Hallo,
ich möchte ab Dezember 2014 ein Kleinunternehmer werden, wenn ich ohne Umsatzsteuer tätig werde, darf ich im 1. Jahr nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz machen und im 2. Jahr nicht mehr als 50.000 EUR. Wenn ich nun aber als Kleinunternehmer die andere Variante wähle, also Umsatzsteuer einnehme und ans Finanzamt abführe und mal angenommen ich stelle nach ca. einem Jahr fest mein kleines Einmann Unternehmen floriert weil mein Umsatz nicht die 10.000 EUR übersteigt, ich jedoch im April 2015 einen PKW für 3 Jahre geleast habe und mir die dafür gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt zurück geholt habe.
Muß man einen Mindestumsatz erwirtschaften, damit man die Umsatzsteuer zurück bekommt??
Es ist im April 2015 so geplant, weis jetzt nur nicht welche Variante ich wählen soll.
Mit freundlichem Gruß,
Ralf