Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag darf nicht höher sein als 801 € (ist er aber leider..)

  • Hallo zusammen,


    habe eine Frage zur Bedienung von Wiso Sparbuch 2014.



    In 2013 habe ich mehr als 801 Euro Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen, genauer gesagt rund 100 Euro mehr. Habe nun alle meine Steuerbescheinigungen der div. Kreditinstitute eingetragen und ich hätte nun erwartet, dass meine von Wiso errechnete Steuererstattung sich dadurch verringert. Es macht aber keinen Unterschied, ob ich diese Steuerbescheinigungen so stehen lasse oder alle entferne.


    Grundsätzlich hätte ich erwartet, dass sich die errechnete Steuernachzahlung natürlich verringert, da ich zu wenig bezahlte Abgeltungssteuer natürlich noch bezahlen muss.


    Was muss ich wo genau einstellen, damit Wiso dies berücksichtigt?



    Es geht mir rein um die Bedienung, nicht um irgendwelche rechtlichen Konsequenzen usw. - die sind schon geklärt.



    Vielen Dank allen und einen guten Rutsch ins neue Jahr!




    P.S. Fazit: Man sollte immer einen Überblick über seine Freistellungsaufträge haben... auch wenn sie vor 10 Jahren mal erteilt und nie widerrufen wurden.... *schäm*

  • Hallo mArk78,


    die Suchfunktion bringt mir eine sehr große Menge an Ergebnissen, wenn ich die die Suche nach "Kapitalerträge" verwende. Insgesamt 339. Gesetze, Urteile und BFH-Verfahren lasse ich mal außen vor, bleiben noch 20 Treffer in der Rubrik Eingabemasken, ein Treffer bei Daten und 49 Treffer bei Hilfe. Die hab ich mir alle angesehen


    Ich weiß inzwischen was ein Grabpflegekonto und ein Tafelgeschäft sind aber ich habe leider immer noch nicht entdeckt, wonach ich eigentlich gesucht habe.



    Kannst Du bitte noch einmal mit dem Zaunpfahl für mich winken?


    Vielen Dank!


    Viele Grüße,
    Raubhamsta

  • Bitte gib auf der Anlage KAP in der Zeile 5 eine 1 an ("Ich beantrage die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge").


    In den Eingabemasken des Programms erscheint die Option folgendermaßen: Dort, wo die Daten der Steuerbescheinigungen eingegeben werden, steht ganz unten als letztes "Wird die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragt?". Dort muss dann "Ja" ausgewählt werden.

  • Hallo DerSchlawiner,


    habe ich jetzt so gemacht.


    Der Erstattungsbetrag hat sich aber dadurch nicht verändert. Es spielt quasi keine Rolle ob ich alle Steuerbescheinigungen so eintrage oder einfach entferne. Vielleicht habe ich da auch einen Denkfehler und die Erstattung ist lediglich die Einkommenssteuer und hat mit der Abgeltungssteuer garnichts zu tun?



    Viele Grüße,
    Raubhamsta

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich hätte ich erwartet, dass sich die errechnete Steuernachzahlung natürlich verringert, da ich zu wenig bezahlte Abgeltungssteuer natürlich noch bezahlen muss.

    Wenn ich das richtig sehe, dann sollte eine Nachzahung nur erfolgen, wenn Du in der Summe mehr Zinsen bekommen hast als maximal freigestellt werden können und dieser Zinsertrag > 801€ nicht versteuert wurde.
    Kannst ja mal im Planspiel-Modus Deine Zinserträge um z.B. 500€ erhöhen...

  • Hallo Billy,


    ich habe tatsächlich 911 Euro Freibetrag ausgeschöpft, statt den erlaubten 801.


    Wenn ich im Planspielmodus die Zinsen in einer der Steuerbescheide um 500 Euro erhöhe, sinkt die errechnete Erstattung um 164,25 Euro.


    Entferne ich alle Steuerbescheinigungen (ohne die Erhöhung um 500 Euro) wirkt sich dies jedoch garnicht aus. Das ist der Punkt, der mich stutzig macht. ?(


    Viele Grüße,
    Raubhamsta

    • Offizieller Beitrag

    Und Du hast alle im Kalenderjahr erzielten Kapitalerträge vollständig erfasst?


    Dann sollte doch die Steuerberechnung nebst Erläuterungen Aufschluss darüber geben, ob, in Abhängigkeit von den anderen im Kj. erzielten Einkünften, ggf. die Absätze 3 oder 5 des § 46 EStG greifen (Härteausgleich).

