Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser

  • Hallo,


    in einem Haus mit 3 Wohnungen haben ich im Hausanschlussraum 4 Wärmemengenzähler installiert.


    Jeweils einen für die verbrauchte Heizenergie in jeder Wohnung und einen für benötigte Energie zur Warmwassergenerierung durch die Heizungsanlage.


    Bisher wurden die 4 Verbrauchsmengen addiert und über die Jahresrechnung des Energieversorgers entsprechen aufgeteilt. Der Anteil für die Warmwasserenergie wurde über separate Warmwasseruhren ermittelt.


    Wie bekomme ich soetwas wit dem Hausverwalter 2014 hin ?


    Vielen Dank schon mal !

  • WISO Hilfe


    Zähler
    Inhalt
    Lage des Zählers
    Art des Zählers
    Angaben zur Berechnung
    Zuordnung des Zählers für die Abrechnung
    Zählerstände
    Beispiel für die Zählerstände bei einem Mieterwechsel bei dem ein Leerstand entstanden ist
    Eichfristen
    Was tun, wenn bei fehlerhaften Messwerten?


    In der Eingabemaske Zähler können Sie Daten zu im Gebäude installierten Zählern eingeben.


    Die fairste und sicherste Methode um Wasser-, Abwasser-, Strom- und Heizverbräuche zu erfassen ist über Zähler. Sofern Zähler in den einzelnen Wohnungen / Einheiten vorhanden sind, können die Wasser- und Abwasserkosten zu 100% nach Verbrauch umgelegt werden. Die Kostenverteilung des Heizverbrauches hingegen wird zu 50%-70% nach Verbrauch auf die Mieter umgelegt.


    Eine Abrechnung nach Verbrauch wird empfohlen. Sollten Sie Zähler in Ihren Wohnungen / Einheiten installiert haben, denken Sie bitte daran, diese auch in den gesetzlich vorgeschrieben Fristen zu eichen.


    Lage des Zählers
    Wählen Sie zunächst das Gebäude, bei Zwischenzählern und normalen Zählern anschließend die Wohnung und den Zähler aus. Zur Neuanlage eines Zählers klicken Sie auf die Schaltfläche Neu.


    Art des Zählers
    Wählen Sie die Art des Zählers aus.


    Der "normale" Zähler ist der Standardfall unter den Zählern. Er ist der in der Wohnung installierte Zähler, der unmittelbar dem im Gebäude installierten Hauptzähler nachgeordnet ist. Er misst den auf die Wohnung entfallenden Energieverbrauch.
    Beispiel: Wasseruhren einer einzelnen Wohnung
    Zuordnungsbar zu einem Hauptzähler. Die Zuordnung ist allerdings keine Voraussetzung.


    Ein Hauptzähler ist nicht direkt einer Wohnung zugeordnet. Er ist der im Gebäude installierte Zähler und erfasst den Gesamtverbrauch der Liegenschaft.
    Beispiel: Die Hauptwasseruhr, die den gesamten Verbrauch der Liegenschaft erfasst und vom Versorger direkt abgerechnet wird.


    Ein Zwischenzähler ist ein Zähler dem "normalen" Zähler ähnlich. Allerdings ist ein Zwischenzähler dann zu verwenden, wenn er dem in der Wohnung installierten "normaler" Zähler in einer weiteren Wohnung nachgeordnet ist. D.h. beide Zähler liegen an einer Leitung. Erst kommt der "normale" Zähler für die erste Wohnung und dann Zwischenzähler in der zweiten Wohnung.
    Beispiel: Die Einliegerwohnung hat einen Zwischenzähler, da diese vom "normalen" Zähler der vermieteten Wohnung abzweigt.


    Ein Allgemeinzähler ist dann zu verwenden, wenn ein Teilverbrauch, nach dem Hauptzähler, allen dient. Er ist einem Hauptzähler zugeordnet. Der Verbrauch des Allgemeinzählers wird über einen Umlageschlüssel auf alle Parteien gleichmäßig verteilt.
    Beispiel: Die Bewässerung des Gartens wird über die Hauswasserleitung gemacht. So muss es für diesen Zugang einen Allgemeinzähler geben. Die Kosten werden auf alle verteilt.


