Hallo ich habe eine Frage zur Abschreibung in der Einnahmenüberschußrechnung.
Ich habe eine Solarstromanlage für unseren Neubau am 7.10.2013 für 13100 Euro Netto bekommen, die Abschreibung ist mir dabei klar, afa über 20 Jahre in der EUR 2013 angeben.
Vom Elektriker der den Wechselrichter im Dezember eingebaut und angeschlossen hat, habe ich am 14.1.2014 eine Rechnung von 106 Euro Netto bekommen und von den Stadtwerken habe ich am 9.7.2014 eine Rechnung von 285 Euro Netto für den Rundsteuerempfänger bekommen.
Meine Frage ist nun: gebe ich nun die Rechnungen des Elektrikers und der Stadtwerke auch in der Abschreibung 2013 an, weil diese ja zur Photovoltaikanlage gehören, oder kommen die in die Abschreibung der EUR 2014?
Noch eine andere Frage: die PV Versicherung in 2013 und die monatliche Kreditzinsrechnung sind in 2013 leider durch einen Fehler über das Konto meiner Frau gelaufen, obwohl die PV Anlage über mich läuft, gibt es da möglichkeitdn das ich die Zahlungen dafür angeben kann?
Gruß Moeppel007