    • Offizieller Beitrag

    Absätze 3 oder 5 des § 46 EStG scheinen nicht zu greifen, zumindest kann ich das nicht erkennen.

    Woraus meinst Du das zu erkennen? Wenn Du neben den 911€ Kapitalerträgen ausschließlich Arbeitslohn i.S. § 19 EStG hast, wäre doch genau der Fall des § 46 Absatz 3 EStG gegeben.


    Wie schon gesagt, dass sollte sich aus Deiner Steuerberechnung nebst Erläuterungen zweifelsfrei ergeben. Deine Screens lassen diesbezüglich keine Rückschlüsse zu.

    • Offizieller Beitrag

    Kommando zurück. Härteausgleich ist für Einkünfte i.S. § 32d Absatz 6 EStG ausgeschlossen.


    Ich habe gerade einen Testfall mit der 2015 Version angepasst. Das Ergebnis ist mit angekreuzter Überprüfung, dass entweder eine ganz normale Einbeziehung in die Steuerberechnung des z.v.E. erfolgt oder eine Abgeltung mit 25% errechnet wird. Lässt sich alles aus der Steuerberechnung und den Erläuterungen des Programms nachvollziehen. Das Ergebnis differiert dann eben in Abhängigkeit von dem Grenzsteuersatz für das z.v.E. .


  • Hallo Miwe4,


    ich habe jetzt mal meine Daten ein wenig anonymisiert und Screenshots von der Steuerberechnung gemacht.



    So wie das in Deinem Beispiel aussieht (Kap 3.jpg) hätte ich mir das eigentlich auch vorgestellt, ist aber bei mir leider nicht so.



    Hat sich vielleicht 2014 etwas geändert? Bei mir geht es ja noch um das Jahr 2013.


    Andererseits kann ich mir nicht vorstellen dass man mit Steuerersparnis belohnt wird, wenn man den Sparerbauschbetrag überschreitet. Irgendwas stimmt da noch nicht.


    Viele Grüße,
    Raubhamsta

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch alles ok. Deine 110€ sind in die Ermittlung des z.v.E. einbezogen worden, da Dein Grenzsteuersatz offensichtlich <25% ist (17,1298%).

  • Hmmmm. Für das Beispiel habe ich mein Einkommen auch angepasst, der Grenzsteuersatz liegt in meinem echten Fall eigentlich bei 42,00% ohne Abgeltungssteuer.


    Beim Beispiel ist es auch so, dass es keinen Unterschied im Erstattungsbetrag macht, ob ich die Steuerbescheinigungen für die Kapitalerträge alle entferne oder nicht. Die 110 werden ja bei K09 (Härteausgleichsantrag) wieder abgezogen und sind im z. v. E. dann nicht mehr drin? So ist das in meinem echten Fall auch.



    Kann das sein? Vielleicht bin ich auch einfach grundsätzlich zu doof und versuche eine Logik zu erkennen, die es vielleicht so nicht gibt? Ich würde einfach erwarten dass die Erstattung kleiner werden muss, wenn ich meine Kapitalanträge angebe da ich fälschlicherweise 911 Euro als Pauschbetrag verwendet habe, statt den eigentlichen 801. Habe also quasi 110 Euro nicht der Abgeltungssteuer unterworfen.

    • Offizieller Beitrag

    Hat sich vielleicht 2014 etwas geändert? Bei mir geht es ja noch um das Jahr 2013.

    Offensichtlich ja. Ist an mir vorbeigegangen. Also laut Steuerberechnung ist alles ok.

  • Wenn ich mir die Formulare in meinem Fall ansehe, dann ist in der Anlage KAP auf Seite 1 in den Zeilen 7 und 14 jeweils 911 Euro von WISO eingetragen worden.
    Das Formular selber scheint damit richtig ausgefüllt zu sein. Ich habe 911 Euro Kapitalerträge und auch 911 Euro als Pauschbetrag angesetzt.



    Eventuell gab es 2013 (oder bis 2013) ja tatsächlich ein "Schlupfloch" in Höhe von max. 410 Euro wenn man seine Freistellungsaufträge nicht im Griff hatte... welches 2014 dann geschlossen wurde.



    Vielen Dank für die Hilfe und allen einen guten Rutsch!



    Viele Grüße,
    Raubhamsta