    Ein Zähler für Solarthermie misst die in die Heizungsanlage eingespeiste Wärmemenge von Solaranlagen.


    Ein Zähler für Wärmemenge misst die für die Warmwasseraufbereitung benötigte Wärmeenergie bei kombinierten Heizungsanlagen. Es gibt sowohl den Wärmemengenzähler der Heizanlage und die der Wohnungen / Einheiten.


    Zwischen- und Allgemeinzähler müssen einem übergeordneten Zähler zugeordnet werden. Wählen Sie den übergeordneten Zähler im Feld Zuordnung aus. "Normale" Zähler können einem Hauptzähler zugeordnet oder unabhängig sein (z. B. Stromzähler der einzelnen Einheiten).


    Angaben zur Berechnung
    Für die Berechnung des Verbrauchs sind zusätzliche Angaben erforderlich:


    Haben Sie den Haken bei Der Zähler ist aktiv nicht gesetzt, wird der Zähler als inaktiv behandelt und bei Auswertungen, die nach der letzten Ablesung liegen, nicht mehr berücksichtigt und bei der Erfassung der Zählerstände über den Assistenten nicht mehr mit angezeigt.


    Bei HKV-Zählern können Sie zudem einen (z.B. Strich-) Umrechnungsfaktor aktivieren und für diesen einen Wert eingeben.


    Wenn der Haken für das zurückstellen des Zählers nach Ablesung gesetzt ist, wird der Verbrauch nicht als Differenz zum vorherigen Stand ermittelt, sondern der Wert direkt als Verbrauch von der letzten Ablesung bis zum Datum der aktuellen Ablesung angenommen.


    Bei der Erfassung des Verbrauchs treten regelmäßig Messdifferenzen auf. Im Regelfall zeigt der Hauptzähler mehr an als die Summe der normalen Zähler. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Anlaufempfindlichkeit beim Hauptzähler höher ist als bei den normalen Zählern oder auf unterschiedliche Ablesezeitpunkte in den Wohnungen. Entscheidend für die Kostenverteilung ist der auf dem Hauptzähler angezeigte Wert. Die Messdifferenzen werden im Verhältnis der Stände der normalen Zähler auf die Wohnungen bzw. Einheiten verteilt. In der Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnung werden die Differenzen offen ausgewiesen.


    Zuordnung des Zählers für die Abrechnung
    Bei "normalen" Zählern und Zwischenzählern wählen Sie anschließend nach einem Mausklick auf die Eingabezeile Umlageschlüssel einen der vordefinierten Schlüssel aus der Liste. Bei normalen Zählern und Zwischenzählern können Sie zwischen Wasser, Kaltwasser, Warmwasser oder HKV-Zähler wählen. Sie können auch einen zweiten Umlageschlüssel eingeben.


    Zählerstände
    Zur Erfassung der Zählerstände klicken Sie auf die Schaltfläche mit dem Pfeil nach rechts neben Übersicht über die abgelesenen Zählerstände. In dieser Tabelle erfassen Sie die Ablesestände der Zähler, aus denen der Verbrauch ermittelt wird.


    Bei der Angabe des Stichtags müssen Sie aufpassen, dass Sie den richtigen Stichtag wählen. Der Stichtag muss immer auf den letzten Tag des Zeitraums gesetzt werden, dem der Zählerstand zugeordnet werden soll. Wenn Sie also den Abrechnungszeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012 haben, so ist der dafür gültige Zählerstand derjenige am 31.12.2012. Der Verbrauch wird aus dem letzten Zählerstand des Vorgängerzeitraumes ermittelt, also dem Zählerstand am 31.12.2011.


