Grundsätzliches zu Prepaid-Konten (und Kreditkarten-Konten) bei IST-Versteuerung

  • Ich erkläre mal genauer welche Art von Pre-Paid-Konto das ist:


    Ein Domain-Registrierungs-Service aus z.B Polen.


    Ich lade Geld von Kreditkarte in meinen Account, und kann damit Domains registrieren. Rechnungen bekomme ich erst bei Registrierung, zum Aufladen gibt es keinen Beleg ausser des Kraditkartenumsatzes.

  • Danke für den Tipp, nun weiß ich, warum "1518 - Geleistete Anzahlung 19 %" als IST-Versteuerer nicht anwendbar ist, und deshalb im Kontenplan auch nicht auftaucht. Das außerdem vorgeschlagene "3100 - Fremdleistungen" würde ich auch nicht für meinen Fall nehmen, da das eingezahlte Geld im Endeffekt auch an diesen Dienstleister fließt, nur zu späterem Zeitpunkt (nämlich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung). Ich vermute, dass bei solchen Pre-Paid-Konten auch bei IST-Versteuerung die Leistungserbringung entscheidend ist. Also weiß ich nach wie vor nicht, wie ich die Pre-Paid-Konto-Aufladung/Anzahlung buchen darf/muss.


    Ich hoffe, ihr habt noch Lust weiterzudiskutieren. Ich bin euch auf jeden Fall sehr dankbarer für eure Mühen!

  • Ich hab mich mal mit nem Kollegen unterhalten, der hat auch IST-Versteuerung, und hat einfach das Konto 1200 kopiert und in 1230 Finanzkonto umbenannt (nicht bei MB, im Konkurrenzprodukt).
    In MB geht das nicht, es heisst, Konto schon belegt. Ist eh die Frage, würde ich 1200 (Girokonto), 1210 (Kreditkarte) oder 1220 (Paypal) kopieren? 1220 taucht aber ja eh nicht in der Liste auf, also kann ichs auch nicht kopieren. Gibts sonst noch eine Möglichkeit, ein "Finanzkonto" anzulegen?


    Oder MUSS es wirklich was mit "Anzahlung/Vorauszahlung" sein? Es scheiden sich ja auch hier im Forum die Geister, ob ich als EÜR/IST-Versteurer die Sache beim Aufladen oder zur Leistungserbrinung absetzen kann...

  • 1371 Verechnungskonto?


    Hat da das häschen im Forum noch nichts zu geschrieben?

    Doch, hat es, und hab auch alles mal durchgelesen.


    Auch habe ich mal im einschlägigen Domainhandel-Forum nach der Problematik gesucht, und tatsächlich gibt es auch dort eine Antwort auf diese Problematik, die ich den Lesern hier nicht vorenthalten will:


    Wie mache ich das denn, mehrere Salden im Konto 1371? Ich bin der Lösung jetzt sehr nahe. :)

    • Offizieller Beitrag

    Sehr verwirrend.


    Ich würde gern helfen, gebe aber zu, ich habe den Faden verloren.


    Zunächst einmal ist die Bezeichnung "Ist-Versteuerung" allein eine Bezeichnung, die für die Umsatzsteuer (nicht für die Einkommensteuer) gilt und die sich ausschließlich auf die Umsatzbesteuerung der Einnahmen bezieht.


    Es ist also bei allen Eingangsrechnungen unerheblich, ob Sie Soll- oder Ist-Versteuerer sind.


    Es gibt hier meiner Meinung nach mehrere Sachverhalte, die miteinander verquirlt wurden, ich versuche, das mal auseinander zu fummeln.


