcheinander!


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das beschrieben Programmverhalten kann ich hier auf mehreren Rechnern nicht nachvollziehen. Hier meine Vorgehensweise:


    - Mandant mit Ist-Versteuerung
    - Rechnung anlegen und ausdrucken. Dabei wird OP und Eintrag ins FiBu-Protokoll erzeugt.
    - Ich lasse die entsprechende Buchung ins Hauptbuch einlesen und verbuche sie.
    - Anschließend wird der Geldeingang mit 1200 an Debitor erfasst und die Belegnummer der vorherigen Rechnungsbuchung verwendet. Unabhängig davon, ob ein Steuerschlüssel beim Debitor angegeben wurde oder nicht, wird bei mir auch nach dem Buchungslauf keine Warnmeldung zum Steuerschlüssel erzeugt.


    Sind Sie an irgendeiner Stelle anders vorgegangen?


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo chris808


    nicht aufgefallen, weil ich keine IST versteuerung mache.
    Zu Deinen Anmerkungen

    Zitat

    Debitoren den Steuerschlüssel zuzuordnen oder eben dem Deb.-Konto eine 3 voranzustellen


    Ich denke, Du meinst mit dem "Debitoren den Steuerschluessel zuordnen" nicht, dass Du dem Deitorenkonto fest einen Stuerschluessel im Kontenplan zuordnest, denn das waere falsch, da ja beim Rechnungsausgang das Erloeskonte bereits den Steuerschluessel hat. Nur der vorgesetze Steuerschluessel bei Zahlungseingagn ist richtig


    und zu

    Zitat

    Zahlungsverbuchung von innergemeinschaftlichen Erwerben wird nun auch automatisch der Steuerschlüssel vorangestellt


    Bei den Programmentwicklern geht man davon aus, dass bei der IST-Versteuerung fuer alle Buchungen mit MwSt der Steuerschluessel vorgestellt wird, also fuer Verkauef Inland aber auch Einkaufe Umkehr der Steuerschuld.
    Bei Zahlungausgang fuer innerg.ERwerb ist das jedoch nicht korrekt.
    Der VSt Abzug erfolgt ja bereits bei der Buchung der Eingangsrechnung (auch bei Istversteuerung) und gleichzeitig erfolgt auch hier die Buchung der MwSt. Der Tenor liegt auf Vorsteuer.
    Da gibt es keine Buchung fuer USt nicht faellig auf USt faellig die durch einen vorgestzten Steuerschluessel ausgeloest wuerde.


    Du haettest es sicher in einer USt-Voranmeldung gemerkt (oder auch das Finanzamt) den dort muessen in den Feldern 61 (VSt) und 89 (USt) die gleichen Betraege stehen.
    Geaendert habe ich das Programmverhalten seinerzeit dadurch, dass bei den Steuerschlusseln die Steuerkategorie geaendert wurde:
    Erst eine Datensicherung und dann testen
    Steuerschluessel 19 Steuerkategorie aendern in Steuerkategorie aus Bauleistung VSt normal
    Steuerschluessel 29 Steuerkategorie aendern in Steuerkategorie aus Bauleistung USt normal


    Das habe ich schon einmal im September 2009 an den Support gemeldet und es kann sein, dass es nun nicht mehr so funktioniert

  • Hallo C. Diehl,


    grundsätzlich gehe ich auch nicht anders vor.

    - Anschließend wird der Geldeingang mit 1200 an Debitor erfasst und die Belegnummer der vorherigen Rechnungsbuchung verwendet.

    Genau an diesem Punkt kommt dann die Meldung. Als Ist-Versteuerer muß man bei der Kundezahlung ja den Steuerschlüssel mit angeben. - Ich verbesser mich: musste man.
    Tut man es jetzt immer noch, weil man es so gewohnt ist und keine Info kam, dass es jetzt nicht mehr nötig ist, kommt eben besagte Meldung.
    Gibt man keinen Steuerschlüssel ein, und bucht sozusagen (bis letzte Woche noch) falsch für einen Ist-Versteuerer, wird der Steuerschlüssel automatisch eingefügt. Das
    Programm übernimmt also plötzlich diese Eingabe für mich.


