Photovoltaik Abschreibung

  • Hallo ich habe eine Frage zur Abschreibung in der Einnahmenüberschußrechnung.
    Ich habe eine Solarstromanlage für unseren Neubau am 7.10.2013 für 13100 Euro Netto bekommen, die Abschreibung ist mir dabei klar, afa über 20 Jahre in der EUR 2013 angeben.
    Vom Elektriker der den Wechselrichter im Dezember eingebaut und angeschlossen hat, habe ich am 14.1.2014 eine Rechnung von 106 Euro Netto bekommen und von den Stadtwerken habe ich am 9.7.2014 eine Rechnung von 285 Euro Netto für den Rundsteuerempfänger bekommen.
    Meine Frage ist nun: gebe ich nun die Rechnungen des Elektrikers und der Stadtwerke auch in der Abschreibung 2013 an, weil diese ja zur Photovoltaikanlage gehören, oder kommen die in die Abschreibung der EUR 2014?


    Noch eine andere Frage: die PV Versicherung in 2013 und die monatliche Kreditzinsrechnung sind in 2013 leider durch einen Fehler über das Konto meiner Frau gelaufen, obwohl die PV Anlage über mich läuft, gibt es da möglichkeitdn das ich die Zahlungen dafür angeben kann?


    Gruß Moeppel007

  • Moin ...


    Die Rechnungen vom Elektriker und von den Stadtwerken gehören in die EÜR 2014 und in die Gewerbeeinnahmen für 2014.


    Wenn die Abbuchungen - die über das Konto Deiner Frau gebucht wurden - inhaltlich der PV-Anlage zuzuordnen sind, würde ich diese so buchen, als wären es " Deine Abbuchungen ". Ich gehe hier von einer Zusammenveranlagung aus.


    Es bleiben aber einige Fragen offen ...


    Gruß Kuddel

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    :lol:

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  • Moin ...


    Hast Du für 2013 die


    EÜR
    Einnahmen aus Gewerbebetrieb
    Umsatzsteuervoranmeldungen und
    Umsatzsteuer


    allesamt mit abgeschickt ... !?


    Das waren die Fragen...


    Gruß Kuddel

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  • Hallo,
    für 2013 hab ich nun die EUR, die


    Einnahmen aus Gewerbebetrieb (meinst du die Gewerbesteuererklärung) und die Umsatzsteuererklärung gemacht.
    ich denke das hat ganz gut geklappt.
    Ich mußte da nicht so viel eintragen, weil ich in 2013 von den Stadtwerken noch keine Einnahmen hatte, und da wir erst im April 2014 ins Haus eingezogen sind, hatten wir auch keinen Eigenverbrauch.
    Umsatzsteuervoranmeldungen für 2013 habe ich doch letztes Jahr monatlich seid September angegeben, muß man die nochmal angeben?
    Die EUR, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung sind aber noch nicht verschickt weil ich bei der Einkommensteuererklärung noch was nachforschen muß.
    Oder weiß hier jemand etwas darüber ob man die Hausanschlüsse ( Wasser und Abwasser) bein den Handwerkerleistungen mit angeben kann?


    Gruß
    Moeppel007

    • Offizieller Beitrag

    Oder weiß hier jemand etwas darüber ob man die Hausanschlüsse ( Wasser und Abwasser) Nein den Handwerkerleistungen mit angeben kann?

    Nein, beim Neubau nicht, da Herstellungskosten Gebäude bzw. Kosten GruBo.

  • Moin ...


    Ich meine nicht die Gewerbesteuererklärung, sondern die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ...


    Ich kenne allerdings Deine Steuerverhältnisse nicht ...


    Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich einmalig ... !
    Dafür gibst Du dann zusammenfassend die Umsatsteuererklärung ab ... !


    Gruß Kuddel