    1)
    Kreditkartenumsätze:
    Hier geht es Ihrer Beschreibung nach um Kosten, also Eingangsrechnungen.
    Die Umsatzsteuer darf abgezogen werden, wenn Sie die Rechnung vorliegen haben. Klassischer Fall einer Kreditkartenzahlung: Tanken. Beleg haben Sie sofort, Umsatzsteuer ist also am Tag des Tankens abzugsfähig, darf in die Umsatzsteuervoranmeldung des Tankmonats.
    Ertragsteuerlich (also in die EÜR zu buchen) sind die Kosten, wenn Sie gezahlt werden. Die Zahlung wird im Allgemeinen auf den Verlust der Verfügungsmacht über die Geldsumme abgestellt- eigentlich wäre das ja gefühlt der Zeitpunkt, an dem das Geld von Ihrem Konto abgebucht wird. Bei Krediten und Darlehen (das ist auch bei Kleinkrediten einer Kreditkarte so) gilt der Zeitpunkt der Kreditaufnahme maßgeblich, also der Zahlungszeitpunkt. Die Darlehensaufnahme (Tag des Tankens) und Tilgung (Tag der Abbuchung) gelten als Vermögensumschichtung, die in der EÜR unerheblich ist.
    Ich würde also entweder ein Kreditkartenkonto als eigenes Konto führen- dazu rate ich immer dann, wenn das Kreditkartenkonto selbst ein betriebliches Konto ist- oder aber nur die betrieblichen Umsätze über das Verrechnungskonto buchen - dazu rate ich, wenn es sich bei dem Kreditkartenkonto um ein privates Konto handelt, von dem betriebliche Kosten zuweilen gezahlt werden sollen.


    2)
    Bereitstellung von Guthaben
    Hierzu gibt es unterschiedliche vergleichbare Anwendungssachverhalte. Im Allgemeinen handelt es sich hier aber nicht um Anzahlungen, weder für die ertragssteuerliche, noch für umsatzsteuerliche Betrachtung.
    Umsatzsteuerlich (unabhängig von der Steuerfreiheit ist ggf eine Steuerbarkein gegeben, der Zeitpunkt des Eintritts muss deshalb festgestellt werden) ist eine Anzahlung eine Zahlung vor Leistung. Das bedeutet auch, dass sich die Zahlung auf eine konkrete, später zu erbringende Leistung bezieht. Denn umsatzsteuerbar ist grundsätzlich nur ein Leistungsaustausch.
    Ertragsteuerlich handelt es sich nicht um einen steuerbaren Vorgang, weil die Verfügungsmacht über das Geld nicht auf den Empfänger übergegangen ist. Weiterhin entscheiden Sie selbst, ob und wofür das Geld verwendet wird, oder ob Sie es wieder rückerstattet haben wollen. Es handelt sich also nur um ein Guthaben, nicht aber um einen steuerlich relevanten Vorgang.
    Hier würde ich entweder über ein Bankkonto buchen (so kann man ein Guthaben ausweisen), wie z.B. PayPal Konten gebucht werden sollten, oder über ein eigenes selbst zu erstellendes Verrechnungskonto (durch kopieren eines Vorhandenen).


    Der Sachverhalt trifft übrigens in umgekehrter Weise zu auf Umsätze bei Amazon oder Ebay, die über die Ebay-Kaufabwicklung oder über den Amazon-Marketplace generiert und abgerechnet werden.
    Mit dem Eingang des Geldes auf dem Ebay/Amazon-Guthabenkonto gilt die Einnahme als zugegangen.


    Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt korrekt eingeschätzt und eine einigermaßen hilfreiche Antwirt zusammengekritzelt.

  • Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Artikel !!


    Ich versuche es mal in meinen Worten und meiner Logik wiederzugeben:


    --------------------------------Zusammenfassung-----------------------------------------


    1.) bei tatsächlichem Geldfluss im Nachinein (hier: klassische Kreditkarte) kann man geltend machen:
    a) die Vorsteuer sobald Einzelrechnung vorliegt (meist sofort bei Kauf)
    b) als Betriebsausgabe zum Zeitpunkt des Kaufs
    (Kreditkartenabrechnung hat also bei (a)+(b) keine Relevanz)


    2.) bei tatsächlichem Geldfluss im Voraus (hier: Prepaid-Konto mit Erstattungsmöglichkeit:(
    a) die Vorsteuer (nochmals EDITiert nach dem Posting von häschen)
    -falls die zu erbringende Leistung schon feststeht und eine "Rechung vor Leistung" vorliegt: zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses
    -falls nicht: zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
    b) als Betriebsausgabe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung


    neu:
    3.) bei tatsächlichem Geldfluss im Voraus (hier: Prepaid-Konto ohne Erstattungsmöglichkeit:(
    a) die Vorsteuer wie unter 2(a).
    b) als Betriebsausgabe zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses (da die Verfügungsmacht über das Geld auf den Empfänger übergeht)


    ----------------------------------Ende der Zusasammenfassung-------------------------------
    Falls etwas zu verbessern ist, bitte komplett zitieren und direkt editieren!