    Beispiel für die Zählerstände bei einem Mieterwechsel bei dem ein Leerstand entstanden ist
    Nehmen wir an, Ihr Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2011 - 31.12.2011 und der letzte Mieter ist am 30.04.2011 ausgezogen. Ein neuer Mieter ist aber erst am 01.06.2011 wieder eingezogen. Sie hatten also einen einmonatigen Leerstand. Dann müssen Sie den Zähler zu folgenden Stichtagen ablesen:


    31.12.2010 Ende des vorherigen Abrechnungszeitraumes
    30.04.2011 Auszug des alten Mieters
    31.05.2011 Ende des Leerstandes
    31.12.2011 Ende des aktuellen Abrechnungszeitraumes
    Die Ablesestände der Zähler, den Stichtag sowie das Ablesedatum tragen Sie in den weiteren Eingabefeldern ein. Eine genaue Beschreibung zur Eingabe der Zählerstände finden Sie unter Verbrauchsbezogene Schlüssel - Zähler.


    Alternativ können Sie einen Assistenten "Stände für Zähler in dieser Wohnung / Einheit erfassen" über den Link aufrufen.


    Eichfristen
    Verbrauchszähler von Gas, Wärme, Strom und Wasser haben bestimmte Fristen, in den Sie entweder ausgetauscht, überprüft oder neu geeicht werden müssen. Werden diese Fristen nicht eingehalten und die abgelaufenen Zähler in Abrechnungen verwendet, so kann die Abrechnung angefochten werden. Es kann ebenso zu einem Bußgeld von maximal 400,00 € pro Zähler (abhängig vom Buchgeldkatalog der Bundesländer und der Art des Zählers) fällig werden.


    Die Eichfristen sind in der Regel auf dem Zähler selbst zu finden. An nachfolgende Eichfristen können Sie sich halten:


    Art des Zählers Eichfrist in Jahren
    Wärmewähle 5 Jahre
    Warmwasserzähler 5 Jahre
    Kaltwasserzähler 6 Jahre
    Gaszähler 8 Jahre
    Stromzähler mit elektrischem Messwerk 8 Jahre
    Stromzähler mit Induktionswerk 16 Jahre
    Was tun, wenn bei fehlerhaften Messwerten?
    Sind Messwerte von Zählern an Heizkörpern aus physikalischen Gründen nicht korrekt, so dürfen Sie nicht in der Heizkostenabrechnung verwendet werden.


    Ist das der Fall, so greift an dieser Stelle $ 9a Absatz 1 der Heizkostenverordnung. Hiernach wird der Verbrauch anhand von vergleichbaren Vorjahreswerten ermittelt. Alternativ wird auch zugelassen, den Verbrauch anhand vergleichbarer Räume zu ermitteln.


    Ihnen liegen auch keine vergleichbaren Daten vor? Erstellen Sie eine verbrauchsunabhängige Abrechnung nach Fläche. Kürzen Sie allerdings das Abrechnungsergebnis um 15 %. Das entspricht der Berechnung gemäß $ 12 Absatz 1 der Heizkostenverordnung.

  • Das beantwortet aber die Frage von Maramara nicht wirklich. Habe das selbe Problem. Eine Heizung für zwei Wohnungen: Die Heizung wird über Wärmemenge gemessen und das Warmwasser über Wasseruhren.Wie wird das bei der Heizkostenerfassung eingetragen und auch umgerechnet. Bin mir jetzt nicht sicher ob ich das Programm nun kaufen soll. Leider kann man dies in der Testversion nicht ausprobieren.

  • Hallo. Hat schon jemand eine Antwort darauf? Stehe vor dem gleichen Problem. 3 Wohnungen mit Wärmemengenzähler für Heizung und jeweils Kalt und Warmwasseruhren je Wohnung. Warmwasserspeicher hat auch einen Wärmemengenzähler. Die Warmwasseruhren zeigen den cbm Verbrauch. Der Wärmemengenzähler am Warmwasserspeicher zeigt kWh. Welche Zähler muss man in der Software anlegen um das korrekt zu berechnen. Ich stehe da auf dem Schlauch oder sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wäre für jede Hilfe dankbar.