    Warum das bei Ihnen nicht auftaucht, ist mir ein Rätsel. Dass das ja auch bei Computerhaus so passiert, beruhigt mich ungemein. Ist aber tatsächlich so!



    Hallo Franco,


    bei Deiner ersten Frage kann ich Dich beruhigen. Dem Debitor ordne ich nur einen Steuerschlüssel zu direkt in der Buchung des Zahlungseinganges, nicht dem Deb-Konto grundsätzlich ;)
    Naja, das ist ja jetzt auch nicht mehr nötig, wie ich merke.


    nun zum zweiten - und das ist jetzt wirklich ein Problem!

    Bei Zahlungausgang fuer innerg.ERwerb ist das jedoch nicht korrekt.


    Der VSt Abzug erfolgt ja bereits bei der Buchung der Eingangsrechnung (auch bei Istversteuerung) und gleichzeitig erfolgt auch hier die Buchung der MwSt. Der Tenor liegt auf Vorsteuer.


    Da gibt es keine Buchung fuer USt nicht faellig auf USt faellig die durch einen vorgestzten Steuerschluessel ausgeloest wuerde.

    Genau so habe ich das ja auch immer gedacht und auch gehandhabt. Aber bei der
    Zahlungsverbuchung einer Lieferantenrechnung, also innerg. Erwerb, setzt
    mir das Programm jetzt immer automatisch den Steuerschlüssel davor und bucht damit. Das
    kann ich gar nicht beeinflussen!!! War auch schon sehr verunsichert, als ich das gesehen habe.


    Note to myself: Storniere gestrige Arbeit! - Ärgerlich, aber machbar.


    Aber wie soll ich das denn nun in Zukunft händeln, wenn das automatisch geschieht???


    LG Chris

  • Ja, nach eingehener Prüfung wurden und werden alle Zahlungen für innerg. Erwerb automatisch mit EV19 gebucht! Höchst ärgerlich!


    Das Schlimme ist, man kann das nicht abstellen! Nach der Eingabe in der Buchungserfassung OHNE Steuerschlüssel erscheint die Buchung oben im Hauptbuch automatisch mit Steuerschlüssel 19 gebucht!!! Gehe ich noch ein mal in die Buchung, lösche den Steuerschlüssel raus - - er steht wieder drin, sobald die Buchungserfassung fertig ist.


    Hilfe - was nun???
    So kann ich natürlich gar nicht weiterarbeiten :(
    Dann mache ich eben Feierabend...


    Hoffe wirklich, da hat jemand noch nen Tip!


    LG Chris



    Nachtrag:
    Gebe ich eine Zahlung zum innerg. Erwerb ohne zugehörige Belegnummer ein, kann ich "ganz normal" buchen.
    Gebe ich die Zahlung mit Belegnummer ein, wird immer automatisch der Steuerschlüssel eingefügt, den man nicht löschen kann.


    Was ist das nur für ein Update mit merkwürdiger Eigendynamik???


    *ratlos*
    Chris

  • Hallo Franco,


    kannst Du mir das bitte nochmal genauer erklären, was Du meinst?


    Ich soll die Steuerschlüssel ändern???

    Steuerschluessel 19 Steuerkategorie aendern in Steuerkategorie aus Bauleistung VSt normal


    Steuerschluessel 29 Steuerkategorie aendern in Steuerkategorie aus Bauleistung USt normal

    Bei mir ist der Steuerschlüssel 19 für Ausland-EU Einkauf Umsatzsteuerfrei mit VSt-Abzug 19% eingestellt. Und ich bin davon ausgegangen, dass ich mich darauf verlassen kann. Ist eigentlich auf der USt-Voranmeldung auch richtig gelandet.
    Wieso soll ich die jetzt in Bauleistung ändern? Dann hab ich ja keinen Steuerschlüssel mehr für den innergem. Erwerb? Und abgesehen davon sind dann alle meine vorigen Buchungen falsch....