    Dann sind noch Fragen offen:


    -Zu (2) empfiehlst Du z.B. "ein eigenes selbst zu erstellendes Verrechnungskonto (durch kopieren eines Vorhandenen)."
    Kann ich hierfür aber auch das vorhandene Konto 1371 "Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam" nehmen, und ggf. dieses kopieren, da ich mehrere Salden auseinanderhalten will.
    Oder muss ich 1360 kopieren und in z.B. 1361, 1362, etc umbenennen?


    -Ist es normal, dass ich mein schon angelegtes und bebuchte Paypal-Konto (1220) im Kontenplan nicht sehe?

    • Offizieller Beitrag

    1.) bei tatsächlichem Geldfluss im Nachinein (hier: klassische Kreditkarte) kann man geltend machen:
    a) die Vorsteuer sobald Einzelrechnung vorliegt (meist sofort bei Kauf)
    b) als Betriebsausgabe zum Zeitpunkt des Kaufs
    (Kreditkartenabrechnung hat also bei (a)+(b) keine Relevanz)

    Ja, genau!

    2.) bei tatsächlichem Geldfluss im Voraus (hier: Prepaid-Konto mit Erstattungsmöglichkeit):
    a) die Vorsteuer zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses (falls die zu erbringende Leistung schon feststeht)
    b) als Betriebsausgabe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

    zu a) es ist nur dann die Vorsteuer abzugsfähig, wenn eine Rechnung darüber vorliegt. Eine Rechnung über eine Zahlung vor Leistung wäre das dann eine klassische Anzahlungsrechnung, die wie normaler Aufwand zu behandeln wäre.
    Es muss also bei dieser Zahlungsart auch schon auf der Rechnung erkennbar sein, dass es sich um eine Zahlung vor Leistung handelt-schon, weil auf einer korrekten Rechnung ein Leistungszeitpunkt vermerkt werden muss.


    Im Allgemeinen ist ein Prepaid-Konto aber keine Zahlung vor Leistung, sondern eine Art Sparguthaben. Erst dann, wenn das Guthaben in einen Leistungsaustausch umgewandelt wird, handelt es sich einen steuerlich relevanten Vorgang,

    neu:
    3.) bei tatsächlichem Geldfluss im Voraus (hier: Prepaid-Konto ohne Erstattungsmöglichkeit):
    a) die Vorsteuer wie unter 2(a).
    b) als Betriebsausgabe zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses (da die Verfügungsmacht über das Geld auf den Empfänger übergeht)

    Haben Sie für so einen Sachverhalt ein Beispiel?
    M.E. handelt es sich hier um eine Art nicht erstattungsfähigen Gutschein, da bin ich mir aber auch unsicher.

    -Zu (2) empfiehlst Du z.B. "ein eigenes selbst zu erstellendes Verrechnungskonto (durch kopieren eines Vorhandenen)."
    Kann ich hierfür aber auch das vorhandene Konto 1371 "Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam" nehmen, und ggf. dieses kopieren, da ich mehrere Salden auseinanderhalten will.
    Oder muss ich 1360 kopieren und in z.B. 1361, 1362, etc umbenennen?

    Welches Ihnen besser gefällt. Welche Nummer es von diesen beiden Konten sein sollte, ist unerheblich. Wichtig ist nur, dass unter Kontendetails keines der beiden Konten eine Nummer für die EÜR oder USterklärung eine Zuordnung hat. Da muss überall 0 stehen.

    -Ist es normal, dass ich mein schon angelegtes und bebuchte Paypal-Konto (1220) im Kontenplan nicht sehe?

    Nein, eigentlich nicht.
    In welchem Kontenplan denn?

  • Zitat

    Ist es normal, dass ich mein schon angelegtes und bebuchte Paypal-Konto (1220) im Kontenplan nicht sehe?


