Hallo,
Angenommen jemand hat in der Einkommensteuererklärung 30,40 Erfahrungsaustausche mit Kollegen im Feierabend angesetzt (Beruflicher Austausch). Die Verpflegungspauschale wurde nicht angesetzt. Lediglich die Kilometer.
Das Finanzamt teilt mit in einer Anfrage:
"Erfahrungsaustausch mit Kollegen
"Fahrten für Erfahrungsaustausch mit Arbeitskollegen sind privat veranlasst und deshalb nicht als Werbungskosten absetzbar"
Wie ist damit umzugehen? Gibt es hierfür eine gute Begründung / Gerichtsentscheidung?
Dass ganze ist analog einer Lerngemeinschaft fürs Studium.
Viele Grüße und danke
Nick