  • Hallo.
    Es ist ein Haus mit 3 vermieteten Wohnungen. Ich habe das Wiso Vermieter. Komme nicht so richtig weiter. Jede der 3 Wohnungen hat je eine Kaltwasseruhr, eine Warmwasseruhr, und es ist für jede Wohnung ein Wärmemengenzähler für die Heizung installiert. Der Warmwasserspeicher hat auch einen Wärmemengenzähler und er ist für alle 3 Wohnungen da. Habe nun folgende Zähler im Programm Wiso Vermieter erstellt. Gas gesamt. Wasser gesamt. Beide als Hauptzähler.
    Dann je Wohnung 1 Kaltwasser und Warmwasser und Wärmemengenzähler. Wie verteile ich die Kosten vom Warmwasserspeicher?

  • Unter Heizkosten und Verteilung der Warmwasserkosten ist bei der Berechnung der Wärmemenge "Wärmemengenzähler" auszuwählen. Darunter kann dann der Verbrauch eingetragen werden.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Vielleicht kann ich eine Info zusätzlich zu blumenmeer1 noch geben.


    Mittels dieses Aufstellung könnten die einzelnen Zähler angelegt werden. Dabei halt die einzelnen Zählerarten (KW oder WW) den entsprechenden Wohnungen, die vorher ja angelegt werden müssen, zuteilen. Damit wären die Kalt- und Warmwasserzähler vorhanden.


    So wie ich damals von blumenmeer1 erfahren habe, muss natürlich das Warmwasser ebenfalls zusätzlich als Kaltwasser dazu gezählt werden. Denn "bevor es warm ist, war es ja mal kalt :) ).


    Dazu habe ich einen virtuellen Zähler angelegt mit der Bezeichnung "WW-Anteil bei Kaltwasser", siehe Bildschirmausdruck. Das heißt, dass die Summe der Kalt- und Warmwasserzähler zusammen den Gesamtwasserverbrauch ergeben müssen.


    Bei meinem Beispiel muss halt die entsprechende Bezeichnung eingegeben werden.
    Wie das mit den Wärmemengenzähler geht weiß ich (noch) nicht, da sollte blumenmeer1 helfen :)

  • Besten Dank euch beiden.
    Den Zähler für WW Speicher habe ich angelegt.
    Nun noch den virtuellen"WW-Anteil bei Kaltwasser".
    Diesen muss ich dann für jede der 3 Wohnungen anlegen und den Verbrauch der Warmwasseruhr dort eintragen.....richtig? :)

  • So wie ich es sehe, nein.


    Denn für alle Wohnungen existieren ja die einzelnen WW und KW Zähler, danach wird korrekt pro Wohnung abgerechnet.


    Aufgrund des Zählerstandes bzw. Verbrauchs des (KW)-Hauptzählers wird vom Programm ja quasi "runtergerechnet" d.h., dass zum Schluss eine Differenz von NULL ergeben muss, ansonsten würde bei der Plausibilitätsprüfung ein Fehler angezeigt. Da für das Warmwasser aber eine andere Kontenart "Warmwasser in m³" und nicht "Kaltwasser in m³" kontiert werden muss, würde der Verbrauch des WW nicht beim gesamten KW berücksichtigt.
    Daher reicht ein virtueller Zähler mit der Gesamtsumme aller WW-Verbräuche aus, dann wird der KW-Verbrauch auch wieder stimmen. Bitte diese Summe über das Jahr verteilen heißt z. B., dass zum 1.1.15 ein Zählerstand von 0,0 stehen müsste und zum 1.1.16 bei einem Differenzverbrauch von 100m³ dieser Wert. Sollte ein Mieterwechsel vorkommen, dann müsste der Wert natürlich zum Wechselzeitpunkt ergänzt werden, damit der Vor- und/oder Nachmieter weder zuviel noch zuwenig bezahlen müssten.


