Ausländischer Amazon Käufer will nach 10 Monaten Nettorechnung

  • Liebe Forianer, ich habe ein kleines Problem.


    Ein österreichischer Käufer hat mich heute um eine Nettorechnung gebeten. UST Id ist gültig.
    Der Kauf war im Mai 2015 und ging über Amazon und ist längst bezahlt.
    "Der Kunde bekommt eine Nettorechnung habe ich nun in seinem Kundenkonto eingegeben. Jedoch ändert sich an der gestellten Rechnung nichts.
    Wie kriege ich nun eine berichtigte Rechnung zu diesem Kauf in Wiso mein Büro hin?
    Danke für Eure Hilfe

  • Das gibt's nicht. Eine einmal gestellte Rechnung hat - auch wenn MB die Bearbeitung zulassen würde - hat nicht verändert zu werden. Die kannst du nur mit einer Stornierung (Stornorechnung) und anschließender neuer Rechnung korrigieren. Den Erstattungsbetrag aus der Stornorechnung verrechnet man dann mit der neuen Rechnung und der Rest (USt-Anteil) wird an den Kunden erstattet.

  • Danke Heiko,
    ich habe mich da evtl etwas unglücklich ausgedrückt.
    Wenn ich die bezahlte Rechnung aus Mai 2014 nun storniere, eine neue ohne Umsatzsteuer für Mai 2014 ausstelle dann passt ja die ganze Steuererklärung nicht mehr.
    Das würd dann doch bedeuten die neue Rechnung müsste ich mit den heutigen Datum erstellen( also 2015) und mit dem 2014 bezahlten Betrag verrechnen, die Differenz dann auszahlen?


    Danke für die HIlfe

    • Offizieller Beitrag

    Liegt denn die "Schuld" an dir, dass Du die Rg nicht als Netto ausgestellt hast?
    Und dennoch: nach 10 Monaten ist doch das Geschäfsjahr vorüber.
    Warum bleibt es nicht so und für die Zukunft ändert sich alles?
    Zudem ist es doch auch seine Schuld, wenn er jetzt erst reklamiert. Da täte gut etwas zu sagen. Man muss sich ja nicht übers Geschäftsjahr nach 10 Monaten hinweg korrigieren!

  • Moin,
    wenn die Rechnung heute storniert wird, wird die Stornorechnung auf das heutige Datum datiert. Dies gilt gleichermaßen für die "neue" Rechnung.Alles würde doch dann in der Januar 2015 Ustvoranmeldung erscheinen. Oder mache ich einen Denkfehler?

  • Ein österreichischer Käufer hat mich heute um eine Nettorechnung gebeten. UST Id ist gültig.


    Hallo,
    Du schreibst "UST-ID" ist gültig.
    War sie schon bekannt als Du die Rechnung geschrieben hast?
    Wenn nicht, kann von einer Lieferung an eine Privatperson ausgegangen werden und da ist die MwSt. aufzuschlagen.
    War bei Lieferung bekannt dass er sich um einen EU-Auslandskunden MIT UST-ID handelt, hätte aber schon die Kunden/Debitoren -Datei Alarm schlagen können.
    Wenn das Buchungsjahr 2014 noch nicht abgeschlossen ist, kann dort eine Stornorechnung erfolgen und eine RG ohne MwSt. Aber Achtung eigene UST-ID nicht vergessen
    Die in der USt-Voranmeldung 2.v.J. 2014 abgeführte MwSt. wird in der USt.-Erklärung 2014 rückerstattet.
    Wie sieht´s eigentlich mit ZM (zusammenfassende Meldepflicht) aus? Schon mal beim Steuerberater erkundigt oder anderweitig schlau gemacht?


    Gruß


    <<Signatur durch Moderation entfernt>>

  • Das er eine UST Id hat teilte er mir erst gestern mit der Bitte um eine Nettorechung. Bekannt war das nicht. Falls er seine id bei Amazon hinterlegt hat, wird mir dies aber nicht angezeigt. Hab ihm heute geantwortet, dass dies nun zu spät ist, er das Geld aber von seinem Amt erstatten lassen kann.
    Danke für Euere HIlfe