    Abgesehen davon ist mein Problem nicht gelöst, dass ich keine Zahlungen des innerg. Erwerbs ohne Steuerschlüssel mehr buchen kann, weil das Programm den Steuerschlüssel bei Zahlungseingabe immer automatisch einsetzt. - Aber dies erst seit dem neuen Update auf die U-Suite!!!


    Bislang lief das so:


    innerg. Erwerb Eingangs-Rechung eingegeben, durch Steuerkategorie des Lieferanten als Ausland EU mit ID wurde das automatisch mit Steuerschlüssel 19 Ausland-EU Einkauf Umsatzsteuerfrei mit VSt-Abzug 19% gebucht.


    Rechnung: 3425 innerg. Erwerb 19% VSt u USt an 7XXXX EU-Kreditor
    1574 Abziehbare Vorsteuer aus innerg. Erwerb 19% an 1778 Umsatzsteuer aus im Inland stpfl. EG-Lieferungen 19%

    Zahlung: Kreditor an Bank - ohne Steuerschlüssel


    Jetzt fordert das Programm bei der Zahlung denselben Steuerschlüssel nochmal ein! Löscht man ihn händisch raus, erscheint die Fehlermeldung "Der DATEV Steuerschlüssel beim Konto 7XXXXX ist nicht verfügbar" und die Zahlung kann nicht verbucht werden.
    Lässt man ihn drin bucht das Programm:
    7XXXX Kreditor an Bank und
    1574 Abziehbare Vorsteuer aus innerg. Erwerb 19% an 1778 Umsatzsteuer aus im Inland stpfl. EG-Lieferungen 19%


    Damit habe ich diese Buchung jetzt doppelt!! Das kann nicht stimmen!!!
    Was tun???


    Chris


    P.S.
    Soll ich für dieses Thema nen neuen Post aufmachen, weil es ja um ein ganz neues Thema geht? - Die Überschrift ist ja nun völlig irreführend.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wir haben aktuell hier vor Ort die Schwierigkeit, einerseits die Datenbank eines Kunden vorliegen zu haben, bei dem der beschriebene Sachverhalt auftritt. Andererseits konnten wir bei den hier von uns selbst angelegten Mandanten den Fehler nicht reproduzieren. Auch ein erster Vergleich der Parameter etc. der beiden Datenbanken lieferte keine Erklärung. Wir haben die oben erwähnte Datenbank nun unseren Entwicklern weitergeleitet. Wenn wir zum Sachverhalt neue Informationen haben, werden wir die natürlich auch hier im Forum bereitstellen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Chris


    zu meinem Vorschlag:
    durch die Aenderung dervon mir beschriebenen Vorgabe bei den Stuerschluessel aendert sich das Programmverhalten.
    Die IST-Versteuerung Routine wird dann (so kann ich mich erinnern) dann nicht verwendet.
    Datensicherung durchfuehren und dann einmal probieren


    Es ist so wie ich sagte, habs gerade mit einem neuen Mandanten probiert, nimm die Steuerkategorie der Bauleistungen, dann gibt es nicht mehr die Verarbeitungsanweisung des Programms gemaess IST-Versteuerung

  • Hallo Franco,


    zuerst einmal: den Steuerschlüssel 29 gibt's bei mir gar nicht.


    Wenn ich den Steuerschlüssel 19 ändere in Bauleistung, dann ist ja auch die Eingangsrechnung entsprechend gebucht und wird nicht entsprechend auf der USt-VA als innerg. Erwerb ausgewiesen. Das kann dann ja auch nicht richtig sein, dann habe ich plötzlich gar keinen innerg. Erwerb mehr stehen.
    Sehr mysteriös...


    Aber trotzdem Danke für's Mitdenken!


    Gruß
    Chris