Programm: WiSo Steuer-Sparbuch 2014; Umatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal 2013
Mein FA (Berlin) hat mich darauf hingewiesen, dass die 10er-Regelung ("wiederkehrende Buchungen im Januar dem Vorjahr zurechnen") eine Muss-Bestimmung sei und keine Kann-Bestimmung. Bei Einzugsermächtigung spiele der Tag der Abbuchung keine Rolle: Wenn fristgerecht gemeldet wurde und am Frist-Tag das Konto gedeckt war, sei es egal, wenn das FA z. B. erst am 14. Januar abbuche. In diesem Fall müsse die USt-Vorauszahlung im Januar für das 4. Quartal des Vorjahres in eben diesem entsprechenden Vorjahr gebucht werden.
Jedoch stoße ich damit im WiSo Steuer-Sparbuch 2014 auf ein Problem:
Wenn ich eine im Januar 2014 geleistete USt-Januar-Vorauszahlung ins Vorjahr 2013 buchen will, lässt WiSo als Wertstellung maximal den 31.12.2013 zu. In Wirklichkeit war die Wertstellung jedoch am 14.01.2014; mein FA fordert aber, dass die Buchung dem Vorjahr 2013 zugerechnet wird, weil ich fristgerecht gemeldet habe.
WiSo zwingt mich also, eine falsche Angabe bei der Wertstellung zu machen? Das kann ich mir kaum vorstellen. Kann mir jemand eventuell sagen, ob bzw. wo ich stolpere? Oder ist die Wertstellung in diesem Fall per Regelung immer der 31.12, auch wenn sie real später war? In Steuerfragen gibt es ja manchmal Merkwürdigkeiten.
Danke für jeden hilfreichen Hinweis!