Hier ein Auszug aus der Kontexthilfe "Steuern und Buchführung" zum Thema Umsatzsteuer(voraus)zahlungenvon MB:
Bitte beachten Sie: Diese Zahlungszuordnung hat ausschließlich Auswirkungen auf die Gewinnermittlung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung. Aufgrund des Abflussprinzips werden Umsatzsteuerzahlungen grundsätzlich in dem Jahr als Ausgabe gewertet, in dem die Zahlung erfolgt ist. Auf welches Jahr sich die Umsatzsteuerzahlung bezog, spielt für die Gewinnermittlung keine Rolle. Die Summe aller Umsatzsteuer(voraus)zahlungen eines Jahres finden Sie in Zeile 49 auf Seite 2 der "Anlage EÜR", die Sie über "Finanzen" - "Steuerauswertungen" aufrufen: ............
Mike