Nebenberufliches Studium als Sonder- oder Werbungskosten?

  • Hallo Zusammen,


    also ich komme einfach mal direkt zum Punkt, aber zuvor noch eine kurze Hintergrundbeschreibung:


    ich habe eine abgeschlossene Berufsausbilung (gewerbliche Ausbildung) und wie so viele Menschen hat es mich mit der IT-Hochphase ca. 2000 als Quereinsteiger in die IT Verschlagen und seit dem arbeite ich da auch.
    Letztes Jahr habe ich beschlossen mich mit einen Studium in Vollzeit neu zu Orientieren (FernUni Hagen) mit einem Studiengang der so gar nichts mit IT oder meinen bisherigen Berufsleben zu tun hat -> Bachelor Politik & Verwaltungswissenschaften.


    Da ich mir natürlich auch überlegt habe das ich damit eigentlich anstellen will und auch es ganz praktisch anwenden will (also wirklich beruflich neu orientieren) habe ich mich bei einer Tageszeitung als Freier Journalist beworben und die Tage auch ein Gespräch mit dem zuständigen Redakteur.


    So viel zur Prosa!


    Da es ja keinen Bezug zu meiner beruflichen Tätigkeit hat, weiß ich nicht, ob ich es als Sonderkosten nehmen soll oder ob ich es tatsächlich als Werbungskosten nehmen kann, da es sich um ein Erststudium ist bzw. eine ernsthafte berufliche Neuorientierung angestrebt wird.


    P.S Ich versichere Eidesstattlich das ich die Suchfunktion benutzt habe!

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem Erststudium, das nicht mit dem bisherigen Beruf in Verbindung steht (also keine Weiterbildung darstellt), können keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Sonderausgaben können in der "Anlage Vorsoreaufwand" geltend gemacht werden. Diese bewirken jedoch keinen Verlustvortrag oder Rücktrag.

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem Erststudium, das nicht mit dem bisherigen Beruf in Verbindung steht (also keine Weiterbildung darstellt), können keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

    Das stimmt so nicht. Liegt nachweislich eine abgeschlossene Berufsausbildung vor, sind die Kosten des Erststudiums als Werbungskosten anzusetzen, sofern ein Bezug zu einer künftigen beruflichen Tätigkeit hergestellt werden kann.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort.
    Also dann habe ich das (hoffentlich) richtig verstanden, dass es in meinem Fall Sonderkosten wären.


    Da wohl kaum ein Bezug zwischen einer Gewerblichen / Handwerklichen Ausbildung zu einem Politik bzw. Verwaltungswissenschaftlichen Studium hergestellt werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Also dann habe ich das (hoffentlich) richtig verstanden, dass es in meinem Fall Sonderkosten

    Was sind Sonderkosten? Und wenn Du Sonderausgaben meinst, dann hast Du mich falsch verstanden.


    Da wohl kaum ein Bezug zwischen einer Gewerblichen / Handwerklichen Ausbildung zu einem Politik bzw. Verwaltungswissenschaftlichen Studium hergestellt werden kann.

    Aber dazu:

    ... habe ich mich bei einer Tageszeitung als Freier Journalist beworben und die Tage auch ein Gespräch mit dem zuständigen Redakteur.

  • Alles klar hab's. :)


    Noch eine kurze Frage und dann denke ich, werde ich für dieses Jahr auch schon wieder abtauchen zu diesem Thema. :)


    Ich meine es gesehen zu haben, dass es die Möglichkeit gibt direkt zu den einzelnen Positionen Kommentare bzw. Erklärungen eingeben zu können z.b das Brücken und gewisse Einführungskurse via CD Rom und Buch durchgeführt werden und natürlich beschreiben dass ich sehr wohl eine berufliche Neuorientierung plane und ernsthafte aktivitäten betreibe (auch wenn es zu keinem aktuellen beruflichen Bezug steht)


    Falls ich einfach etwas gesehen habe, was nicht ist -> in meiner geistigen Umnachtung muss ich es eben in einen kleinen extra Schreiben erwähnen, aber so wäre es natürlich schöner. :)


    Liebe Grüße und wie jedes Jahr besten Dank.


    (Zumindestens bis ich unter der Rubrik mein Büro "aufschlage") :)

  • Wie lautet die eigentlich? ?(


    Ich glaub das Politikstudium wirkt schon. ;)


    Nein im Ernst, ich möchte wissen ob es eine direkte Möglichkeit gibt Erklärungen und Kommentare mit den einzelnen Positionen zu verknüpfen.


    z.b bei den Werbungskosten führe ich die Semestergebühren an (oder eben Allgemein das Studium) gibt es die Möglichkeit dort z.b zu vermerken, salopp gesagt:
    "Dies hat zwar nichts mit meinem Beruf zu tun, aber ich plane eine berufliche Neuorientierung und werde als freier Journalist tätig.


    Sollte dies nicht möglich sein auch kein Akt dann füge ich ein kleines Extraschreiben als Erklärung bei.

    • Offizieller Beitrag

    Nein im Ernst, ich möchte wissen ob es eine direkte Möglichkeit gibt Erklärungen und Kommentare mit den einzelnen Positionen zu verknüpfen.

    So, wie Dir es offensichtlich vorschwebt, nicht. Die würden bei einer ELSTER-Übertragung verschütt gehen und auf den Formularausdrucken wäre auch kein Platz dafür.
    Du kannst aber Notizen in den Bereichen anlegen, die Du dann in Dein Begleitschreiben manuell übernehmen kannst.


    Sollte dies nicht möglich sein auch kein Akt dann füge ich ein kleines Extraschreiben als Erklärung bei.

    Das wird das Beste sein.