Erfassung Eingangsrechnungen

  • Hallo,


    wir haben mit einigen Lieferanten Verträge über ratierliche Zahlungen der Rechnungen (über Jahresverträge).
    Die Rechnungen wurden stellenweise Ende 2013 / Anfang 2014 erstellt. Die Rechnungen wurden damals schon beim Steuerbüro gebucht und zur Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht.


    Wir haben vor 2 Monaten auf WISO Mein Büro umgestellt. Wie kann man die Rechnungen jetzt einpflegen, damit man die monatlichen Überweisungen zuweisen kann, ohne das die Rechnungen erneute zur Umsatzsteuer-Voranmeldung herangezogen werden?


    Hoffe ich konnte es klar genug präzisieren.


    Danke für eine Antwort.

    SKR04, UG, Bilanzierung, IST-Versteuerung


    Software: WISO Mein Büro 2015, Lohn & Gehalt 2015, Mein Geld 2015

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du das genau liest, beißt sich das "etwas". Entweder ist nur das gültig was beim Steuerberater ist oder nur was in Mein Büro ist. Du machst nicht etwa Sollversteuerung sondern Istversteuerung? Was sollen dann ER's beim Steuerberater liegen, die noch nicht mal überwiesen wurden? Dir muß nur der Schnittzeitpunkt klarer werden.


    Scheinbar läuft es jetzt über Stb, dann ordne die Überweisungen bis Jahresende der Kategorie keine oder nicht betriebsrelevant zu und lege diese ER's hier in Mein Büro nicht an.

  • Warum soll das nicht gehen SAMM?


    Wenn die ER's mit Eingangsdatum Dezember 2013 oder Januar 2014 erfasst werden, hat das doch keine Auswirkung auf laufende UStVA's und die monatlichen Zahlungseingange können zugewiesen werden. Die Vorsteuer hat sich Hall - so wie ich das lese - ja bereits mit der ER zurückgeholt. Damit hat diese Vorgehensweise keine Auswirkung auf aktuelle UStVA's. Die Jahresmeldung kann Hall ja mit MB eh noch nicht machen, wenn er mitten im Jahr eingestiegen ist, bzw. erledigt das dann der Steuerberater.


    Allerdings ist es schon etwas "blöd", wenn man mitten im Jahr die Software wechselt bzw. damit anfängt. Ich habe mich seinerzeit der Fleißaufgabe gestellt und alle Buchungen vom Jahresbeginn an in MB nachgetragen (waren 4,5 Monate), aber so hat dann aber auch alles gestimmt.

  • Wir haben IST-Versteuerung. Ich hatte jedoch den Auftrag, die ERs immer beim Steuerbüro einzureichen, auch wenn diese noch nicht bezahlt waren. Das Steuerbüro hat die Buchungen erst getätigt (meines Wissens nach), nachdem auch die Zahlungen erfolgten (100%ig kann ich das nicht bestätigen). Auf Grund dessen, dass unterjährig jetzt das Steuerbüro und auch die Bürosoftware gewechselt wurde, ist es für mich aktuell etwas komplizierter, einige Vorgänge zuzuordnen bzw. auch nachzuvollziehen.


    Ich würde auch gerne noch alle Belege rückwirkend in Mein Büro erfassen, stehe aber vor der Frage, ob dann Belege doppelt (zB in der Umsatzsteuer-Voranmeldung) auftauchen.

    SKR04, UG, Bilanzierung, IST-Versteuerung


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  • Na dann ist das doch erst Recht kein Problem. Du erfasst die ER, wobei das Erfassungsdatum dann keine Rolle mehr spielt, und weist jede Zahlung dann einfach der entprechenden ER zu, bis diese eben vollständig bezahlt wird. Die Vorsteuer bekommst du bei der Ist-Versteuerung ja erst bei tatsächlicher Zahlung, sprich steuerlich interessant ist nicht das Datum der Erfassung der ER, sondern nur das der tatsächlichen Zahlung.


    Wenn Du Belege rückwirkend zu jeweiligen Datum erfasst, tauchen die natürlich nicht doppelt in der UStVA auf, weil du die ja nicht nochmal rückwirkend abgibst. Du kannst diese zwar auch für vergangene Zeiträume in MB erstellen, schickst diese aber nicht mehr ab. Das dient dann allenfalls der Kontrolle, ob das, was MB ermittelt hat, mit dem, was dein Steuerbüro seinerzeit auf der UStVA erfasst hat, übereinstimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Die Vorsteuer hat sich Hall - so wie ich das lese - ja bereits mit der ER zurückgeholt.

    Die Vorsteuer bekommst du bei der Ist-Versteuerung ja erst bei tatsächlicher Zahlung, sprich steuerlich interessant ist nicht das Datum der Erfassung der ER, sondern nur das der tatsächlichen Zahlung.

    Das sind 2 verschiedene Vorgehensweisen. Um das zu unterscheiden, muss er wissen, wie in Mein Büro eingestellt wird, wann der Vorsteuerabzug einer ER erfolgen soll.

  • Wenn der Steuerberater die ER sofort haben wollte und nicht erst nach der Bezahlung, scheint es mir eher so zu sein, dass die Vorsteuer aus diesen Rechnungen mit Eingangsdatum gezogen worden sind.

  • Habe nachgefragt;


    Steuerbüro hat die ERs immer gleich (monatsaktuell) erhalten. Wurden jedoch immer erst nach getätigter Zahlung gebucht bzw. übermittelt. => k. A. warum es so lief. War mir auch egal. Hatte meine Anweisungen.
    Bin jetzt dabei, alle ERs rückwirkend zu erfassen und die zugehörigen Zahlung gleich zuzuordnen. Bei einer IST-Versteuerung erkennt MB sicherlich, wann (in welchem Monat) eine Zahlung zu einer ER erfolgte und wird diese dann auch im Zahlmonat übermitteln.


    Hoffe, ich gehe da von einer richtigen Annahme aus.

    SKR04, UG, Bilanzierung, IST-Versteuerung


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  • Es gibt in MB 2 verschiedene Einstellungen zur "Ist" Versteuerung.
    Für die eigenen Umsätze unter Stammdaten=> Finanzbuchhaltung => Standardfibukonten =>Konten für Ausgangsrechnungen und für Lieferantenrechnungen => Konten für Eingangsrechnungen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mausko,
    genau richtig! Zweimal :)