    Also kein weiterer Zähler pro Wohnung notwendig.

  • Habe noch eine Zusatzinfo:


    So wie blumenmeer1 bereits aufgeführt, ist bei einer Vermietung von 3 Wohnungen das Programm Vermieter sicherlich besser, da dort weniger an speziellen Vorgaben und Buchungskenntnisse erforderlich sind.


    Sollten Sie den "Verwalter" nicht nur als Testversion haben, kann damit natürlich ebenfalls die NKA erstellt werden.


    Nur sind meine Aufzeichnungen -Bildschirmausdruck oben- vom Vermieter. Bei der ebenfalls bei mir installierten Testversion Verwalter sieht die Eingabemaske etwas anders aus.


    Bitte meine verspätete Feststellung berücksichtigen.

  • Moin Nachbar. Vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Wenn ich es jetzt hoffentlich richtig verstanden habe, addiert man alle Zählerstände der Warmwasserzähler in den Wohnungen zusammen und trägt sie bei dem virtuellen Zähler ein..... Ist alles Neuland für mich. Wir vermieten erst seit Dezember und wir wollen doch alles korrekt machen. Daher bin ich sehr froh über die Hilfe hier. Danke dafür :)

  • Guten Morgen an die Norddeutschen, schöne Gegend!


    Ich habe gerade die Problematik durchgespielt und dabei festgestellt, dass ein Zubuchen nicht geht, da ja die Adresse, das Haus, nicht angwewählt werden kann. Ich hatte bei mir dies auf die Einliegerwohnung gebucht.


    Ob man jetzt ebenfalls einen fiktiven Mieter nehmen kann entzieht sich meiner Kenntnis, habe ja auch seit einem 3/4 Jahr damit etwas zu tun. Bei mir habe ich die Einliegerwohnung genommen, was m. E. auch kein Schaden herstellt, denn der Wasserverbrauch dort hat sich dadurch nicht geändert. Auch hat der Supporter, siehe unten, nichts dagegen gesagt.


    Um es rechtssicher zu machen würde ich folgenden Vorschlag machen:


    1. den Support unter Tel. 02735-909666 anrufen, da bekommt man schnell eine Unterstützung
    2. ein Ticket eröffenen und um eine Fernwartung bitten (den Link bitte unter Buhl.de Support anwählen)


    Am Montag hatte ich eine solche Unterstützung, da bei mir ebenfalls etwas nicht stimmte und ich um Unterstützung gebeten habe. Der Supporter hat mittels Fernwartung die zu öffnenden Punkte angezeigt und ich musste dann die notwendigen Schritte - Änderungen machen. Das hat sehr gut funktioniert.


    Hoffe es war hilfreich, denke aber, dass es der sicherste Weg ist, Ihre Einstellungen korrekt zu machen.


    Grüße aus dem Mittelrheintal

  • Habe noch eine Information und Feststellung, da mir das Thema keine Ruhe gelassen hat.


    Wie oben angegeben, hatte ich den Verbrauch "WW-Anteil bei KW" (Zweifamilienhaus) zur Einliegerwohnung zugebucht. Eine Umstellung bei "Zubuchnung" auf meine Wohnung (Eigentümerwohnung) hat klar ergeben, dass sich danach bei der NK-Abrechnung des Mieters nichts geändert hat, natürlich auch nicht bei meiner Aufstellung.


    Das heißt, dass Sie einer der 3 Wohnungen den gesamten Verbrauch WW dies zuteilen können, es hat auf die NK keine Auswirkung.

  • Danke für die Antwort.
    Mir erschließt sich die Art der Berechnung innerhalb der Software nicht.
    Den Zähler einfach zu irgeneiner Wohnung zuzuordnen erschein mir nicht sauber.
    Ich habe deshalb den Support angefordert.
    Vielleicht ist es in der Konstellation ja auch nicht möglich.....oder es ist ganz einfach.......
    Wir werden sehen.
    Werde berichten,wenn der Support sich gemeldet hat.
    Schönes Wochenende