    Kannst Du mal einen Screenshot machen, wo genau das PayPal Konto nicht auftaucht?

  • häschen: Danke für die Richtigstellung! Ein Beispiel für (3) (Prepaidkonto ohne Rückzahlungsmöglichkeit) wäre einer dieser Domain-Registrierungs-Dienste aus USA. Dort lädt man Geld in den Account, hat aber keine Chance auf Rückerstattung bei Nichtnutzung. Darauf wird beim Refill direkt hingewiesen:
    "Non-refundable. 3% of the total amount refilled will be deducted from your balance as a Online Access Fee. (Ex. $100 will result in 97 Points net deposit into your account)."


    Die Umwandlung in "Points" ist wahrscheinlich der Trick dabei. Ich ging immer von 97 USD Guthaben aus, tatsächlich handelt es sich dann wohl um den von Ihnen angesprochenen Gutschein...


    Mausko: Bzgl. fehlendem Paypal-Konto 1220: Es fehlt in der Liste im Fenster "Kontoplan bearbeiten". Siehe Spoiler



    [darf ich auch nochmal kurz Werbung machen für einen zweiten bisher unbeantworteten Thread vom Freitag, der eine Folgeproblematik von hier zum Konto 1371 behandelt? Bedienung Manuelle Buchung auf Konto 3123 führt zu Fehler auf USt-VA]

  • Hat das einen Grund, dass du als Beispiel eine Registrierung aus Polen nennst? Das Prinzip klingt an und für sich ja recht interessant, wie ich finde! Ich habe nämlich Selbiges vor und befinde mich aber momentan noch beim Domain Check auf http://hosting.1und1.de/domaincheck, da ich noch nicht genau weiß, welche Endung es werden soll und ob ich nicht evtl. auf eine generische Domain zurückgreifen soll…Hast du das denn selber schon ausprobiert?

    Wer später bremst, bleibt länger schnell

    Einmal editiert, zuletzt von jelly ()

  • -Ist es normal, dass ich mein schon angelegtes und bebuchte Paypal-Konto (1220) im Kontenplan nicht sehe?

    Hallo Timm,


    ich habe selbiges Problem mit dem PayPal-Konto, dass dies nicht im Kontenplan erscheint.


    Es handelt sich bei mir sogar um eine mehrmalige Neuinstallation mit Mein-Büro Version 14.00.09.103 (und auch die vorherige 13 Version getestet).


    Habe bei mir bei Bankverbindungen 3 Konten angelegt (Giro-Konto, PayPal, Kreditkartenkonto (SKRILL).


    Wenn ich das Bankkonto (1200) und danach das PayPal-Konto (1210) einrichte, wird das nächste Kreditkartenkonto leider auch (1210), welches dann so auch im Kontenplan erscheint. Deswegen habe ich dann ein weiteres viertes Konto für Kreditkarte (SKRILL) angelgt. Danach das dritte Konto wieder gelöscht.


    Mit diesem Trick konnte ich zumindestens in der Übersicht in den Bankverbindungen Girokonto(1200), PayPal(1210) und Kreditkarte-Skrill(1220) darstellen.
    Im Kontenplan erscheint allerdings danach nur Girokonto (1200) und Kreditkarte-Skrill (1220). Das PayPal-Konto (1220) fehlt weiterhin im Kontenplan.


    Hast du inzwischen eine Lösung gefunden ?


    Danke & Gruß
    Michael


    P.S. bei zwei Freunden die OM verwenden, ist hier alles korrekt sauber dargestellt. Ein anderer Freund der von Mein-Büro zu OM gewechselt hat, ist selbiges Problem.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    es konnte in der bisherigen Programmversion passieren, dass bei Anlage eines online geführten Paypal-Kontos und der nachträglichen Anlage eines weiteren Onlinekontos das Paypal-Konto nicht mit einer eigenen FiBu-Nummer geführt und angezeigt wurde. Hierzu haben unsere Entwickler für das nächste Update eine entsprechende Anpassung angekündigt. Vorbehaltlich der tatsächlichen Umsetzung sollte das Paypal-Konto anschließend wieder korrekt aufgeführt werden.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel