Umsatzsteuervoraussetzung

  • Hallo,


    ich möchte ab Dezember 2014 ein Kleinunternehmer werden, wenn ich ohne Umsatzsteuer tätig werde, darf ich im 1. Jahr nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz machen und im 2. Jahr nicht mehr als 50.000 EUR. Wenn ich nun aber als Kleinunternehmer die andere Variante wähle, also Umsatzsteuer einnehme und ans Finanzamt abführe und mal angenommen ich stelle nach ca. einem Jahr fest mein kleines Einmann Unternehmen floriert weil mein Umsatz nicht die 10.000 EUR übersteigt, ich jedoch im April 2015 einen PKW für 3 Jahre geleast habe und mir die dafür gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt zurück geholt habe.
    Muß man einen Mindestumsatz erwirtschaften, damit man die Umsatzsteuer zurück bekommt??
    Es ist im April 2015 so geplant, weis jetzt nur nicht welche Variante ich wählen soll.


    Mit freundlichem Gruß,
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Also, wenn möglich würde ich noch einen Monat warten und dann ab Januar anfangen. Dann wäre auch das erste Geschäftsjahr gleich dem Kalenderjahr, was hier und da Dinge vereinfacht.


    Wenn Du die Kleinunternehmerschaft nach §19 wählst, dann bekommst Du eben auch keine Umsatzsteuer zurück, die Du bezahlst. Außerdem ist Dein Unternehmen, etwas pauschal ausgedrückt, für andere Unternehmer uninteressant; die kaufen woanders ein.


    Gibt es denn einen Businessplan, indem mal geschätzt und überschlagen wurde, wie hoch Umsatz und Gewinn sein könnten? Gibt es eine Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder Gründungsberater?

  • Hallo,


    also einen Businessplan habe ich noch nicht erstellt. Ich weis definitiv nicht wie hoch mein Umsatz und Gewinn ausfallen könnte, aber wie Du bereits geschrieben hast, würde mein Unternehmen (Business Fahrdienst) uninteressant wenn ich die Kleinunternehmerschaft nach §19 wähle. Um überhaupt Kunden zu bekommen muß ich mir ein Fahrzeug der sehr gehobenen Kategorie leasen.

    • Offizieller Beitrag

    Um einen _Business_-Fahrdienst zu veranstalten, dürftest Du schätzungsweise _Business_-, also Geschäftskunden brauchen. Die buchen Dich aber nicht gerne, wenn Du Kleinunternehmer bist und somit keine USt. ausweist. Somit dürfte die Frage schon erledigt sein, ob Du zum Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne optierst.


    Lass Dir aber gesagt sein: Tu Dich mit jemandem zusammen, der sich mit Existenzgründung auskennt. Gerade am Anfang ist das unglaublich wichtig. So, genug der Eigenwerbung ;)

  • Um einen _Business_-Fahrdienst zu veranstalten, dürftest Du schätzungsweise _Business_-, also Geschäftskunden brauchen. Die buchen Dich aber nicht gerne, wenn Du Kleinunternehmer bist und somit keine USt. ausweist.

    Mh... ich stehe grad vielleicht etwas auf dem Schlauch, aber wieso sollten Geschäftskunden keine Kleinunternehmer als Lieferanten wollen? Weil die keine USt ausweisen und die Kunden folglich keine VSt ziehen können? Das verstehe ich nicht, der Netto-Aufwand für den Kunden ist doch der gleiche. Die USt ist doch für den Kunden nur ein durchlaufender Posten. Von der Liquidität her gesehen ist es für den Kunden sogar vorteilhaft, wenn er an den Lieferanten nur einen Netto-Betrag zahlen muss statt erst Brutto zu zahlen und sich dann die VSt im Folgemonat vom Finanzamt zurückzuholen.

    • Offizieller Beitrag

    Stell Dir vor, Du bist Händler und kaufst aufm Großmarkt Kram zu 100 € netto.
    Als vorsteuerabzugsberechtigter Händler bezahlst Du aufm Großmarkt 119 € (brutto) und bekommst bei passender Gelegenheit 19 € vom FA zurück (die Vorsteuer). Den Weiterverkauf des Krams kalkulierst Du also mit einem Einkaufspreis von 100 €.
    Als nicht vorsteuerabzugsberechtigter Händler bezahlst Du aufm Großmarkt 119 € (brutto) und bekommst nix vom Finanzamt zurück. Den Weiterverkauf des Krams kalkulierst Du also mit einem Einkaufspreis von 119 €.


    Daraus folgt: das Preisgefüge, die Kalkulation der Verkaufspreise unterscheidet sich nicht unerheblich dadurch, ob Du Kleinunternehmer nach §19 bist oder vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer. Nahezu zwangsläufig bist Du für Geschäftskunden also teurer, wenn Du Kleinunternehmer bist. Es sei denn, Du gehst mit Dumpingpreisen auf den Markt. Aber die ruinieren Dich.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ralf11,
    ComputerHaus hat es sehr anschaulich erklärt, wann der Kleinunternehmer im Konkurrenzkampf stehend den Kürzeren zieht. Das macht sich allerdings nur im vergleichbaren Warenverkauf so drastisch bemerkbar.


    Bei Dienstleistungen stehen ganz andere Kriterien im Vordergrund, die zur Kaufentscheidung führen. Qualität der Leistung, Auftreten und Persönlichkeit. Hier steht das Persönliche meist mehr im Vordergrund. Die Verträge werden zwischen Personen abgeschlossen... Hier spürt man nicht die 19 % MWST Schwelle so deutlich wie mit einem überall genau vergleichbaren Artikel. Leistungspreise sind einfach um Einiges unvergleichlicher.


    Entscheidend ist auch die eigene innere Haltung, wie man was rüberbringt. Man kann damit im Gespräch auch punkten: "Sie brauchen bei uns keine MWST zahlen." Das stimmt so, aber man durchschaut nicht so schnell, dass das so kein Vorteil für den Kunden ist. (Wohl aber für Ärzte u.a. die ohne MWST ihr Geschäft führen).


    Oder wenn Du sagst bei uns als Kleinunternehmer nach § 19 zahlen Sie für die Leistung 119 € wie auch bei anderen Partnern wo es auch 119 € kostet. Dann hast du sogar eine größere Gewinnmarge. Bei den anderen fliessen 19 % ans FA, bei dir in deine eigene Kasse, du verdienst also als Kleinunternehmer am Kunden evt mehr als der Konkurrent. Ich will damit sagen es kommt auf deinen persönlichen Auftritt an.


    Ganz klar musst du bleiben, dass "so mancher unwissende" Geschäftskunde eine Rechnung mit MWST nachfordert. Da schützt dich das Gesetz dass du keine MWST ausgeben "musst und kannst". Deswegen muss auf der Rechnung auch der Status als Kleinunternehmer nach § 19 erwähnt sein. Und da fangen manche Geschäftsleute an wie ein "Ochs vor Berge" zu stutzen, als ob Sie noch nie davon gehört hätten.


    Zitat

    Muß man einen Mindestumsatz erwirtschaften, damit man die Umsatzsteuer zurück bekommt??


    NEIN!
    Man muss immer erst seinen Status genau kennen, ab wann man sie ausweisen muss: z.B. Liegt dein Umsatz - nicht Gewinn - im letzten Jahr über 17.500 € und das FA verlangt mit Bescheid der Einkommensteuererklärung von dir die laufenden USTVA abzuliefern ist es zu spät. Denn der Bescheid kommt z.B erst im Juni und im Januar hattest Du noch nicht gerafft, dass der Umsatz überschritten ist und du selbständig auf die Idee kommen mußtest, automatisch ab Januar die Rechnungen mit MWST auszustellen.
    Nochmal: nicht der Gewinn, sondern der Umsatz, der viel früher die 17500 € Schwelle erreicht, ist massgeblich.


    Vorsicht weitere Falle: bei Geschäftsgründung im Dezember. Du erwirtschaftest im Dez einen Umsatz von über 1460 €. Schon bist du kein Kleinunternehmer und musst die MWST aus der Tasche nachzahlen. Warum? - der vermeintliche Jahresumsatz ist entscheidend. 1460 * 12 = 17520 € und nicht der tatsächliche Monatstart!!

    • Offizieller Beitrag

    Zwei ergänzende Anmerkungen:


    1.
    der Plan ist, dass der Kleinunternehmern ohne Umsatzsteuer kalkuliert, also die Umsatzsteuer auch nicht aufschlägt und so am Markt günstiger anbieten kann. Also wäre der Endpreis eben im Beispielfall nur 100 Euro beim Kleinunternehmer und 100 Euro netto beim "normalen".


    2.
    zur Kleinunternehmerschaft optiert man nicht. Man IST Kleinunternehmer und optiert zur Regelbesteuerung


    3.
    und das Wichtigste und Einfachste zum Schluss: immer, wenn man gegenüber Unternehmern tätig wird, lohnt sich die Option zur Regelbesteuerung, weil man den Vorteil des Vorsteuerabzugs mitnehmen kann und sollte. In diesem Falle - Leasingraten und gewerbliche Kunden - sollte optiert werden.


    Ach und: nein, ich wüsste nicht, woraus hier für Sie ein Problem entstehen könnte. Es gibt ganze Branchen, die regelmäßig einen Vorsteuerüberhang haben - z.B. das Hotelgewerbe.